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Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern

Wenn Sie für Ihren Neubau oder für die Erweiterung oder Aufstockung Ihres Gebäudes Bauelemente aus Holz oder aus anderen nachwachsenden Rohstoffen verwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Quellendatum: 07.06.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Rohstoffe im Bausektor.

Sie bekommen die Förderung für die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Zusammenhang mit folgenden Baumaßnahmen:

  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise (Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für die soziale Infrastruktur wie Pflegeheime, Behindertenheime und Kindertagesstätten) sowie
  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 500,00 EUR je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gespeicherten Kohlenstoffmenge, jedoch maximal 200.000 EUR je Baumaßnahme.

Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 EUR je Baumaßnahme.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Regierung ein.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Land-, Forst- und Fischwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Bayern.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Gemeinde errichtet Verwaltungsgebäude in Holzbauweise

Eine Gemeinde in Oberbayern beantragt den Zuschuss für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Holzbauweise mit einer Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 300 Quadratmetern. Die gespeicherte Kohlenstoffmenge wird über das CO2-Tool nachgewiesen und mit bis zu 500,00 EUR je Tonne bezuschusst, höchstens 200.000 EUR je Baumaßnahme. Über die Bewilligung entscheidet die örtlich zuständige Regierung.

Wohnungsunternehmen baut mehrgeschossiges Holzgebäude

Ein Unternehmen in Franken plant ein mehrgeschossiges Wohngebäude in Holzbauweise mit mindestens 3 Wohneinheiten und einer Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 300 Quadratmetern gemäß den Gebäudeklassen 3, 4 oder 5 der BayBO. Für die in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gespeicherte Kohlenstoffmenge wird ein Zuschuss von bis zu 500,00 EUR je Tonne gewährt, höchstens 200.000 EUR je Baumaßnahme. Die Bagatellgrenze von 25.000 EUR je Baumaßnahme muss erreicht werden.

Kellerausbau bleibt von der Förderung ausgeschlossen

Eine Privatperson in Schwaben erweitert ihr Wohngebäude um Wohneinheiten in Holzbauweise und stellt dafür einen Förderantrag bei der zuständigen Regierung. Nicht gefördert werden dabei unterirdische Gebäudeteile wie Keller sowie Carports und Nebengebäude aller Art.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden,
  • natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Wenn es sich um ein Gebäude für Zwecke einer kommunalen Gebietskörperschaft handelt, muss
    • Ihr Neubau über eine Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern verfügen,
    • die Erweiterung und Aufstockung zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 100 Quadratmetern führen.
  • Wenn es sich um ein mehrgeschossiges Wohngebäude in Holzbauweise handelt, muss
    • Ihr Neubau den Gebäudeklassen 3, 4 und 5 gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entsprechen sowie über mindestens 3 Wohneinheiten und eine Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern verfügen,
    • die Erweiterung zu mindestens 3 Wohneinheiten und zu einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 300 Quadratmetern führen, sodass ein Gebäude der Gebäudeklassen 3, 4 oder 5 gemäß BayBO entsteht oder erweitert wird, oder
    • die Aufstockung um mindestens 2 Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogrundfläche von mindestens 100 Quadratmetern geplant werden.
  • Die Wohnfläche einer Wohneinheit muss mindestens 35 Quadratmeter betragen. Die Wohneinheiten müssen für das dauerhafte Wohnen geeignet sein und allgemein üblichen Wohnverhältnissen entsprechen.
  • Ihr Vorhaben muss die vorgeschriebenen konstruktiven Anforderungen an die Holzbauweise erfüllen.
  • Sie müssen die verbaute Menge der Kohlenstoff speichernden Baustoffe und die damit verbundene Speichermenge über das Berechnungstool „CO2-Tool“ nachweisen.
  • Darüber hinaus müssen die von Ihnen verwendeten Baustoffe folgende Anforderungen erfüllen:
    • Die Baustoffe entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, besitzen Marktreife und sind für die jeweilige Baumaßnahme und die zur Anwendung kommende Bauweise geeignet,
    • Sie setzen nachweislich Rohstoffe aus nachhaltiger Produktion beziehungsweise Bewirtschaftung ein.
    • Als Materialien dürfen nur Holzwerkstoffe der Emissionsklassen mit dem Nachweis E1 oder F0 verwendet werden.
  • Bitte beachten Sie: Die Zweckbindungsfrist beträgt bei Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre ab Eingang des (Schluss-)Verwendungsnachweises.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • unterirdische Gebäude(-teile) beziehungsweise Bauten wie zum Beispiel Keller,
  • Carports und
  • Nebengebäude aller Art.

Hinweise zum Verfahren

Förderanträge sind schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare einzureichen. Bewilligungsstelle ist die örtlich zuständige Regierung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern (Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom: 01.12.2023
Az. 31-4740.9-1-3
(BayMBl. Nr. 629)
zuletzt geändert am: 11.06.2024 (BayMBl. Nr. 289)

Förderanträge sind schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

Schlagwörter: Holzbauweise Neubau Holzhaus Wohnungsbau energieeffizient Nachhaltigkeit nachwachsend

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/bayerische-foerderrichtlinie-holz-bayfholz.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Ebene
Land (Bayern)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Infrastruktur; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige Bezirksregierung Bayern
www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

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