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Digitale Filmproduktion
Wenn Sie hochwertige Filme und Serien digital produzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 19.04.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH fördert die digitale Herstellung von qualitativ hochwertigen, programmfüllenden Spiel- oder Animationsfilmen und seriellen Formaten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20 Prozent Ihrer in Berlin-Brandenburg anfallenden Herstellungskosten, jedoch höchstens EUR 500.000.
Ihr Eigenanteil beträgt normalerweise 50 Prozent.
Die anerkennbaren Kosten Ihrer Produktion in Berlin-Brandenburg müssen mindestens EUR 500.000 betragen.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag formgebunden bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH ein.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten mit Geschäftssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: Berlin und Brandenburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 20 % höchstens 10.000 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 500.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Spielfilmproduktion mit internationaler Ausrichtung in Berlin
Ein Filmproduzent mit Sitz in Berlin plant einen programmfüllenden Spielfilm mit internationaler Ausrichtung. Die anerkennbaren Herstellungskosten in Berlin-Brandenburg liegen über der geforderten Mindesthöhe. Er beantragt bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Herstellungskosten, höchstens EUR 500.000, und trägt den verbleibenden Eigenanteil.
Gemeinschaftsproduktion eines Animationsfilms
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Serielles Format mit Fokus auf Produktionsstandort
Ein Produktionsunternehmen mit Niederlassung in Brandenburg entwickelt ein serielles Format, das im besonderen Interesse des Produktionsstandortes Berlin-Brandenburg liegt. Das Unternehmen verfügt über kreative Eigenständigkeit und ausreichende Erfahrung im audiovisuellen Bereich und reicht einen formgebundenen Antrag bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH ein. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet die Bewilligungsstelle im Rahmen der genannten Fördersätze und Höchstbeträge.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten mit Geschäftssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihre Produktion international ausrichten.
- Ihre Produktion muss im besonderen Interesse des Produktionsstandortes Berlin-Brandenburg liegen.
- Sie müssen auf Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich spezialisiert sein und über ausreichende Erfahrung verfügen.
- Sie müssen über kreative Eigenständigkeit und Eigenleistung sowie kreative Expertise verfügen.
- Sie können mit anderen Produzentinnen und Produzenten gemeinschaftlich produzieren.
- Sie müssen die Regelungen der Förderrichtlinien der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH beachten.
Antragsverfahren
Merkblatt der Medienboard Berlin-Brandenburg vom 1. März 2021.
Rechtsgrundlage
Merkblatt DIGITALE FILM-PRODUKTION
in Ergänzung der Förderrichtlinie (zu finden unter www.medienboard.de)
[Vom 1. März 2021]
Das Medienboard fördert im Rahmen der „DIGITALEN FILM-PRODUKTION“ die digitale Herstellung von qualitativ hochwertigen, programmfüllenden Spiel-oder Animationsfilmen und seriellen Formaten, wenn sie eine internationale Auswertung erwarten lassen und/oder im besonderen Interesse des Produktionsstandortes Berlin-Brandenburg liegen.
Allgemeine Grundsätze
1. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Maßnahme nicht begonnen worden sein. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
2. Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss und beträgt maximal 20% der in Berlin oder Brandenburg anfallenden Herstellungskosten, maximal jedoch 500.000 EUR1).
3. Die anerkennbaren Herstellungskosten in Berlin-Brandenburg müssen mindestens 500.000 EUR betragen.
4. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
5. Bei geförderten Projekten soll in branchenüblicher Weise durch Verwendung des Logos (Wort-Bild-Marke) des Medienboards auf dessen Mitfinanzierung hingewiesen werden. Das Logo ist unter www.medienboard.de abrufbar.
6. Antragsteller/innen sollen dem Medienboard das geförderte Werk auf zwei archivfähigen Datenträgern, z.B. Blu-Ray-Disc oder DVD in Original- und ggf. in Synchronfassung überlassen.
Antragstellung
1. Antragsberechtigt sind in Ergänzung zu 2.2.1, 2.6.4 i.V.m 2.5.2 Satz 1 der Medienboard Förderrichtlinie ausführende Produzent/innen, die eine Spezialisierung auf und ausreichende Erfahrung mit Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich nachweisen und einen Geschäftssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin-Brandenburg haben. Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist die kreative Eigenständigkeit und Eigenleistung sowie kreative Expertise der ausführenden Produzent/innen. Sofern die Produktion von mehreren ausführenden Produzent/innen erbracht werden, können diese auch gemeinschaftlich einen Antrag stellen. Der Antrag kann dann jedoch nur von einer/einem einzelnen bevollmächtigten ausführenden Produzent/in für die Gemeinschaft gestellt werden. Diese/Dieser haftet für alle Ansprüche des Medienboards gegen einzelne oder die Gemeinschaft, die sich aus dem Zuschussvertrag ergeben.
2. Die schriftliche Antragsstellung kann jederzeit unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars (online) erfolgen. Im Vorfeld ist ein Antragsgespräch erforderlich. Nach dem Antragsgespräch wird gegebenenfalls das elektronische Antragsformular über einen Link freigeschaltet. Die jeweiligen Ansprechpartner/innen sind auf der Homepage des Medienboard zu finden.
3. Der Antrag soll insbesondere Folgendes enthalten:
- Detaillierte Projektbeschreibung und Umsetzungskonzept
- Detaillierte Inhaltsangabe
- Detaillierte Kalkulation der auszuführenden Dienstleistungen mit ausgewiesenem Regionaleffekt
- Finanzierungsplan der auszuführenden Dienstleistungen
- Nachweis des Angebots
- Stab- (und Besetzungs-)liste
- Producer?s Notes,
- Aussagekräftige Visualisierungshilfen
- Eine Kopie des Handelsregisterauszugs mit Gesellschafterliste bzw. ein GbR-Vertrag oder eine Gewerbeanmeldung
- Jahresabschlüsse (ggf. BWAs) der vorhergehenden 3 Jahre
4. Das Medienboard entscheidet nach Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen zeitnah über eine Förderung des Projekts.
Finanzierung
1. Die Förderung beträgt maximal 20% der anerkannten Herstellungskosten in Berlin-Brandenburg, maximal jedoch 500.000 EUR. Insoweit wird auf den durch Antragsteller/innen zu verantwortenden Anteil der Gesamtherstellungskosten abgestellt.2)
2. Antragsteller/innen sollen einen angemessenen Eigenanteil zur Finanzierung erbringen, der in der Regel 50% beträgt.
3. Für die Berechnung der Fördermittel und der förderfähigen Kosten werden die Beträge vor Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen (Netto-Prinzip).
Kalkulation
1. Die Kosten der digitalen Film-Produktion sind nach branchenüblichen Standards zu kalkulieren.
2. Die Kosten der digitalen Produktion sind der herkömmlichen Produktion gleichgestellt. Der digitale Drehtag ist dem Drehtag gleichgestellt.
3. Die Herstellungskosten der digitalen Produktion dürfen nur einmal gefördert werden. Sofern und soweit die Kosten der digitalen Produktion bereits im Rahmen der MBB-Produktionsförderung berücksichtigt wurden, sind sie nicht im Rahmen des Förderprogramms DIGITALE FILM-PRODUKTION förderbar.
4. Der Regionaleffekt muss im branchenüblichen Kalkulationsschema detailliert in EURO in jeder Position der Gesamtkosten ausgewiesen werden.
5. Weiterhin muss eine Bearbeitungsgebühr der ILB von 3% (maximal jedoch 30.000 EUR) der Fördersumme kalkuliert werden. Die Gebühr ist Teil der förderfähigen Herstellungskosten und des Regionaleffekts und wird mit Auszahlung der ersten Rate einbehalten.
Auszahlung
Die Förderung wird in der Regel in 2 Raten entsprechend des nachgewiesenen Projektfortschritts ausgezahlt. Die Einzelheiten regelt der Zuschussvertrag.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Fertigstellung bei der ILB einzureichen (siehe Merkblatt zur Vorlage der Unterlagen für die Schlusskosten-Prüfung).
1) In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung höher ausfallen, wenn in Brandenburg ein weit überdurchschnittlicher filmwirtschaftlicher Effekt bewirkt wird.
2) In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung höher ausfallen, wenn in Brandenburg ein weit überdurchschnittlicher filmwirtschaftlicher Effekt bewirkt wird.
Schlagwörter: digital Film Produktion Herstellung Serien Animationsfilme
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/digitale-filmproduktion.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 20 % (Zuschuss)
„Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20 Prozent Ihrer in Berlin-Brandenburg anfallenden Herstellungskosten, jedoch höchstens EUR 500.000.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Berlin)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Berlin; Brandenburg
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Kultur, Medien und Sport
- Branche
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Film und Fernsehen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
August-Bebel-Straße 26–53
14482 Potsdam-Babelsberg
Tel. 0331 743870
Fax 0331 7438799
info@medienboard.de
www.medienboard.de
Weiterführende Links
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