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Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“

Quellendatum: 06.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 20 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Gastgewerbe und Tourismus.
  • Fördergebiet: Bayern.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 20 % höchstens 10.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“

Ziel und Gegenstand

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.

Ziel ist es, insbesondere in den ländlichen Regionen die Qualität und Attraktivität der bayerischen Tourismusbetriebe nachhaltig anzuheben und somit die Basisinfrastruktur der privaten Tourismuswirtschaft spürbar zu stärken.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) gemäß KMU-Definition der EU.

Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist im Internet abrufbar.

Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45 Prozent).

Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt EUR 30.000.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Quelle

Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand Januar 2022; Informationen des Bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie, Stand Oktober 2023.

Schlagwörter: Bayerische Regionalförderung (BRF) Modernisierung Sanierung Gastronomie Hotellerie

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/tourismusland-bayern-qualitaet-gastlichkei.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 20 % (Zuschuss)

„Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45 Prozent).“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ebene
Land (Bayern)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Regionalförderung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Gastgewerbe und Tourismus
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ländliche Entwicklung
Regionalförderung
Ländliche Entwicklung
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige Bezirksregierung Bayern
www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Weiterführende Links

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

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