Programme · Land · Bayern

Investitionsförderung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Bayern)

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Kommunen und gemeinnützige Träger können hierfür Zuschüsse erhalten. Informieren Sie sich hier über das Sonderprogramm.

Quellendatum: 24.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie finanziell bei der Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder im Grundschulalter. Über ein Sonderprogramm erhalten Sie Zuschüsse für Ihre Investitionen.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) stellt hierfür Mittel bereit. Auch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) beteiligt sich an der Förderung. Sie können die Mittel für Baumaßnahmen nutzen. Auch die notwendige Ausstattung der neuen Plätze ist förderfähig.

Ihr Vorhaben muss zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze schaffen. Eine bloße Sanierung ohne Kapazitätserweiterung reicht für eine Förderung nicht aus. Rein erhaltende Maßnahmen sind von der Unterstützung ausgeschlossen. Nutzen Sie diese Förderung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den geltenden Richtlinien für kommunale oder außerschulische Maßnahmen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Bayern.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Kommune baut zusätzliche Ganztagsplätze aus

Eine Kommune in Oberbayern beantragt Zuschüsse für eine Baumaßnahme, mit der zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter entstehen. Die Bedarfsnotwendigkeit wurde gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgestellt. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den geltenden Richtlinien für kommunale Maßnahmen, über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Gemeinnütziger Träger schafft Betreuungsplätze und Ausstattung

Ein gemeinnütziger Träger einer Einrichtung der Jugendhilfe in Franken beantragt einen Zuschuss für den Ausbau und die notwendige Ausstattung neuer Ganztagsplätze. Die Maßnahme wurde nach dem 12.10.2021 begonnen und soll bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein. Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeplanung wurden zuvor aufeinander abgestimmt.

Sanierung ohne zusätzliche Plätze nicht förderfähig

Ein Verband plant in Niederbayern eine reine Sanierung bestehender Räume ohne Erweiterung der Betreuungskapazität. Da keine zusätzlichen Plätze entstehen, ist dieses Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen. Nur Maßnahmen, die tatsächlich zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze schaffen, kommen für einen Zuschuss in Betracht.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Maßnahmen müssen nach Art. 10BayFAG, BaySchFG oder den Richtlinien zur Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. Heilpädagogischen Tagesstätten grundsätzlich förderfähig sein.
  • Maßnahmen dürfen ab dem 12.10.2021 begonnen werden und müssen spätestens bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.
  • Es besteht ein Abstimmungserfordernis und bedeutet konkret, dass Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeplanung sich über ihre Planungen abstimmen müssen.
  • Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme muss gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgestellt werden.
  • Es entstehen zusätzliche Plätze oder es werden Plätze erhalten, die sonst wegfallen würden.
  • Eine Mehrfachförderung durch andere Bundesprogramme ist ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze dienen, Projekte ohne tatsächliche Kapazitätserweiterung und reiner Erhaltungs- oder Sanierungsaufwand ohne zusätzliche Plätze.

Ablauf

Das Verfahren richtet sich nach den bayerischen Verwaltungsvorschriften:

  • Antragstellung: Der Förderantrag wird nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO bei der zuständigen Regierung (Bezirksregierung) eingereicht.
  • Prüfung: Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag auf Förderfähigkeit nach den einschlägigen Förderregelungen (FAZR, BaySchFG oder entsprechende Richtlinien).
  • Bewilligung: Bei positiver Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid.
  • Verwendung: Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.

Hinweise zum Verfahren

Förderanträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2028 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen

Bitte beachten Sie: Die Fördermaßnahme muss ab dem 12.10.2021 begonnen und bis zum 31.12.2027 abgeschlossen sein.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Die konkreten Unterlagen richten sich nach den in Bayern geltenden Bestimmungen (FAZR, BaySchFG). In der Regel sind erforderlich:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung, Beginn der Investitionsmaßnahme).
  • Detaillierte Projektbeschreibung der geplanten Maßnahme und Ziele (Anzahl der Plätze).
  • Kostenplan und Finanzierungsplan (Gliederung nach Investitionskosten).
  • Nachweis, dass die Maßnahme nicht bereits durch andere Bundesprogramme gefördert wird
  • Für Sanierungsaufwendungen wird eine Versicherung benötigt, dass diese nicht ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen.
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
vom: 23.08.2023
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und für Unterricht und Kultus
Az. V1/6512-1/510

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Ganztagsbetreuung Grundschule Hortförderung Bayern Betreuungsausbau Ganztagsförderung Kinderbetreuung Investition

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/ganztaugsaufbau-investitionsprogramm-by.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Ebene
Land (Bayern)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Ausbildungsstrukturen und Träger
Infrastruktur
Aus- und Weiterbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige Bezirksregierung Bayern
www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten