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Sonderprogramm „PremiumOffensive-Tourismus“

Quellendatum: 06.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 20 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Gastgewerbe und Tourismus.
  • Fördergebiet: Bayern.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 20 % höchstens 10.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Sonderprogramm „PremiumOffensive-Tourismus“

Ziel und Gegenstand

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) qualitativ hochwertige Tourismusvorhaben, die als Besuchermagnet neue, zusätzliche Gäste anziehen und die lokale Tourismusregion aufwerten.

Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie gemäß KMU-Definition der EU, grundsätzlich ab 10 Betten, sowie bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe.

Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist im Internet abrufbar.

Die Maßnahmen müssen über Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung/Schönheitsreparaturen, die der Gast als selbstverständlich voraussetzt, deutlich hinausgehen (zum Beispiel Generalsanierung). Hierzu zählen unter anderem Investitionen

  • zur Vorbereitung einer Höherklassifizierung (DEHOGA-Klassifizierung oder G-Klassifizierung) oder für die erstmalige Klassifizierung,
  • in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den Gästezimmern,
  • in Ressourcenschonung, soweit nicht anderweitig förderfähig,
  • in besondere Gästebereiche (zum Beispiel Kinderspielbereiche, Wellnessanlagen, Fahrradgarage, Wintersporträume),
  • in Barrierefreiheit.

Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 30 Prozent) und
  • bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 20 Prozent).

Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf („RmbH“) EUR 200.000, im sonstigen Fördergebiet EUR 500.000.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Die Adressen der zuständigen Bezirksregierungen sind im Internet abrufbar.

Quelle

Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand April 2019; Informationen des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand Oktober 2023.

Schlagwörter: Hotellerie Investitionen Barrierefreiheit Zimmereinrichtung Zimmerausstattung Fahrradgarage Informations- und Kommunikationstechnologien

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/sonderprogramm-premiumoffensive-tourismus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 20 % (Zuschuss)

„bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 30 Prozent) und“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ebene
Land (Bayern)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Regionalförderung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Gastgewerbe und Tourismus
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ländliche Entwicklung
Regionalförderung
Gewerbliche Wirtschaft
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige Bezirksregierung Bayern
www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Weiterführende Links

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

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