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Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse
Wenn Sie Maßnahmen in denkmalpflegerischem Interesse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 28.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin fördert Sie bei Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen und sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse.
Sie bekommen die Förderung für denkmalbedingte Mehraufwendungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe beträgt bis zu 50 % der denkmalbedingten Mehraufwendungen. In Ausnahmefällen kann dieser Höchstbetrag auch überschritten werden.
Leistungen aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen, die auf zuwendungsfähige Ausgaben geleistet werden, sind anzurechnen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, sonstige dinglich Berechtigte sowie Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige von Denkmalen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Land-, Forst- und Fischwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Berlin.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Eigentümerinnen und Eigentümer,
- sonstige dinglich Berechtigte sowie
- Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige
von Denkmalen.
Der Bund, die Bundesländer und deren nachgeordnete Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre denkmalpflegerische Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen und während der gesamten Planungs- und Durchführungsmaßnahme mit dem Landesdenkmalamt Berlin abgestimmt werden.
- Sie müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichern.
- Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen.
- Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller versichern, dass die Auftragsvergabe in Teillosen und nach Fachlosen erfolgt und nicht durch einen Generalübernehmer durchgeführt wird.
Antragsverfahren
Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesdenkmalamt Berlin ein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse (Förderrichtlinie zur Erhaltung von Denkmalen)
Vom: 01.03.2024
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Amtsblatt für Berlin Nr. 30 vom 19.07.2024, S. 2065
Schlagwörter: Denkmalpflege Denkmalschutz Zuschüsse
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/erhaltung-unterhaltung-wiederherstellung-denkmale.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Höhe beträgt bis zu 50 % der denkmalbedingten Mehraufwendungen.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Ebene
- Land (Berlin)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport; Städtebau und Stadterneuerung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Denkmalschutz und -pflege
- Städtebau und Stadterneuerung
- Städtebaulicher Denkmalschutz
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landesdenkmalamt Berlin
Klosterstraße 47
10179 Berlin
Tel. +49 30 90259-3600
Fax +49 30 90259-3700
landesdenkmalamt@lda.berlin.de
www.berlin.de/landesdenkmalamt/
Weiterführende Links
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