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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern - Sonderprogramm BBB fit

Quellendatum: 17.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Handwerk.
  • Fördergebiet: Bayern.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Sonderprogramm BBB fit

Ziel und Gegenstand

Im Rahmen eines Pilotprojektes übernimmt die Bürgschaftsbank Bayern in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz Ausfallbürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen an kleine und mittlere Handwerksbetriebe, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erhalten die Antragsteller Beratungsgutscheine für einen Unternehmens-Check durch die Handwerkskammer (HWK) Niederbayern-Oberpfalz.

Verbürgt werden insbesondere Kredite für folgende Vorhaben:

  • Existenzgründungen,
  • Wachstumsfinanzierungen,
  • Konsolidierungsvorhaben sowie
  • Betriebsmittelfinanzierungen.

Das Sonderprogramm BBB fit ist ein gemeinsames Pilotprojekt der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) und der HWK für Niederbayern-Oberpfalz.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Handwerksbetriebe (KMU) mit Firmensitz bzw. Investitionsort in Niederbayern und der Oberpfalz.

Voraussetzungen

Der zu verbürgende Kredit muss zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwendet werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Ausfallbürgschaft.

Die maximale Bürgschaftshöhe ist nicht festgelegt. Die Haftung des Bürgen darf 80% des Kreditbetrags nicht übersteigen (bei Betriebsmittelfinanzierungen 70%).

Die HWK Niederbayern und Oberpfalz führt einen kostenlosen Unternehmens-Check durch, sobald der Handwerksbetrieb den mit Bürgschaftsübernahme ausgehändigten Beratungsgutschein einlöst (je nach Bedarf, i.d.R. frühestens nach 6 bis 9 Monaten nach Bürgschaftsübernahme).

Antragsverfahren

Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen. Antragsformulare können im Internet abgerufen werden.

Weitere Informationen erteilt die Handwerkskammer für Niederbayern und Oberpfalz.

Quelle

Merkblatt der der Bürgschaftsbank Bayern (BBB) GmbH und der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Stand August 2017.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/ausfallbuergschaften-bbb-fit-bay.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Bayern)
Förderart
Bürgschaft
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Handwerk
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Max-Joseph-Straße 4
80333 München
Tel. +49 89 5458570
Fax +49 89 5458579
info@bb-bayern.de
www.bb-bayern.de/

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