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Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit)
Wenn Sie als Kommune eine regionale Koordinierende Kinderschutzstelle aufbauen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Personalkosten erhalten.
Quellendatum: 07.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Einführung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes.
Sie bekommen die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb einer regionalen koordinierenden Kinderschutzstelle.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 16.500 EUR pro Jahr für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Bayern.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Landkreis baut Koordinierende Kinderschutzstelle auf
Ein Landkreis in Bayern beantragt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Zuschuss für Aufbau und Betrieb einer regionalen Koordinierenden Kinderschutzstelle. Er richtet ein Netzwerk zur frühzeitigen Unterstützung von Familien ein und stellt Fachkräfte mit einem Studium der Sozialen Arbeit ein. Die Förderung beträgt bis zu 16.500 Euro pro Jahr für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft, der Landkreis übernimmt eine Eigenbeteiligung mindestens in Höhe der staatlichen Förderung.
Kreisjugendamt entwickelt Kinderschutzkonzeption mit Netzwerkpartnern
Ein Kreisjugendamt in Bayern erarbeitet gemeinsam mit Netzwerkpartnern eine Kinderschutzkonzeption, die der Jugendhilfeausschuss beschließt und die Partner unterzeichnen. Für die Koordinierende Kinderschutzstelle setzt es Fachkräfte ein, die zusammen mindestens 1,5 Vollzeitstellen abdecken. Für diese Personalkosten beantragt es den Zuschuss beim Freistaat Bayern.
Stadt vermittelt Eltern an Netzwerkpartner
Eine kreisfreie Stadt in Bayern betreibt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Koordinierende Kinderschutzstelle und vermittelt Eltern an geeignete Netzwerkpartner. Sie sorgt zugleich für Aufbau und Weiterentwicklung des regionalen Netzwerks. Für die Personalkosten der eingesetzten Fachkräfte erhält sie einen Zuschuss von bis zu 16.500 Euro pro Jahr je vollzeitbeschäftigter Fachkraft.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- für den Aufbau, die Erweiterung, Pflege und Weiterentwicklung verbindlicher regionaler Netzwerke zur frühzeitigen Unterstützung von Familien sorgen,
- Eltern an geeignete Netzwerkpartner vermitteln,
- gemeinsam mit den Netzwerkpartnern eine Kinderschutzkonzeption erstellen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und von den Netzwerkpartnern unterzeichnet wird und die innerhalb des Netzwerks Verantwortlichkeiten klar zuordnet,
- eine Eigenbeteiligung mindestens in Höhe der staatlichen Förderung übernehmen.
Die Koordinierende Kinderschutzstelle muss mit Fachkräften besetzt sein,
- die zumindest 1,5 Vollzeitstellen abdecken,
- die ein Hochschulstudium in „Sozialer Arbeit“ oder eine mindestens gleichwertige Ausbildung in einer anderen geeigneten Fachrichtung abgeschlossen haben und
- die über die notwendigen Fach- und Rechtskenntnisse verfügen.
Ablauf
Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres bei der zuständigen Bezirksregierung ein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
vom: 21.01.2020
zuletzt geändert am: 02.12.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Az. V2/6524.01/32
Schlagwörter: Kindeswohl Hilfsangebote Babys Kleinkinder Krisenhilfe
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/foerderung-koordinierender-kinderschutzstellen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
- Ebene
- Land (Bayern)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Kinder, Jugendliche und Familien
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zuständige Bezirksregierung Bayern
www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.