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IBB Altersgerecht Wohnen

Wenn Sie Wohnungen barrierearm oder altersgerecht umbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: 03.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Wohnraum, mit denen Sie Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchsschutz verbessern.

Sie erhalten die Förderung für

  • Einzelmaßnahmen,
  • Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus,
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz,
  • den Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum sowie
  • die Umwidmung beheizter Nicht-Wohnflächen in Wohngebäuden.

Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Dieses wird durch die KfW refinanziert. Die günstigen Zinssätze der KfW-Darlehen werden dabei zusätzlich durch die Investitionsbank Berlin (IBB) verbilligt. Diese weitere Zinsverbilligung beträgt zusätzlich bis zu 0,6 Prozent pro Jahr.

Die Höhe des Darlehens je Wohneinheit beträgt maximal EUR 50.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, private Vermieterinnen und Vermieter sowie Investorinnen und Investoren, Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Berlin.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Vermieter baut Wohnung barrierearm um

Ein privater Vermieter in Berlin beantragt bei der Investitionsbank Berlin ein Darlehen für den barrierearmen Umbau einer Wohnung. Die Zinsverbilligung durch die IBB beträgt zusätzlich bis zu 0,6 Prozent pro Jahr. Das Darlehen je Wohneinheit beträgt maximal 50.000 Euro, bankübliche Sicherheiten muss der Vermieter stellen.

Wohnungsgenossenschaft rüstet Einbruchschutz nach

Eine Wohnungsgenossenschaft in Berlin plant Maßnahmen zum Einbruchschutz in einem ihrer Gebäude. Sie stellt den Antrag direkt bei der Investitionsbank Berlin und erhält die Förderung als zinsgünstiges Darlehen, das durch die KfW refinanziert wird. Ob und in welcher Höhe das Darlehen bewilligt wird, entscheidet die IBB.

Ersterwerber kauft barrierearm sanierte Wohnung

Eine Person erwirbt in Berlin erstmals eine neu barrierereduzierte Eigentumswohnung zur Vermietung und beantragt dafür ein Darlehen bei der Investitionsbank Berlin. Die Investition muss in Berlin liegen, und die Antragstellerin muss bankübliche Sicherheiten stellen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • private Vermieterinnen und Vermieter sowie Investorinnen und Investoren,
  • Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Ort Ihrer Investition liegt in Berlin.
  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie bankübliche Sicherheiten stellen.

Antragsverfahren

Produktblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand August 2021.

Rechtsgrundlage

IBB Altersgerecht Wohnen – Umsetzung barrierearmer Wohnkonzepte

Produktblatt
Stand: 08/2021

Wer wird gefördert?

  • Kommunale und private Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Vermieter:innen und Investor:innen
  • Ersterwerber:innen von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung

mit Investitionsort in Berlin

Was wird gefördert?

Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden, der Wohnkomfort erhöht oder in Einbruchsschutzmaßen investiert wird:

  • Einzelmaßnahmen bezüglich: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen, Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
  • Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum
  • Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohngebäuden

Die Umwidmung unbeheizter Nichtwohnfläche (z. B. Dachgeschossausbau) zu Wohnraum kann mit unserem Produkt BEG Wohngebäude – Bauen finanziert werden.

Nicht gefördert werden Boardinghäuser, Ferienhäuser und -wohnungen, Wochenendhäuser sowie Einrichtungen, die unter Landesgesetze und Rechtverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsgesetzes der Länder fallen. Des Weiteren werden keine Einrichtungsgegenstände gefördert.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe, der von der IBB zusätzlich zinsvergünstigt werden kann.
  • Es kann ein Kreditbetrag bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit beantragt werden.
  • Es sind variable Darlehenslaufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre wählbar. Alternativ ist auch ein endfälliges Darlehen möglich

Zu welchen Konditionen?

  • Aktuelle Zinskonditionen finden Sie unter http://www.ibb.de/altersgerecht-wohnen.
  • Der Zinssatz wird für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.
  • Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Programmzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Programmzinssatz.
  • Die Auszahlung beträgt 100 % des Zusagebetrages.
  • Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert.
  • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
  • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW für die Produktnummer 159.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt der KfW für die Produktnummer 159.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Wie verläuft die Antragstellung?

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein.
  • Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
  • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

Die Antragsunterlagen sowie die Informationen für die Verbraucher:innen (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/altersgerecht-wohnen.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210,10719 Berlin
Telefon: (0 30) 21 25-26 62
Telefax: (0 30) 21 25-43 00
E-Mail: immobilien@ibb.de

Schlagwörter: Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Barrierearm Sanierung Alter Senioren

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/ibb-altersgerecht-wohnen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Berlin)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Senioren und Pflege
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. 030 21252662
immobilien@ibb.de
www.ibb.de

Weiterführende Links

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