Programme · Land · Bayern
Förderaktion 4.1: Fit for Work – Chance Ausbildung (ESF Plus 2021–2027)
Quellendatum: 17.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Bayern.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) 2021–2027
Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa
Förderhinweise „Fit for Work – Chance Ausbildung“ Aktion 4.1
vom 1. Juni 2026
Aktenzeichen: I4/6684.03-1/24
Der Förderantrag muss spätestens 3 Monate nach Beginn der Ausbildung gestellt sein.
Sofern der oder die Auszubildende zu Beginn oder im Laufe der Ausbildung eine Unterstützung im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) erhält, muss der Förderantrag für „Fit for Work – Chance Ausbildung“ spätestens 3 Monate nach Vereinbarung der AsA-Maßnahme gestellt sein.
Das Antrags- und Förderverfahren erfolgt ausschließlich über die Datenbank ESF Bavaria 2021 (siehe weiterführende Links).
Schlagwörter: Ausbildung Bildung Geringqualifizierte Jugendliche Sozialprojekt Altbewerber
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/fit-for-work-chance.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
- Ebene
- Land (Bayern)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Frauenförderung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen; Betriebliche Ausbildung
- Frauenförderung
- Arbeit, Aus- und Weiterbildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Tel. +49 921 6053-388
esf@zbfs.bayern.de
www.zbfs.bayern.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.