Programme · Land · Bayern
Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen
Quellendatum: 27.06.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Bayern.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen (Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR)
vom: 07.11.2024
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Az. 37d-U3014-2024/2-22
Der Antrag für eine Förderung im Folgejahr ist immer bis zum 1. Oktober zu stellen, also für 2026 bis 01.10.2025.
Schlagwörter: Repair-Cafés Abfallvermeidung Klimaschutz nachhaltiger Konsum Verlängerung Nutzungsdauer Alltagsgegenständen Ressourcenschutz nachhaltiges Wirtschaften Müll
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/reparaturinitiativen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Keine Förderquote im Text.
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Kein Teaser/Kurztext/Richtlinientext vorhanden, keine Quote erkennbar.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
- Ebene
- Land (Bayern)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Kommune; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales; Umwelt- und Naturschutz
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Bürgerschaftliches Engagement
- Umwelt- und Naturschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Tel. +49 89 9214-00
Fax +49 89 9214-2266
poststelle@stmuv.bayern.de
www.stmuv.bayern.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.