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Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen)
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Eigenleistung außerhalb der für das Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete.
Die Förderung erhalten Sie für Sachmittel mit Bezug zu folgenden Einrichtungen und Anlagen:
- Schulen einschließlich Horte,
- Kindertagesstätten,
- Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime,
- Seniorenfreizeiteinrichtungen,
- sonstige soziale Einrichtungen,
- Sportanlagen,
- Grünanlagen,
- öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.
Mittel für Einzelmaßnahmen können Sie auch im Rahmen von FEIN-Pilotprojekten einsetzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 3.500 je Einzelmaßnahme.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim örtlichen Bezirksamt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Berlin.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Nachbarschaftsinitiative gestaltet Grünanlage um
Eine gesellschaftliche Initiative in Berlin-Neukölln plant, eine öffentliche Grünanlage in Eigenleistung aufzuwerten, und beantragt beim örtlichen Bezirksamt einen Zuschuss für die dafür nötigen Sachmittel. Die Mitglieder bringen ihre Arbeit ehrenamtlich ein, die angeschafften Gegenstände bleiben im Eigentum der Stadt Berlin. Gefördert werden bis zu 3.500 Euro je Einzelmaßnahme, die Entscheidung trifft das Bezirksamt.
Anwohnerin richtet Begegnungsstätte instand
Eine Bewohnerin in Berlin-Spandau möchte gemeinsam mit Nachbarn eine Begegnungsstätte instand setzen und beschreibt dazu im Antrag die geplanten Aktivitäten sowie den Bedarf an Sachmitteln. Die Arbeiten erfolgen ehrenamtlich, der Zuschuss beträgt bis zu 3.500 Euro je Einzelmaßnahme. Der Antrag geht an das örtliche Bezirksamt.
Initiative bringt Mittel in Pilotprojekt ein
Eine nicht gewinnorientiert arbeitende Initiative in Berlin setzt Mittel für eine Einzelmaßnahme im Rahmen eines FEIN-Pilotprojekts ein, etwa für Sachmittel an einer Sportanlage. Die Beteiligten leisten ihren Beitrag ehrenamtlich, die angeschafften Gegenstände verbleiben im Eigentum der Stadt Berlin. Der Zuschuss von bis zu 3.500 Euro je Einzelmaßnahme wird beim örtlichen Bezirksamt beantragt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie
- gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihre selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und die Notwendigkeit der dafür eingesetzten Sachmittel beschreiben.
- Sie beteiligen sich am Vorhaben durch ehrenamtlich erbrachte Leistungen.
- Die angeschafften Gegenstände verbleiben im Eigentum der Stadt Berlin.
Antragsverfahren
Merkblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand Januar 2023.
Rechtsgrundlage
Merkblatt über die Gewährung von Fördermitteln für Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat VII A – Förderung im Quartier
Januar 2023
Auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) von Berlin wird zur Gewährung von Sachmitteln für „Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)“ bestimmt:
1. Zweck
Sachmittel werden gewährt, um ehrenamtlich engagierte Bewohner*innen bei der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft zu unterstützen. Damit sollen die für das Gemeinwesen wichtigen Einrichtungen im Sinne einer sozialen Stadtentwicklung verbessert und vernetzt werden.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Eigenleistung z.B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen:
- Schulen einschließlich Horte
- Kindertagesstätten
- Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime
- Seniorenfreizeiteinrichtungen
- Sonstige soziale Einrichtungen
- Sportanlagen
- Grünanlagen
- Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze
Mittel für Einzelmaßnahmen können auch im Rahmen von FEIN-Pilotprojekten eingesetzt werden.
3. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Bewohner*innen sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der für das Programm Sozialer Zusammenhalt festgesetzten Gebiete (1) durchführen wollen.
4. Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist.
5. Art und Umfang der Förderung
Die Förderung beträgt höchstens 3.500 – je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen. Auslagenerstattungen sind möglich.
Der Antragsteller beteiligt sich am Vorhaben durch die ehrenamtlich erbrachten Leistungen, für die auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten der jeweiligen Maßnahme als Pauschale gewährt werden kann, wenn eigene Gegenstände (Büromaterial, Telefon, PKW) mitgenutzt werden.
6. Projektbezogene Anschaffungen
Die erworbenen Güter werden den Akteuren/ Einrichtungen zur Nutzung und Weiterverwendung übergeben, verbleiben aber im Eigentum des Landes Berlins.
Alle Gegenstände sind ab einem Wert von 250,00 – (netto) mit einer Inventarnummer als Eigentum des Landes Berlins zu kennzeichnen und in einer entsprechenden Liste zu inventarisieren. Die Ehrenamtlichen oder andere dürfen nach Beendigung der Maßnahme über diese Gegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bezirkes nicht verfügen.
7. Förderverfahren
7.1 Antragstellung
Anträge auf Förderung sind formlos unter Angabe von Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen und Kosten beim örtlichen Bezirksamt einzureichen. Das Bezirksamt kann weitergehende Regelungen zur Antragstellung treffen. Das Bezirksamt übernimmt die Beratung der Antragsteller.
7.2 Bewilligung
Die Sachmittel werden nur bei Vorliegen vollständiger Unterlagen bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder auf eine bestimmte Höhe der Förderung besteht nicht. Das Bezirksamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
7.3 Verwendungsnachweis
Die Verwendung der Sachmittel ist spätestens vier Wochen nach Abschluss des Vorhabens dem zuständigen Bezirksamt vorzulegen.
7.4 Berichterstattung
Die Bezirksämter erstatten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über die Durchführung der Einzelmaßnahmen in folgendem Umfang Bericht:
a) einen Zwischenbericht zum 15.10. des laufenden Jahres: Dieser umfasst eine Projektliste sowie Angaben zu den bewilligten Mitteln und eine Einschätzung, ob die Mittel bis zum Jahresende voraussichtlich verausgabt werden.
b) einen Abschlussbericht zum 31.03. des Folgejahres: Dieser umfasst die endgültige Projektliste (mit den Angaben: Empfänger, Anschrift, Zweck und Höhe der Förderung), eine kurze Erläuterung zur Programmdurchführung und die ausführlichere Darstellung mindestens eines Projektes (einschließlich Foto) für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit.
7.5 Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden. Wenn Maßnahmen geplant sind, in denen Erwachsene Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, muss ein erweitertes Führungszeugnis von den freiwillig Engagierten vorliegen. Eine Einsichtnahme ins Führungszeugnis sollte grundsätzlich erfolgen, wenn es um Tätigkeiten in einem pädagogischen oder betreuenden Zusammenhang mit besonders Schutzbedürftigen geht: wenn z.B. Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut oder ausgebildet werden oder ein vergleichbarer Kontakt zu ihnen unterhalten wird. Für die ehrenamtlich engagierten Berliner*innen hat die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport mit den Ämtern für Bürgerdienste ein Verfahren vereinbart, nach dem sich die Initiativen, Organisationen oder Bündnisse direkt mit der Beantragung eines Führungszeugnisses an diese wenden und diese dann bevorzugt und kostenfrei bearbeitet werden. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung oder für eine Behörde ausgeübt wird, besteht keine Gebührenpflicht. Dafür ist aber ein Nachweis der Einrichtung über das freiwillige Engagement erforderlich. Die Tätigkeit darf erst nach Vorlage des Führungszeugnisses aufgenommen werden.
Hier finden Sie einige weiterführende Informationen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/
https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/ZentraleRegister/Bundeszentralregister/Merkblatt_Gebuehrenbefreiung.html
https://www.berlin.de/fluechtlinge/berlin-engagiert-sich/artikel.432034.php
7.6 Fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Mit der standortbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sollen Ziele und Ergebnisse von FEIN sowie Aktivitäten, die im Rahmen des Programms stattfinden, vor Ort bekannt gemacht werden. Hierzu sollen zu den örtlichen Gegebenheiten passende Produkte und Verfahren entwickelt werden.
Die standortübergreifende Öffentlichkeitsarbeit wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen übernommen.
Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ist in geeigneter Form auf die Förderung durch das Land Berlin hinzuweisen (Logo beBerlin, Logo FEIN, Kurzbeschreibung: Projekt & Maßnahmen, Ergebnisse des Projekts). Die Logos stehen auf der Internetseite unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/fein/ zum Download zur Verfügung.
7.7 Internetauftritt
Allgemeine Informationen über das Programm FEIN werden auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen dargestellt (vgl. www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/fein/index.shtml).
Zur kontinuierlichen Darstellung der Programmumsetzung vor Ort sollte von jedem Bezirk (koordiniert mit den FEIN-Pilotprojekten des Bezirkes) eine eigene Website erstellt und mit der Internetseite der Senatsverwaltung verlinkt werden. Adressaten sind im Wesentlichen die Nachbarschaft und Akteure vor Ort. Sie erhalten mit der Website die Möglichkeit, sich über Beteiligungsmöglichkeiten und Aktivtäten im Rahmen von FEIN zu informieren.
Um die Zugehörigkeit zu FEIN kenntlich zu machen, muss das FEIN-Logo auf jeder Seite platziert werden – vorzugsweise links oben.
7.8 Urheberrechte / Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte
Bei allen verwendeten Medien (Fotos, Grafiken usw.) ist das Urheber- und Persönlichkeitsrecht zu beachten. Inhaberin/Inhaber ist grundsätzlich die Person, die das Bild erstellt hat (Urheberrecht), vorzugsweise Mitarbeiter*innen des Bezirkes. Bei der Verwendung von Bildern Dritter muss deren Einwilligung über Art und Dauer der Nutzung vorliegen. Es empfiehlt sich, eine formlose schriftliche Einwilligung einzuholen. Bei der Verwendung der Bilder ist der Namen des Inhabenden anzugeben. Fotos mit Personen sind sensibel zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Fotos mit Kindern!
7.11 Datenschutz
Bei der Durchführung der FEIN-Maßnahmen sind alle Anforderungen an den Datenschutz nach dem aktuellen Gesetzesstand zu beachten. Hierzu gehören insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie ergänzender Bundes- und Landesvorschriften. Es ist zu beachten, dass nur die unbedingt zur Durchführung notwendigen personenbezogenen Daten, wie beispielsweise Name, Kontaktdaten etc., erhoben und verarbeitet werden. Eine entsprechende Datenschutzinformation ist als Anlage 1 beigefügt.
Schlagwörter: Infrastruktur Schulen Kindergärten Sportanlagen Grünanlagen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/freiwilliges-engagement-nachbar-einzelmassnahmen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Ebene
- Land (Berlin)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Privatperson; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Bürgerschaftliches Engagement
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
zuständiges Bezirksamt
service.berlin.de/standorte/buergeraemter/
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel. 030 901394000
Fax 030 901394001
post@sensw.berlin.de
www.stadtentwicklung.berlin.de
Weiterführende Links
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