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Förderung von Unternehmensgründungen (Startups) im Rahmen des Programms „GründungsBONUS Plus“
Wenn Sie als Berliner Existenzgründerin und Existenzgründer oder als Start-up die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen planen, können Sie mit dem GründungsBONUS Plus einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 21.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin fördert mit dem GründungsBONUS Plus Ihre Existenzgründung oder Ihr Start-up in der Aufbauphase.
Sie bekommen den GründungsBONUS Plus für
- den Aufbau Ihres Unternehmens, das die Entwicklung, Herstellung und Einführung neuartiger oder noch nicht am Markt etablierter Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse plant,
- Ihr Gründungsvorhaben auf Basis von technologischen, digitalen, kreativen oder besonders nachhaltigen Geschäftsmodellen.
Sie bekommen den GründungsBONUS Plus als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 EUR innerhalb von 2 Jahren.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer mit einem Gewerbebetrieb oder in freiberuflicher Tätigkeit. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Berlin.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (50.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer mit einem Gewerbebetrieb oder in freiberuflicher Tätigkeit. Kapitalgesellschaften und wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf das Unternehmen nicht älter als achtzehn Monate sein und muss die Grenzen eines Kleinstunternehmens einhalten.
Nicht gefördert werden
- das Baugewerbe,
- die Gastronomie,
- die Hotellerie,
- der Einzelhandel mit Ausnahme des Versandhandels.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie führen Ihr Gründungsvorhaben in Berlin durch.
- Der Hauptsitz und die geförderte Betriebsstätte Ihres Unternehmens bleiben für mindestens 3 Jahre in Berlin.
- Bei Kapitalgesellschaften halten die Gründerinnen und Gründer zusammen die Mehrheit der Gesellschaftsanteile des antragstellenden Unternehmens und üben die wesentlichen Leitungsfunktionen im Unternehmen aus.
- Ihr Vorhaben verfügt über ein erkennbares Markt- und Wachstumspotenzial und lässt einen positiven Effekt für den Standort erwarten.
- Ihre Unternehmensfinanzierung inklusive der beantragten Fördermittel ist schlüssig und wird überzeugend dargelegt.
- Sie verfügen über ausreichend unternehmerisches Potenzial, um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem an die IBB Business Team GmbH.
Hinweise zum Verfahren
Förderanträge können bis zum 30.09.2027 eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Landes Berlin zur Förderung von Unternehmensgründungen (Startups) im Rahmen des Programms ?Gründungsbonus Plus"
vom: 16.01.2026
WiEnBe IV D 2
Schlagwörter: Gründungsförderung Investitionsförderung Gründungsvorhaben
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/gruendungsbonusplus-unterstuetzung-aufbau-startup.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 50.000 EUR innerhalb von 2 Jahren.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Ebene
- Land (Berlin)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 1 Jahr; 2 Jahre
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Beratung und Schulung; Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen; Lebensunterhalt und soziale Sicherung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
IBB Business Team GmbH
Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. +49 30 2125-2364 (Anrufzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10:00 – 15:00 Uhr)
gruendungsbonusplus@ibb-business-team.de
www.ibb-business-team.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.