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Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0))

Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.

Quellendatum: 06.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern gewährt eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).

Sie bekommen die Förderung

  • zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und
  • zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen von Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses entspricht der Differenz zwischen dem Zielfördersatz in Höhe von

  • 80 % für Gemeinden im Verdichtungsraum außerhalb des Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH),
  • 90 % für Gemeinden im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf

und dem Fördersatz im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Bayern. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Bayern.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Landkreis schließt Wirtschaftlichkeitslücke im ländlichen Raum

Ein Landkreis im ländlichen Raum Bayerns hat für sein Gigabitausbau-Vorhaben bereits einen Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 erhalten. Für den Freistaat beantragt er die Kofinanzierung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Die Höhe des Zuschusses entspricht der Differenz zwischen dem Zielfördersatz von bis zu 90 % und dem im Bundesbescheid festgelegten Fördersatz.

Gemeinde im Verdichtungsraum realisiert Betreibermodell

Eine Gemeinde im Verdichtungsraum außerhalb des Raums mit besonderem Handlungsbedarf plant den Ausbau gigabitfähiger Netze über ein Betreibermodell. Nachdem der Bund die Förderung in endgültiger Höhe bewilligt hat, beantragt die Gemeinde beim Freistaat Bayern die ergänzende Kofinanzierung. Der Zuschuss entspricht der Differenz zwischen dem Zielfördersatz von bis zu 80 % und dem Fördersatz der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.

Kommunaler Zweckverband beantragt Kofinanzierung

Ein kommunaler Zweckverband in Bayern hat für ein Ausbauvorhaben in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf bereits einen Zuwendungsbescheid des Bundes vorliegen. Auf dieser Grundlage beantragt der Zweckverband die Kofinanzierung durch den Freistaat, um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen. Ob und in welcher Höhe die Förderung gewährt wird, entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie
  • Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft

in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert werden.
  • Es muss ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers in endgültiger Höhe (nach Durchführung des Auswahlverfahrens) vorliegen.

Ablauf

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 bei dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0)
vom: 20.07.2023
zuletzt geändert am: 27.05.2026
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Schnelles Internet Gigabitnetze Gigabitausbau Breitbandinfrastruktur Wirtschaftlichkeitslücke Betreibermodell

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/bayerische-kofinanzierungs-gigabitrichtlinie.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Ebene
Land (Bayern)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung
Förderbereich
Digitalisierung; Infrastruktur; Smart Cities und Regionen
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Information und Kommunikation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
Tel. +49 89 2129-1411
kofinanzierung.bundesprogramm@ldbv.bayern.de
www.ldbv.bayern.de/index.html

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