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Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)

Wenn Sie als Regionale Initiative innovative Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 30.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Regionale Initiative bei der Vorbereitung und Durchführung neuer Projekte der Landesentwicklung durch Regionalmanagements und Regionalmarketings.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die sich mit den folgenden zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung beschäftigen (Zukunftsprojekte):

  • demografischer Wandel (zum Beispiel Konzepte für Daseinsvorsorge und Infrastrukturanpassung, Imagekampagne, Teilhabe am sozialen Umfeld, Jugendprojekte),
  • Wettbewerbsfähigkeit (zum Beispiel Innovation, Digitalisierung, Tourismus, Internationalisierung, Fachkräftesicherung),
  • Siedlungsentwicklung (zum Beispiel Innenentwicklung, alternative Wohnformen, Mobilität, Flächensparen),
  • regionale Identität (zum Beispiel Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing, kulturelle Projekte) sowie
  • Klimawandel (zum Beispiel Regionalisierung der Energiewende, Erneuerbare Energien, Energie- und Klimaschutzkonzepte, Bildungsmaßnahmen zu Klimafragen, Klimaanpassung).

Sofern in Ihrer Region noch keine Regionale Initiative eingerichtet ist, bekommen Sie die Förderung, wenn Sie eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie unter Einbindung relevanter Akteure erarbeiten (Strategieentwicklungsvorhaben).

Übergangsweise können auch bestehende Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte eine Förderung für neue, regionale Projekte bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Basisförderung 50 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach räumlichem Wirkungskreis Ihres Vorhabens kann der Zuschuss auf bis zu 90 % erhöht werden.

Zukunftsprojekte:

Der Förderhöchstbetrag beträgt in der Regelförderung maximal 100.000 EUR pro Projektjahr.

Der Förderbetrag erhöht sich für

  • Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet, um bis zu 50.000 EUR pro Projektjahr,
  • Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von 2 Landkreisen umfassen, um bis zu 50.000 EUR pro Projektjahr,
  • Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von 3 Landkreisen umfassen, um bis zu 75.000 EUR pro Projektjahr,
  • Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist, um bis zu 50.000 EUR pro Projektjahr,
  • die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg um bis zu 150.000 EUR pro Projektjahr.

Die Regelförderung kann durch die Sonderförderungen „Flächensparen“, „Transformationsprozesse“, „Militär- und Konversionsstandorte“ sowie „Zielbildungsprozess“ (Metropolregionen ausgenommen) ergänzt werden.

Die Höhe des Zuschusses für Strategieentwicklungsvorhaben beträgt bis zu 50.000 EUR pro Projektjahr für bis zu 2 Jahre.

Die Höhe des Zuschusses für Regionale Projekte bestehender Regionaler Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte beträgt bis zu 150.000 EUR pro Projektjahr.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind bei Zukunftsprojekten rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eingerichtet worden sind, Strategieentwicklungsvorhaben die räumlich betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis) beziehungsweise eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines … (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Bayern.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (100.000 €, 50.000 €, 75.000 €, 150.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei

  • Zukunftsprojekten rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eingerichtet worden sind,
  • Strategieentwicklungsvorhaben die räumlich betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis) beziehungsweise eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre geplanten Handlungsfelder und Projekte müssen übereinstimmen mit
    • dem Landesentwicklungsprogramm Bayern,
    • den einschlägigen Regionalplänen sowie
    • den vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien.
  • Zudem müssen Ihre Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung beitragen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als 10.000 EUR und je Antrag mehr als 25.000 EUR.
  • Als Antragstellende müssen Sie einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten einbringen.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 6 Wochen dem geplanten Förderbeginn an die zuständige Bezirksregierung.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöRLa III)
vom: 16.10.2023
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
BayMBl. Nr. 524

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Zukunftsthemen Regionalförderung Zuschüsse Entwicklungsstrategie Konversion Regionalmarketing

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/richtlinie-zur-foerderung-regionaler-initiativen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %

„Je nach räumlichem Wirkungskreis Ihres Vorhabens kann der Zuschuss auf bis zu 90 Prozent erhöht werden.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Basis 50 %, regionale Aufschläge 10/20/10 Prozentpunkte bis 90 %.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ebene
Land (Bayern)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Regionalförderung; Smart Cities und Regionen
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ländliche Entwicklung
Regionalförderung
Ländliche Entwicklung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige Bezirksregierung Bayern
www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

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