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Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung
Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 16.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Digitalisierung.
Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt zu den Schwerpunkten
- Informations- und Kommunikationstechnik und
- elektronische Systeme.
Auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik sind vor allem folgende Themen förderfähig:
- Hardware- und Softwareengineering,
- Daten- beziehungsweise Wissensmanagement,
- Mensch-Maschine-Kommunikation,
- Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
- Datennetze für intelligente Infrastrukturen (zum Beispiel Energie, Mobilität und andere),
- Automatisierung und intelligente Produktion,
- Kommunikationsnetze,
- technische Informationstechnologie-Dienstleistungen,
- Informationstechnologie-Sicherheit,
- Quantentechnologie.
Auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sind vor allem folgende Themen förderfähig:
- Entwurf komplexer elektronischer und informationstechnologischer Systeme,
- Systemintegration,
- Fertigungstechnologien für elektronische Systeme,
- Nano-, Mikro-, Opto- und Leistungselektronik,
- Mikrosysteme,
- Sensorik, Aktorik,
- Mechatronische Systeme,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
- Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen,
- Quantentechnologie.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 % und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 % gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.
Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Bayern.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Verbundprojekt zu eingebetteten Systemen
Ein mittleres Unternehmen mit Sitz in Bayern plant zusammen mit weiteren Partnern ein Verbundvorhaben zu Echtzeitsystemen und eingebetteten Systemen. Für die industrielle Forschung werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, zuzüglich eines möglichen Verbundzuschlags von bis zu 15 %, maximal jedoch bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Bewilligungsstelle.
Forschungseinrichtung kooperiert bei Mikrosystemen
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Bayern beteiligt sich an einem industriegeführten Verbundprojekt im Bereich Mikrosysteme und Sensorik. Als Hochschule oder gleichgestellte Einrichtung kann sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Unternehmen sind an diesem Vorhaben als Partner beteiligt.
Kleinunternehmen entwickelt IT-Sicherheitslösung
Ein Kleinunternehmen mit Niederlassung in Bayern bringt sich in ein vorwettbewerbliches Verbundprojekt zum Thema Informationstechnologie-Sicherheit ein. Da es als KMU im Sinne der EU-Definition gilt, wird es bei der Förderung bevorzugt behandelt. Bei experimenteller Entwicklung liegt der Fördersatz bei bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, ein Verbundzuschlag von bis zu 15 % ist möglich.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
- sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).
- Ihr Verbundvorhaben ist als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern angelegt, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.
Antragsverfahren
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 15. Mai 2019, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 214 vom 5. Juni 2019, Anlage 1; Anlage 1 geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 29. Dezember 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 70 vom 27. Januar 2021; Informationen des Projektträgers Bayern, Stand Dezember 2022.
Ablauf
Projektvorschläge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH (siehe Ansprechpunkt) oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger, der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt ausfnehmen.
Die Antragstellung erfolgt über die Internetplattform ELAN-FIPS (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Förderlinie „Digitalisierung“ zur Richtlinie des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“
[Anlage 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 15. Mai 2019;
geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 29. Dezember 2020]
Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe
dieser Förderlinie,
der Rahmenrichtlinie zum „Bayerischen Verbundforschungsprogramm (BayVFP)“,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG),
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO).
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zweck und Gegenstand der Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt, Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Digitalisierung zu fördern.
Die Förderung ist adressiert an industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die innovative Entwicklungen aus den Bereichen „Informations- und Kommunikationstechnik“ sowie „Elektronische Systeme“ zum Gegenstand haben.
Die Förderung zielt auf industriegeführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung neuer oder verbesserter Digitalisierungstechnologien und/oder -verfahren für innovative Produkte ab. Die Verbundvorhaben sollen mehrjährige Projekte mit mehreren Partnern sein, die möglichst weite Teile einer Wertschöpfungskette und/oder Technologiekette abdecken. In der Regel sollen die Vorhaben auf drei Jahre angelegt sein, wobei auch andere Laufzeiten möglich sind.
Zielsetzung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik
Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
Hardware- und Softwareengineering,
Daten- bzw. Wissensmanagement,
Mensch-Maschine-Kommunikation,
Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
Datennetze für intelligente Infrastrukturen (z.B. Energie, Mobilität u.a.),
Automatisierung und intelligente Produktion,
Kommunikationsnetze,
technische IT-Dienstleistungen,
IT-Sicherheit,
Quantentechnologie.
Erfasst sind auch Querschnittsthemen wie Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung u.a.
Zielsetzung im Bereich der Elektronischen Systeme
Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sowie der Mikrosysteme unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Verfahren und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
Entwurf komplexer elektronischer und IT-Systeme,
Systemintegration,
Fertigungstechnologien für elektronische Systeme,
Nano-, Mikro-, Opto- und Leistungselektronik,
Mikrosysteme,
Sensorik, Aktorik,
Mechatronische Systeme,
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen
Quantentechnologie.
Erfasst sind auch Querschnittsthemen wie Sicherheit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung, Funktions- und Einsatztests elektronischer Systeme u.a.
Digitalisierungstechnologien sind von jeher stark interdisziplinär geprägt. Innovationen sind sehr häufig aus der Zusammenarbeit interdisziplinärer Teams hervorgegangen. Neue Impulse für Innovationen werden auch zukünftig insbesondere an den Schnittstellen der Technologien bzw. der branchen- und technologiefeldübergreifenden Querschnittthemen erwartet. Technologiefeld-übergreifende Vorhaben sollen daher besondere Beachtung finden.
Interessenten wenden sich bitte an den Förderlotsen bei
Bayern Innovativ GmbH
Projektträger Bayern
in der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Telefon: 0800 0268724 (kostenfrei dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
http://www.projektträger-bayern.de
oder an den fachlich zuständigen Projektträger
im Bereich „Informations- und Kommunikationstechnik“
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geschäftsstelle München
Heimeranstraße 37
80339 München
Telefon: 089 5108963-0, Telefax: 089 5108963-019
E-Mail: info@iuk-bayern.de
https://www.iuk-bayern.de
im Bereich „Elektronische Systeme“
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geschäftsstelle München
Heimeranstraße 37
80339 München
Telefon: 089 5108963-0, Telefax: 089 5108963-019
E-Mail: info@elsys-bayern.de
https://www.elsys-bayern.de
Schlagwörter: Forschung Innovation Digitalisierung Zuschüsse
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/verbundforschungsprogramm-bayvfp-digitalisierung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 % gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ebene
- Land (Bayern)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Mobilität
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bayern Innovativ GmbH
Projektträger Bayern
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Tel. +49 800-0268724 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:30 – 15:00 Uhr, Freitag 09:30 – 13:00 Uhr)
kontakt@projekttraeger-bayern.de
www.bayern-innovativ.de/de/beratung/ptb
Weiterführende Links
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