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Berlin Infra

Wenn Sie Investitionen in die Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: 17.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Berlin fördert Investitionen in die Infrastruktur oder den Beteiligungserwerb von Infrastrukturunternehmen des Landes Berlins.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen im Allgemeinen im Konsortium mit Partnerbanken.

Die überwiegend gewährten Tilgungsdarlehen betragen bis zu EUR 100 Millionen.

Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag über Ihre Hausbank bei der Investitionsbank Berlin (IBB).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Finanzierungsgesellschaften mit Sitz in Berlin, bei denen das Land mehrheitlicher Gesellschafter ist. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Berlin.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Öffentliches Unternehmen investiert in Infrastruktur

Ein öffentliches Unternehmen mit Sitz in Berlin, an dem das Land mehrheitlich beteiligt ist, plant Investitionen in seine Infrastruktur. Es stellt bankübliche Sicherheiten und beantragt über seine Hausbank ein Darlehen bei der Investitionsbank Berlin. Das Tilgungsdarlehen beträgt bis zu EUR 100 Millionen bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.

Finanzierungsgesellschaft erwirbt Beteiligung

Eine Finanzierungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, bei der das Land mehrheitlicher Gesellschafter ist, plant den Erwerb einer Beteiligung an einem Infrastrukturunternehmen des Landes. Über die Hausbank wird ein Antrag bei der Investitionsbank Berlin gestellt, häufig im Konsortium mit Partnerbanken. Voraussetzung ist die Stellung banküblicher Sicherheiten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Finanzierungsgesellschaften mit Sitz in Berlin, bei denen das Land mehrheitlicher Gesellschafter ist.

Sie müssen bankübliche Sicherheiten stellen.

Antragsverfahren

Merkblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand 10. März 2014.

Rechtsgrundlage

Merkblatt Berlin Infra

Stand: 10.03.2014

1. Ziele

Berlin Infra fördert öffentliche Unternehmen und die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur des Landes Berlins i.d.R. im Konsortium mit Partnerbanken.

2. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Finanzierungsgesellschaften mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.

3. Gegenstand der Finanzierung

Das Darlehen kann für mittelbare und unmittelbare Investitionen (auch Anschluss- und Umfinanzierungen) in die Infrastruktur oder den Beteiligungserwerb von Infrastrukturunternehmen des Landes Berlins verwendet werden, z.B.:

  • Ver- und Entsorgung
  • Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)
  • Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr
  • Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)
  • Bildungs- und Forschungsinfrastruktur
  • IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb
  • kommunale Wohnungswirtschaft

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

4. Darlehenskonditionen

Die Darlehensgewährung erfolgt durch die Geschäftsbank. In Ausnahmefällen können die Finanzierungen auch von der IBB alleine realisiert werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie z. B. der KfW ist möglich.

Die Darlehen werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags unter folgenden Konditionen vergeben:

Darlehensart: überwiegend Tilgungsdarlehen (keine Derivate, keine Barausschüttungen oder Finanzierungen von Kapitalherabsetzungen)

Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR (darüber hinaus nur mit Zustimmung des Landes)

Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs

Laufzeit: bis zu 30 Jahre

Verzinsung: i.d.R. Festzinssatz max. 10 Jahre

Tilgung: in der Regel in gleich bleibenden Raten, z. B. vierteljährlich, halbjährlich, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich, vorzeitige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Sicherheiten: banküblich

Bereitstellungsprovision: i.d.R. monatlich 0,25%, falls Abruf nach 1 Monat nicht erfolgt

 

Schlagwörter: Investitionen Infrastruktur Konsortium

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/berlin-infra.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Berlin)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung
Förderbereich
Infrastruktur; Mobilität
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Aus- und Weiterbildung; Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Gesundheit und Soziales; Information und Kommunikation; Kultur; Ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Tourismus; Verkehr

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. 030 21254747
Fax 030 21252020
kundenberatung.wirtschaft@ibb.de
www.ibb.de

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