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Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025
Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 28.07.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) in den Monaten Januar bis Dezember 2025 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.
Sie bekommen die Förderung zum Ausgleich von Kosten, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch
- Rückgang der Fahrgeldeinnahmen,
- Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
- Minderung anderer Ausgleichszahlungen,
- entstandene Vertriebsmehrkosten in der Umsetzungsphase 2025.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung.
Als Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH oder Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungLandkreis in Niederbayern gleicht Mindereinnahmen durch Deutschlandticket aus
Antragsteller: Ein Landkreis in Niederbayern beantragt die Förderung als Aufgabenträger des ÖPNV im Sinne des BayÖPNVG.
Ausgangslage: Seit Einführung des Deutschlandtickets als Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende sind im Busverkehr des Landkreises die Fahrgeldeinnahmen gesunken. Auch andere Ausgleichszahlungen fallen geringer aus, sodass die Ausgaben nicht mehr gedeckt sind.
Vorhaben: Der Landkreis ermittelt die ungedeckten Kosten aus dem Rückgang der Fahrgeldeinnahmen und der Minderung anderer Ausgleichszahlungen. Zusätzlich erfasst er Vertriebsmehrkosten aus der Umsetzungsphase 2025. Für diese Kosten beantragt er einen Ausgleich.
Förderung: Gefördert wird der Ausgleich von Kosten, die seit Einführung des Deutschlandtickets nicht gedeckt sind, als Zuschuss von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen zuwendungsfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann der Landkreis einen Zuschuss von bis zu 250.000 Euro erhalten. Einen Höchstbetrag nennt der Programmtext nicht; die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: Der Programmtext nennt dazu nichts.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Busunternehmen, das im Landkreis Linienverkehr erbringt, kann mittelbar profitieren, wenn Mindereinnahmen im Verkehrsgebiet ausgeglichen werden. Das kann helfen, das Verkehrsangebot und damit die Aufträge im ÖPNV zu sichern.
Weg zum Antrag:
- Bedingungen klären: Teilnahme an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung, Bereitstellung der erforderlichen Daten und vollständige Geltendmachung der Einnahmenansprüche
- Ungedeckte Kosten aus Einnahmerückgang, geminderten Ausgleichszahlungen und Vertriebsmehrkosten zusammenstellen
- Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des ÖPNV im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG). (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Bayern.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Aufgabenträger gleicht Einnahmeausfälle beim Deutschlandticket aus
Ein Aufgabenträger des ÖPNV in Oberbayern beantragt bei der zuständigen Bezirksregierung einen Zuschuss, weil die Fahrgeldeinnahmen seit Einführung des Deutschlandtickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende zurückgegangen sind. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Monate Januar bis Dezember 2025. Voraussetzung ist die Teilnahme an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung.
Verkehrsunternehmen deckt Vertriebsmehrkosten der Umsetzungsphase
Ein Verkehrsunternehmen im ÖPNV in Franken hat in der Umsetzungsphase 2025 zusätzliche Vertriebsmehrkosten durch das Ermäßigungsticket. Es stellt bei der zuständigen Bezirksregierung einen Antrag auf Zuschuss zum Ausgleich dieser Kosten. Die Bewilligungsstelle prüft, ob die erforderlichen Daten zur Einnahmeaufteilung bereitgestellt wurden.
SPNV-Unternehmen beantragt Ausgleich beim Ministerium
Ein Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern verzeichnet eine Minderung von Erstattungsleistungen nach dem SGB IX infolge des Deutschlandtickets. Der Antrag auf Zuschuss wird an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gerichtet. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend gemacht wurden.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des ÖPNV im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.
Hinweise zum Verfahren
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2025 ein. Eine verspätete Antragstellung ist gegebenenfalls möglich.
Rechtsgrundlage
Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2025 im Freistaat Bayern (Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025)
vom: 22.11.2024
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Az. 55-3555.8-101-8
Schlagwörter: ÖPNV Deutschlandticket Ausgleich Personennahverkehr Kostensteigerung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/deutschlandticket-oepnv-bayern.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Billigkeitsleistung, voller Ausgleich der zuwendungsfähigen Mindereinnahmen.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Ebene
- Land (Bayern)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Verkehr
- Unternehmensfinanzierung
- Konsolidierung und Stabilisierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
zuständige Bezirksregierung Bayern
Zuständige Bezirksregierung Bayern
www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.