Programme · Land · Bayern

Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)

Wenn Sie als Unternehmen in innovative Produktionsanlagen investieren, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest- und Abfallstoffe verarbeiten und einen hohen Klimaschutzeffekt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 23.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 40 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern fördert Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Bayern 2021 – 2027, wenn Sie in die Errichtung einer innovativen industriellen Produktionsanlage zur stofflichen Nutzung biogener Rohstoffe oder überwiegend biogener Rest- und Abfallstoffe mit positivem Klimaeffekt investieren.

Sie bekommen die Förderung

  • als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Ihre Investitionen in eine neue Anlage, in eine Anlage zur Diversifizierung der Produktion Ihrer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses Ihrer bestehenden Betriebsstätte oder alternativ
  • als KMU oder großes Unternehmen für Ihre projektbezogenen Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um über das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinauszugehen,

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Investitionen von KMU bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen,
  • projektbezogene Investitionsmehrkosten von großen Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss (Beihilfeintensität) erhöht sich bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um bis zu 20 Prozent.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Bayern.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 40 % höchstens 20.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

KMU errichtet Anlage für biogene Reststoffe

Ein kleines Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern plant den Bau einer neuen Produktionsanlage, die überwiegend biogene Rest- und Abfallstoffe stofflich verwertet. Die Anlage erreicht mindestens eine 40-prozentige Treibhausgaseinsparung gegenüber konventionellen Anlagen. Gefördert werden bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese mindestens 250.000 EUR betragen und die Bewilligungsstelle zustimmt.

Mittleres Unternehmen diversifiziert Produktion

Ein mittleres Unternehmen in Bayern investiert in eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses seiner bestehenden Betriebsstätte, um nachwachsende Rohstoffe zu verarbeiten. Die eingesetzten Ausgangsstoffe bestehen zu mindestens 51 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen, und der Klimaschutzeffekt wird durch eine Treibhausgas-Zertifizierung nachgewiesen. Der Zuschuss beträgt bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Großunternehmen investiert in Umweltschutzmehrkosten

Ein großes Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern plant projektbezogene Investitionsmehrkosten, um bei einer Scale-up-Anlage über das unionsrechtlich vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinauszugehen. Die Anlage ist bereits im größeren Maßstab erprobt und weist einen nachweisbaren Umweltnutzen gegenüber konventioneller Technologie auf. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, nicht gefördert werden dabei Ersatzbeschaffungen oder gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Produktionsanlage in Bayern errichten.
  • Die in Ihrer Anlage eingesetzten organischen Ausgangsstoffe müssen nachwachsende Rohstoffe oder überwiegend biogene Rest- und Abfallstoffe sein (mindestens 51 Prozent; diese Schwelle entfällt bei kunststoffhaltigen Abfällen bei Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen); aus technischer Sicht erforderliche Hilfsstoffe nicht biogenen Ursprungs sind aber zulässig.
  • Es muss sich um eine Scale-up-Anlage handeln, die bereits im größeren Maßstab erprobt ist (ab Technologie-Reifegrad TRL 8) und über den bestehenden Stand der Technik hinausgeht.
  • Der Betrieb der geförderten innovativen Technologie muss gegenüber dem Betrieb konventioneller Technologie einen nachweisbaren Umweltnutzen darstellen.
  • Ihre Anlage ermöglicht mindestens eine 40-prozentige Einsparung von Treibhausgasen im Vergleich zu konventionellen Anlagen für die gleichen Endprodukte oder Ersatzprodukte mit dem gleichen Verwendungszweck und einer vergleichbaren Lebensdauer. Der positive Klimaschutzeffekt ist unter Berücksichtigung der Rohstoffe/Vorprodukte (inklusive deren Herstellung und Transport) zum Beispiel durch eine Treibhausgas-Zertifizierung nachzuweisen.
  • Sie müssen die Nachhaltigkeit der Rohstoffe während der gesamten Nutzungsdauer Ihrer Anlage durch eine geeignete Zertifizierung nachweisen, ausgenommen sind Reststoffe und Abfallprodukte.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Ersatzbeschaffungen,
  • Erwerb von Grundstücken,
  • Fahrzeuge und
  • Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Ablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein.

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

Für die ausgewählten Antragsskizzen erfolgt in der 2. Stufe die Aufforderung, förmliche Förderanträge zu stellen, sofern ausreichend EFRE-Mittel oder bayerische Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 

Rechtsgrundlage

Förderprogramm „Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)“
vom: 29.01.2024
geändert am: 27.05.2025
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Az. 25-3755-2/5/7

Weblink zum Förderprogramm

Schlagwörter: bioökonomisch Produkte Verfahren Produktionsanlage biogene Rohstoffe Abfallstoffe Recycling Kunststoffabfälle Holz Klimaeffekt nachwachsende Rohstoffe Pflanzenkohle Investitionsförderung Bioökonomie Biomasse stofflich

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/baybiooekonomie-scale-up.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 40 % (Zuschuss)

„projektbezogene Investitionsmehrkosten von großen Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ebene
Land (Bayern)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Umwelt- und Naturschutz; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Umwelt- und Naturschutz
Betriebliche und private Investitionen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel. +49 89 2162-0
Fax +49 89 2162-2760
info@stmwi.bayern.de
www.stmwi.bayern.de/

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten