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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)

Wenn Sie Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen und Zugehörigen durchführen oder als Kommune demenzsensible Strukturen in Ihrem Bereich aus- und aufbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 16.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen und Zugehörigen (Fördersäule 1) oder beim Auf- oder Ausbau demenzsensibler Strukturen in Ihrer Kommune (Fördersäule 2).

Sie bekommen die Förderung

  • in der Fördersäule 1 beispielsweise für kulturelle, musische, sportliche und andere soziale Projekte sowie generationenübergreifende Angebote, bei denen das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren Angehörigen und Zugehörigen im Mittelpunkt steht,
  • in der Fördersäule 2 für ein Programm zum Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Strukturen und zur Stärkung der Solidarität vor Ort mit Menschen mit Demenz sowie ihren Angehörigen und Zugehörigen.

Zudem werden pro Jahr bis zu 3 Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich praxisbezogen mit der Verbesserung der Lebenssituation von zuhause lebenden Menschen mit Demenz sowie ihren Angehörigen und Zugehörigen befassen (Wissenschaftspreis).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch für

  • Angebote der Fördersäule 1 höchstens 15.000 EUR und
  • Programme der Fördersäule 2 höchstens 20.000 EUR.

Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.

Preisgelder für wissenschaftliche Arbeiten werden in Höhe von jeweils 1.000 EUR ausgezahlt.

Anträge auf einen Zuschuss richten Sie bitte bis spätestens zu den jährlichen Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Formulare.

Bewerbungen auf die Auszeichnung einer wissenschaftlichen Arbeit sind bis zum 31. Dezember des Vorjahres und ausschließlich per E-Mail einzureichen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Verein in Regensburg startet Musikangebot für Menschen mit Demenz

Antragsteller: Ein gemeinnütziger Verein in Regensburg, der sich für die Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen engagiert, beantragt in Fördersäule 1.

Ausgangslage: Viele Menschen mit Demenz in der Stadt ziehen sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurück. Auch ihre Angehörigen finden kaum Orte, an denen sie gemeinsam mit anderen etwas unternehmen können.

Vorhaben: Der Verein baut ein regelmäßiges Musik- und Tanzangebot auf, bei dem Menschen mit und ohne Demenz sowie Angehörige und Zugehörige gemeinsam singen und sich bewegen. Das Angebot ist generationenübergreifend angelegt. Ein Konzept beschreibt Ziel, Umsetzung und wie das Angebot nach der Förderung weitergeführt wird.

Förderung: Gefördert werden Teilhabeangebote der Fördersäule 1 als Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 10.000 Euro kann der Verein bis zu 9.000 Euro erhalten. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro; eine gleichzeitige Förderung in Fördersäule 2 ist ausgeschlossen. Die Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag.

Eigenanteil: In dieser Beispielrechnung trägt der Verein einen Eigenanteil von 1.000 Euro selbst. Welche Ausgaben nicht gefördert werden: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Was ein Betrieb davon hat: Ein örtlicher Betrieb, etwa eine Musikschule oder ein ambulanter Pflegedienst, kann als Partner mitwirken oder Kundinnen und Kunden auf das Angebot hinweisen. So entstehen Kontakte zu Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen vor Ort.

Weg zum Antrag:

  1. Konzept mit Ziel und Zweck, konkreter Umsetzung und Sicherstellung der Nachhaltigkeit erstellen
  2. Antrag mit den vorgesehenen Formularen beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) einreichen
  3. Stichtage 30. Juni oder 31. Dezember beachten
  4. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind in der Fördersäule 1: alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen und Zugehörigen in Bayern engagieren, in der Fördersäule 2: Kommunen, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich aus- und aufbauen, für den Wissenschaftspreis: Autorinnen und Autoren, die sich im Rahmen einer wissenschaftlichen … (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Freie Berufe.
  • Fördergebiet: Bayern.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Verein organisiert Begegnungsangebot für Menschen mit Demenz

Ein Verein in Augsburg beantragt einen Zuschuss aus Fördersäule 1 für ein generationenübergreifendes musisches Angebot, bei dem Menschen mit und ohne Demenz sowie ihre Angehörigen zusammenkommen. Dafür legt er ein Konzept mit Zielen, Umsetzung und Nachhaltigkeit vor. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 EUR.

Kommune baut demenzsensible Strukturen auf

Eine Kommune in Niederbayern beantragt eine Förderung aus Fördersäule 2, um demenzsensible Strukturen aus- und aufzubauen und die Solidarität vor Ort zu stärken. Sie sieht dafür mindestens 3 Maßnahmen aus mindestens 3 Kategorien wie demenzsensibler Lebensraum, Begegnungsmöglichkeiten und Öffentlichkeitsarbeit vor. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 EUR.

Wissenschaftlerin reicht praxisbezogene Abschlussarbeit ein

Eine Autorin, die eine Masterarbeit mit Bezug zum Freistaat Bayern über die Lebenssituation zuhause lebender Menschen mit Demenz verfasst hat, bewirbt sich um den Wissenschaftspreis. Die Arbeit ist abgeschlossen und die Abgabe liegt nicht länger als 18 Monate zurück. Bei Auszeichnung wird ein Preisgeld in Höhe von 1.000 EUR ausgezahlt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • in der Fördersäule 1: alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen und Zugehörigen in Bayern engagieren,
  • in der Fördersäule 2: Kommunen, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich aus- und aufbauen,
  • für den Wissenschaftspreis: Autorinnen und Autoren, die sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit (Bachelor-, Master-, Habilitations- oder Dissertationsarbeit) mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen und Zugehörigen im häuslichen Umfeld befassen. 

Die Förderung ist vor allem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen für das zu fördernde Teilhabeangebot der Fördersäule 1 ein Konzept vorlegen, aus dem Ziel und Zweck des Vorhabens, Maßnahmen der konkreten Umsetzung und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit hervorgehen.
  • Sie müssen bei einem Programm der Fördersäule 2 mindestens 3 Maßnahmen aus mindestens 3 der folgenden Kategorien vorsehen: Netzwerke und Beteiligung, demenzsensibler Lebensraum, Begegnungsmöglichkeiten, Digitalisierung, Information, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Demenz in der Kommune.
  • Eine gleichzeitige Förderung der Teilhabeangebote (Fördersäule 1) und der Programme für demenzsensible Kommunen (Fördersäule 2) ist ausgeschlossen.
  • Für die Vergabe eines Wissenschaftspreises muss die Arbeit einen Bezug zum Freistaat Bayern aufweisen und abgeschlossen sein. Die Abgabe darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung von Förderungen und Vergabe von Auszeichnungen aus dem Bayerischen Demenzfonds sowie zur Vergabe des Bayerischen Demenzpreises (Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe – DEMTeil)
vom: 17.01.2023 (BayMBl. Nr. 51)
zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 29.08.2025 (BayMBl. Nr. 391)

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

Schlagwörter: Gesundheit Teilhabe Demenz Zuschüsse Prämien wissenschaftliche Arbeit generationenübergreifend kulturell musisch sportlich bürgerschaftliches Engagement demenzsensible Kommune

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/demenz-teilhabe-demteil.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch für … Angebote der Fördersäule 1 höchstens 15.000 EUR und … Programme der Fördersäule 2 höchstens 20.000 EUR.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 90 %, gedeckelt auf 15.000/20.000 EUR.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Ebene
Land (Bayern)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Senioren und Pflege

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
Tel. +49 9621 9669-2666 (Anrufzeiten: Montag bis Donnersatg 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 ?16:00 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr)
demenzfonds@lfp.bayern.de
www.lfp.bayern.de

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