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Zuschüsse zur Beschäftigung von Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft

Wenn Sie als Unternehmen in Berlin eine Universitäts- oder Fachhochschulabsolventin oder einen Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen einstellen wollen, um innovative Projekte in Ihrem Betrieb voranzubringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 02.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (steuerliche Förderung) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Beschäftigung von Universitäts- und Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen als Innovationsfachkräfte.

Sie erhalten die Förderung für innovative Projekte, die durch Absolventinnen und Absolventen von Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen von qualifizierten, neu abzuschließenden Beschäftigungsverhältnissen geschehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des steuerpflichtigen Bruttogehalts der Innovationsfachkraft, höchstens jedoch 20.000 EUR für 1 Jahr.

Sie können für bis zu 2 Beschäftigungsverhältnisse für je 12 Monate gleichzeitig die Förderung erhalten.

Stellen Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Antragsportal bei der Investitionsbank Berlin.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt technologieorientierte, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU oder als KMU der Sozialen Ökonomie mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Berlin.

Rechenbeispiel

Bei 20.000 € förderfähigen Aufwendungen ergäbe eine steuerliche Förderung von bis zu 50 % höchstens 10.000 €, verrechnet bzw. ausgezahlt über das Finanzamt.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 20.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Technologieorientiertes KMU stellt Absolventin ein

Ein kleines Technologieunternehmen mit Sitz in Berlin stellt eine Fachhochschulabsolventin ein, um ein innovatives Produkt zu entwickeln. Das Beschäftigungsverhältnis wird unbefristet abgeschlossen und die Person besetzt eine neu geschaffene Funktion. Das Unternehmen beantragt vor Beginn des Vorhabens über das Antragsportal der Investitionsbank Berlin einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent des steuerpflichtigen Bruttogehalts, höchstens jedoch 20.000 EUR für ein Jahr.

Mittleres Unternehmen mit zwei Innovationsfachkräften

Ein mittleres Unternehmen der Berliner Wirtschaft möchte zwei Beschäftigungsverhältnisse für je 12 Monate gleichzeitig fördern lassen, um technologisch innovative Verfahren voranzubringen. Die eingestellten Absolventinnen und Absolventen ersetzen kein bestehendes Personal, sondern übernehmen neue fachliche Zuständigkeiten. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Investitionsbank Berlin im Rahmen der genannten Bedingungen.

Nicht technologieorientiertes KMU mit Entwicklungsarbeit

Ein rechtlich selbstständiges KMU der Sozialen Ökonomie in Berlin ist nicht technologieorientiert, weist aber im geplanten Projekt eigene Entwicklungsarbeiten mit Technologiebezug auf. Es stellt eine Person ein, deren Studienabschluss nicht länger als 24 Monate zurückliegt und die zuvor nicht erwerbstätig war. Der Betrieb beantragt den Zuschuss vor Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank Berlin.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt technologieorientierte, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU oder als KMU der Sozialen Ökonomie mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.

Als nicht technologieorientiertes, rechtlich selbstständiges KMU sind Sie antragsberechtigt, wenn Ihr Projekt und die Tätigkeit der Innovationsfachkraft in wesentlichem Umfang eigene Entwicklungsarbeiten mit Technologiebezug aufweisen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die zu fördernden Beschäftigungsverhältnisse müssen
    • mit projekt- beziehungsweise aufgabenspezifisch qualifizierten Absolventinnen und Absolventen besetzt werden,
    • sich auf die Entwicklung, Herstellung und/oder Vermarktung von technologisch innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen beziehen, die Marktchancen erwarten lassen, oder
    • Tätigkeiten beinhalten, denen innovative technische und/oder betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen zugrunde liegen.
  • Ihre Innovationsfachkraft darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen. Die Person muss in einer neu geschaffenen Funktion beziehungsweise in einer neuen fachlichen Zuständigkeit beschäftigt werden.
  • Sie müssen das Beschäftigungsverhältnis unbefristet oder für mindestens 24 Monate abschließen.
  • Sie können die Förderung nur für Personen erhalten, deren Studienabschluss nicht länger als 24 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen auch 60 Monate, zurückliegt.
  • Die Person, die Sie einstellen möchten, ist nicht oder nicht mehr erwerbstätig oder von Erwerbslosigkeit bedroht.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Berlin zum Programm Berliner Innovationsfachkräfte für die Gewährung von Zuschüssen zur Beschäftigung von Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft
vom: 01.04.2025

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Zuschuss Berlin Unternehmen Beschäftigung Innovationsfachkraft

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/be-beschaeftigung-von-innovationsassistenten.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (steuerliche Förderung)

„Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des steuerpflichtigen Bruttogehalts der Innovationsfachkraft, höchstens jedoch 20.000 EUR für 1 Jahr.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ebene
Land (Berlin)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Arbeit; Forschung und Innovation (themenoffen)
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Arbeit
Betriebliche Arbeitsplätze
Forschung und Innovation (themenoffen)
Betriebliche Innovationen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. +49 30 2125-0
Fax +49 30 2125-2020
info@ibb.de
www.ibb.de

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