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Förderung im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Förderlinie Lifescience
Wenn Sie als Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Life Sciences in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 16.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Life Sciences.
Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt aus den Bereichen
- Medizintechnik sowie
- Bio- und Gentechnologie.
Im Bereich der Medizintechnik sind unter anderem folgende Themenbereiche förderfähig:
- medizinische Bildgebung und Bildverarbeitung,
- Telemedizin und eHealth,
- Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,
- intelligente, biomedizinische Sensorik beziehungsweise Aktorik in Mikro- und Nanotechnik,
- Laserapplikationen und optische Systeme für Diagnose und Therapie,
- Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,
- Medizintechnik für minimalinvasive Chirurgie und Interventionen,
- medizintechnische Konstruktionen und Instrumente,
- Biomaterialien, Tissue Engineering und Implantate sowie
- Organ- und Orthopädie-Prothetik.
Im Bereich der Bio- und Gentechnologie sind unter anderem folgende Themenbereiche förderfähig:
- „weiße“ (industrielle) Biotechnologie,
- „rote“ Biotechnologie (medizinische/pharmazeutische Biotechnologie),
- „grüne“ (landwirtschaftliche) Biotechnologie,
- die Erforschung und Entwicklung von Technologieplattformen sowie
- Verfahren zur Sanierung von Altlasten und zur Abwasserbehandlung (Bioremediation).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei der experimentellen Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.
Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.
Anträge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger Kontakt aufnehmen.
Projektträger im Bereich „Medizintechnik“ ist der Projektträger Bayern, im Bereich „Bio- und Gentechnologie“ die Forschungszentrum Jülich GmbH.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Bayern.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Medizintechnik-Unternehmen entwickelt Diagnosesystem im Verbund
Ein mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in München plant gemeinsam mit weiteren Partnern ein Verbundvorhaben zur medizinischen Bildgebung und Bildverarbeitung. Für die industrielle Forschung kann ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden, für die experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent. Da es sich um ein Verbundvorhaben handelt, ist zusätzlich ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent möglich, wobei die Gesamtförderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens nicht übersteigt.
Kleinstunternehmen forscht an biotechnologischem Verfahren
Ein Kleinstunternehmen mit Niederlassung in Nürnberg beteiligt sich an einem industriegeführten Verbundprojekt zur „weißen“ industriellen Biotechnologie. Als kleines Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union wird der Antrag bevorzugt gefördert. Der Antrag wird über das elektronische Antragsverfahren ELAN beim zuständigen Projektträger im Bereich Bio- und Gentechnologie eingereicht.
Hochschule kooperiert bei Tissue-Engineering-Projekt
Eine staatliche Hochschule in Bayern beteiligt sich als Forschungspartner an einem Verbundvorhaben zu Biomaterialien, Tissue Engineering und Implantaten, das gemeinsam mit Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft durchgeführt wird. Als Hochschule kann sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze als die beteiligten Unternehmen erhalten. Die Antragstellung erfolgt zu den im jeweiligen Förderaufruf genannten Terminen beim zuständigen Projektträger.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
- sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).
Sie legen das Verbundvorhaben als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern an, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.
Antragsverfahren
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 15. Mai 2019, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 214 vom 5. Juni 2019, Anlage 2; Informationen des Zentrum Digitalisierung.Bayern, Stand Juli 2019; Informationen des Projektträgers Bayern, Stand Mai 2023.
Hinweise zum Verfahren
Der nächste Förderaufruf ist im Herbst 2025 geplant.
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“
vom: 15.05.2019
zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 06.12.2023 (BayMBl. Nr. 640)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Az. 41-6660/33, BayMBl. Nr.?214
Förderlinie „Lifescience“ zur Richtlinie des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“
(Anlage 2)
Schlagwörter: Forschung Innovation Lifescience Biochemie Medizintechnik Biotechnologie Gentechnologie
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/verbundforschungsprogramm-bayvfp-lifescience.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ebene
- Land (Bayern)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Biowissenschaften; Gesundheit und Medizin
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bayern Innovativ GmbH
Projektträger Bayern
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Tel. +49 800-0268724 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:30 – 15:00 Uhr, Freitag 09:30 – 13:00 Uhr)
kontakt@projekttraeger-bayern.de
www.bayern-innovativ.de/de/beratung/ptb
Weiterführende Links
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