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Berlin Infra
Wenn Sie Investitionen in die Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 17.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin fördert Investitionen in die Infrastruktur oder den Beteiligungserwerb von Infrastrukturunternehmen des Landes Berlins.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen im Allgemeinen im Konsortium mit Partnerbanken.
Die überwiegend gewährten Tilgungsdarlehen betragen bis zu EUR 100 Millionen.
Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag über Ihre Hausbank bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Finanzierungsgesellschaften mit Sitz in Berlin, bei denen das Land mehrheitlicher Gesellschafter ist. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Berlin.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Öffentliches Unternehmen investiert in Infrastruktur
Ein öffentliches Unternehmen mit Sitz in Berlin, an dem das Land mehrheitlich beteiligt ist, plant Investitionen in seine Infrastruktur. Es stellt bankübliche Sicherheiten und beantragt über seine Hausbank ein Darlehen bei der Investitionsbank Berlin. Das Tilgungsdarlehen beträgt bis zu EUR 100 Millionen bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.
Finanzierungsgesellschaft erwirbt Beteiligung
Eine Finanzierungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, bei der das Land mehrheitlicher Gesellschafter ist, plant den Erwerb einer Beteiligung an einem Infrastrukturunternehmen des Landes. Über die Hausbank wird ein Antrag bei der Investitionsbank Berlin gestellt, häufig im Konsortium mit Partnerbanken. Voraussetzung ist die Stellung banküblicher Sicherheiten.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Finanzierungsgesellschaften mit Sitz in Berlin, bei denen das Land mehrheitlicher Gesellschafter ist.
Sie müssen bankübliche Sicherheiten stellen.
Antragsverfahren
Merkblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand 10. März 2014.
Rechtsgrundlage
Merkblatt Berlin Infra
Stand: 10.03.2014
1. Ziele
Berlin Infra fördert öffentliche Unternehmen und die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur des Landes Berlins i.d.R. im Konsortium mit Partnerbanken.
2. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Finanzierungsgesellschaften mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.
3. Gegenstand der Finanzierung
Das Darlehen kann für mittelbare und unmittelbare Investitionen (auch Anschluss- und Umfinanzierungen) in die Infrastruktur oder den Beteiligungserwerb von Infrastrukturunternehmen des Landes Berlins verwendet werden, z.B.:
- Ver- und Entsorgung
- Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)
- Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr
- Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)
- Bildungs- und Forschungsinfrastruktur
- IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
- Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb
- kommunale Wohnungswirtschaft
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.
4. Darlehenskonditionen
Die Darlehensgewährung erfolgt durch die Geschäftsbank. In Ausnahmefällen können die Finanzierungen auch von der IBB alleine realisiert werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie z. B. der KfW ist möglich.
Die Darlehen werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags unter folgenden Konditionen vergeben:
Darlehensart: überwiegend Tilgungsdarlehen (keine Derivate, keine Barausschüttungen oder Finanzierungen von Kapitalherabsetzungen)
Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR (darüber hinaus nur mit Zustimmung des Landes)
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs
Laufzeit: bis zu 30 Jahre
Verzinsung: i.d.R. Festzinssatz max. 10 Jahre
Tilgung: in der Regel in gleich bleibenden Raten, z. B. vierteljährlich, halbjährlich, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich, vorzeitige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Sicherheiten: banküblich
Bereitstellungsprovision: i.d.R. monatlich 0,25%, falls Abruf nach 1 Monat nicht erfolgt
Schlagwörter: Investitionen Infrastruktur Konsortium
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/berlin-infra.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Berlin)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung; Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Gesundheit und Soziales; Information und Kommunikation; Kultur; Ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Tourismus; Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. 030 21254747
Fax 030 21252020
kundenberatung.wirtschaft@ibb.de
www.ibb.de
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