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Förderungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern
Wenn Sie ein Projekt zur Förderung von Beschäftigung, Bildung oder sozialen Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhalten.
Quellendatum: 15.07.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Der Freistaat Bayern hat eine eigene Strategie für den Einsatz des ESF Plus im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ entwickelt und verfolgt dabei in dem bayerischen ESF+-Programm „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ folgende spezifische Ziele:
- Beschäftigung: Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt.
- Bildung: Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.
- Soziale Inklusion: Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.
Die Umsetzung der spezifischen Ziele erfolgt im Rahmen folgender Förderaktionen:
- Prioritätsachse 1 – Beschäftigung, Bildung und Inklusion
- Aktion 1.1: Qualifizierung von Erwerbstätigen
- Aktion 1.2: Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte
- Aktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung
- Aktion 2: Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen
- Aktion 3: Vorgründungscoaching
- Aktion 4: Förderung von betrieblichen Ausbildungsstellen (Fit for Work Chance Ausbildung)
- Aktion 5: Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen
- Aktion 6: Praxisklassen an Mittelschulen
- Aktion 7: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen (ÜLU)
- Aktion 8: Förderung im Vorschulbereich
- Aktion 9: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Neustart
- Aktion 10.1: Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose
- Aktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund
- Aktion 11: Bedarfsgemeinschaftscoaching
- Prioritätsachse 2 – Innovative Maßnahmen
- Aktionen 12, 13, 14: Soziale Innovation
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Nähere Informationen zu den einzelnen Förderaktionen erhalten Sie in den Förderrichtlinien und -hinweisen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Bayern.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Betrieb qualifiziert Beschäftigte weiter
Ein mittleres Unternehmen in Nürnberg plant im Rahmen der Aktion Betriebliche Weiterbildung eine Qualifizierungsmaßnahme für seine Beschäftigten. Es beantragt hierfür einen Zuschuss aus dem ESF+, dessen Höhe von Art und Umfang der Maßnahme abhängt. Das eingesetzte Personal muss fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.
Bildungsträger führt Praxisklasse durch
Ein Bildungsträger in Augsburg beantragt eine Förderung für eine Praxisklasse an einer Mittelschule. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern haben, und das Projekt wird innerhalb Bayerns durchgeführt. Über die konkreten Voraussetzungen entscheidet die zuständige Förderrichtlinie zur jeweiligen Aktion.
Hochschule kooperiert mit Unternehmen im Netzwerk
Eine Hochschule in München beantragt einen Zuschuss für Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen. Als Antragstellerin muss sie Nachweise über Referenzen und ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen. Unternehmen aus der Region wirken als Partner im Netzwerk mit, beantragen selbst aber nichts.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den Förderrichtlinien und -hinweisen der jeweiligen Förderaktionen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Förderaktionen.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen.
- Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.
- Sie müssen Ihr Projekt innerhalb Bayerns durchführen.
- Die Projekteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.
Rechtsgrundlage
ESF Plus 2021 – 2027 Bayern „Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“
Vom: 25.05.2022
Verwaltungsbehörde ESF+ in Bayern im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Schlagwörter: Beschäftigung Inklusion Chancengleichheit Bildung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/arbeiten-leben-in-bayern-esf-plus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
- Ebene
- Land (Bayern)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Frauenförderung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Arbeit
- Eingliederung besonderer Zielgruppen; Qualifizierung von Arbeitsuchenden
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen; Ausbildungsstrukturen und Träger; Außerbetriebliche Ausbildung; Berufsvorbereitung; Betriebliche Ausbildung; Weiterbildung von Arbeitnehmern; Weiterbildung von Arbeitsuchenden; Weiterbildungsstrukturen und Träger
- Frauenförderung
- Arbeit, Aus- und Weiterbildung; Gesundheit und Soziales
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Winzererstraße 9
80787 München
Tel. +49 89 126-101
Fax +49 89 126-11122
poststelle@stmas.bayern.de
www.stmas.bayern.de/
Weiterführende Links
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