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Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 07.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz im ländlichen Raum bei Investitionen, die den Endenergieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken. Das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ basiert auf den Maßgaben der Bayerischen Regionalförderung (BRF) beziehungsweise der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionen:
- technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung, Anschaffung beziehungsweise Herstellung von Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung),
- Sanierung von Gebäuden einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung,
- Neubau von Gebäuden einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Kühl-Raumluft und Heizungstechnik sowie der Warmwasserversorgung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz. Dabei gelten insgesamt folgende Höchstfördersätze:
- 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW,
- 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Bayern.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine eindeutige Förderquote.
Beispielszenarien
Handwerksbetrieb saniert Gebäude energetisch
Ein kleiner Handwerksbetrieb im ländlichen Raum plant die Sanierung seines Betriebsgebäudes einschließlich der Heizungstechnik. Durch die Maßnahme soll der Jahres-Endenergiebedarf nach den Vorgaben des GEG um mindestens 20 Prozent unterschritten werden. Ein fachkundiger Dritter bestätigt die erreichte Einsparung, und der Betrieb beantragt vor Beginn der Maßnahme den Zuschuss bei der zuständigen Regierung.
Mittleres Unternehmen erneuert technische Anlagen
Ein mittleres Unternehmen der Industrie ersetzt veraltete Anlagen der Raumlufttechnik durch effizientere Technik. Die neue Anlage senkt den Endenergieverbrauch im Vergleich zur bisherigen Ausstattung um mindestens 15 Prozent. In den übrigen Fördergebieten außerhalb der C-Fördergebiete der GRW kann der Zuschuss für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent betragen.
Tourismusbetrieb baut energieeffizientes Gebäude neu
Ein kleines Unternehmen der Tourismuswirtschaft errichtet einen Neubau mit dazugehöriger Kühl-, Raumluft- und Heizungstechnik. Der Jahres-Endenergiebedarf soll dabei um mindestens 12,5 Prozent unter den Vorgaben des GEG liegen. In einem C-Fördergebiet der GRW ist für kleine Unternehmen ein Höchstfördersatz von bis zu 45 Prozent möglich, die Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Fördergebiet umfasst die EFRE-Schwerpunktgebiete. Eine Förderung für die übrigen Regionen in ganz Bayern, einschließlich der Planungsregion 14 (Großraum München), ist in begrenztem Umfang ebenfalls möglich.
- Sie senken mithilfe Ihres Vorhabens den Endenergieverbrauch Ihres Betriebs deutlich und halten dabei folgende Mindesteinsparquoten ein:
- Bei technischen Anlagen einschließlich Gebäudetechnik muss eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu den bereits im Betrieb vorhandenen beziehungsweise zu ersetzenden Maschinen/Anlagen erreicht werden.
- Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung müssen einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70 Prozent haben.
- Bei der Sanierung von Gebäuden muss der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 20 Prozent unterschritten werden.
- Bei Neubauten muss der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des GEG um mindestens 12,5 Prozent unterschritten werden.
- Sie müssen die jeweils geforderte Mindesteinsparung des Endenergieverbrauchs (kWh/Jahr) durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (zum Beispiel eine Architektin und einen Architekten, eine Beraterin und einen Berater, ein externes Planungsbüro oder einen Anlagenhersteller) nachweisen.
Antragsverfahren
Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Stand Mai 2023; Informationen des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Stand Dezember 2023.
Rechtsgrundlage
Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ im Rahmen der bayerischen Regionalförderung
Beiblatt zum Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft
Stand: Mai 2023
Zweck der Förderung:
Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ sollen Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nach Maßgabe der bayerischen Regionalförderung gefördert werden, die gleichzeitig mit einer signifikanten Reduzierung des Energieverbrauchs verbunden sind.
Die KMU sollen darin unterstützt werden, ihre einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben, welche vor allem im ländlichen Raum der Schaffung und Sicherung vor Arbeitsplätzen „vor Ort“ dienen, in besonders energieeffizienter Weise umzusetzen, um damit zur Energieeinsparung beizutragen und CO2-Emissionen zu reduzieren.
Fördergrundlage:
Die Förderung erfolgt zu 100% aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Grundlage der Förderung ist das operationelle Programm des EFRE im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Bayern 2021 – 2027, in der Prioritätsachse 2 „Klima- und Umweltschutz“ und dem politischen Ziel 2 „Ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität“ und dem spezifischen Ziel 2.1 „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“.
Die beihilferechtliche Fördergrundlage des Sonderprogramms richtet sich nach den in der Regionalförderung einschlägigen Freistellungstatbeständen. Weiterführende Informationen finden sich in den dortigen Richtlinien.
Zuwendungsvoraussetzung:
Das Sonderprogramm ist Teil der bayerischen Regionalförderung.
Für die Vorhaben gelten daher zunächst die entsprechenden Grundvoraussetzungen gem.
- der „Richtlinie zur Durchführung des bayerischen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft“ (BRF) bzw.
- des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Werden diese Grundvoraussetzungen der bayerischen Regionalförderung erfüllt, ist eine Unterstützung aus dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ unter der zusätzlichen Voraussetzung möglich, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Endenergieverbrauchs verbunden ist.
Als signifikant wird die Reduzierung des Endenergieverbrauchs angesehen, wenn die Mindesteinsparquote je einschlägiger förderfähiger Maßnahme – wie folgt – erfüllt wird.
Förderfähige Maßnahmen und energetische Anforderungen:
Förderfähig sind Investitionen in Gebäude und technische Anlagen zur Steigerung der Endenergieeffizienz. Anlagen die der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien dienen, sind von der Förderung ausgenommen. Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere:
- Technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik
- Die Anschaffung bzw. Herstellung effizienterer Maschinen bzw. Anlagen, die mindestens 15% weniger Endenergie verbrauchen, als die bereits im Betrieb vorhandenen bzw. zu ersetzenden Maschinen, möglichst in Verbindung mit Prozessoptimierungen und Wärmerückgewinnung. Investitionen für Maschinen bzw. Anlagen, die nicht dem Ersatz dienen, müssen zusätzlich zu Endenergieeinsparungen führen, die über das hinausgehen, wozu der Antragsteller durch behördliche oder rechtliche Vorgaben zum Zeitpunkt der Antragstellung verpflichtet ist.
- Der Austausch bestehender Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung) durch neue Anlagen, die mindestens 15% weniger Endenergie verbrauchen.
- Die Anschaffung bzw. Herstellung von Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung, die einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70% haben.
- Sanierung von Gebäuden
- Die Sanierung eines Gebäudes einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung, sofern nach der Sanierung der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 20% unterschritten wird.
- Neubau von Gebäuden
- Der komplette Neubau einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Kühl- Raumluft und Heizungstechnik sowie der Warmwasserversorgung, sofern der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des GEG um mindestens 12,5% unterschritten wird.
Nachweis der Energieeinsparung:
Die jeweils geforderte Mindesteinsparung des Endenergieverbrauchs (kWh/Jahr) ist durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (z.B. Architekten, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller) nachzuweisen.
In diesem Zusammenhang ist mit entsprechendem Vordruck bei Antragstellung eine Berechnung zur vorgesehenen Energieeinsparung vorzulegen.
Nach Abschluss des Vorhabens (d.h. im Rahmen des Verwendungsnachweises) ist eine „Energieeffizienz-Bestätigung“ vorzulegen.
Fördergebiet:
Eine Unterstützung durch das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ erfolgt vorrangig im EFRE-Schwerpunktgebiet, d.h. in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern. Eine Förderung für die übrigen Regionen in ganz Bayern, einschließlich der Planungsregion 14 (Großraum München), ist in begrenztem Umfang ebenfalls möglich.
Art und Umfang der Förderung, Förderbonus:
Für Investitionen, die die besonderen Energieeffizienzkriterien erfüllen, wird – unter Einhaltung der beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze - auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte ein Bonus von zusätzlich bis zu 5 Prozentpunkten gewährt, bis zur Erreichung folgender beihilferechtlich maximal zulässigen Höchstfördersätze: 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw. 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.
Befristung des Sonderprogramms:
Das Sonderprogramm ist auf die Laufzeit der aktuellen EFRE-Förderperiode 2021–2027 und im Rahmen der verfügbaren EFRE-Mittel begrenzt. Auf eine Förderung besteht kein Anspruch.
Energieberatungsstellen:
Informationen zur Energieberatung finden Sie auf folgender Internetseite des StMWi.
Schlagwörter: Klimaschutz Umweltprogramm Regionalförderung Neubau Sanierung technische Anlagen EFRE
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/energieeffizienz-erneuerbare-energien-in-unternehm.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 5 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ebene
- Land (Bayern)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Regionalförderung; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- GRW-Fördergebiet
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
- Regionalförderung
- Gewerbliche Wirtschaft
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zuständige Bezirksregierung Bayern
www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377
Weiterführende Links
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