Programme · Land · Berlin
IBB-Wachstumsprogramm – Kooperationsdarlehen für den Mittelstand
Wenn Sie als Unternehmen in Berlin Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 02.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie zusammen mit der Hausbank bei der Finanzierung von Investitionen Ihres gewerblichen Unternehmens.
Sie erhalten die Förderung für die Finanzierung von Investitionen in das Anlagevermögen, für Um- und Anschlussfinanzierungen, zur Vorfinanzierung von Aufträgen sowie zur Finanzierung von Betriebsmitteln.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Das Darlehen wird Ihnen über Ihre Hausbank gewährt.
Der Darlehensanteil der IBB beträgt maximal 50 Prozent des Gesamtkreditvolumens. Die Darlehenshöhe (IBB-Anteil) liegt zwischen EUR 500.000 und EUR 15 Millionen, bei reinen Um-, Anschluss- und Betriebsmittelfinanzierungen ohne anteilige Neuinvestitionen bis zu EUR 5 Millionen.
Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.
Ihren Antrag richten Sie über Ihre Hausbank an die Investitionsbank Berlin (IBB).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Berlin.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 50 %, also höchstens 25.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Fertigungsbetrieb investiert in neue Maschinen
Ein Fertigungsbetrieb mit Sitz in Berlin plant Investitionen in sein Anlagevermögen und beantragt über seine Hausbank ein Darlehen bei der Investitionsbank Berlin. Der Darlehensanteil der IBB beträgt bis zu 50 Prozent des Gesamtkreditvolumens, die Hausbank stellt mindestens 50 Prozent der Finanzierung. Das Unternehmen besteht seit mehr als 3 Jahren und legt ein tragfähiges Unternehmenskonzept vor.
Handelsunternehmen finanziert Betriebsmittel um
Ein Handelsunternehmen mit Betriebsstätte in Berlin benötigt eine Anschlussfinanzierung für Betriebsmittel ohne anteilige Neuinvestitionen. Über die Hausbank wird bei der IBB ein Darlehen mit einer Darlehenshöhe bis zu EUR 5 Millionen beantragt. Die Laufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen.
Mittelständler benötigt Vorfinanzierung eines Auftrags
Ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Berlin erhält einen größeren Auftrag und benötigt eine Vorfinanzierung. Gemeinsam mit der Hausbank wird ein Antrag bei der Investitionsbank Berlin gestellt, wobei die Darlehenshöhe (IBB-Anteil) zwischen EUR 500.000 und EUR 15 Millionen liegen kann. Eine Sanierungsfinanzierung liegt in diesem Fall nicht vor, da das Unternehmen ein tragfähiges Konzept zur Festigung seiner Wettbewerbsfähigkeit vorlegt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Ihr Unternehmen ist mindestens 3 Jahre alt.
Sie müssen das Vorhaben in oder von Ihrer Berliner Betriebsstätte durchführen.
Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen. Die Durchführung des Konzepts muss eine nachhaltige Festigung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die planmäßige Verzinsung und Tilgung der gewährten Mittel erwarten lassen.
Ihre Hausbank muss mindestens 50 Prozent der Finanzierung stellen.
Ausgeschlossen sind Sanierungsfinanzierungen.
Antragsverfahren
Merkblatt der Investitionsbank Berlin (IBB) 1/2021.
Rechtsgrundlage
Merkblatt für das IBB-Wachstumsprogramm – Kooperationsdarlehen für den Mittelstand ?
Stand: 1/2021
1. Ziele
Das IBB-Wachstumsprogramm dient der Finanzierung von Investitionen in das Wachstum gewerblicher Unternehmen gemeinsam mit einer Geschäftsbank (Konsortialführerin).
2. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin. Der Gründungszeitpunkt sollte i.d.R. drei Jahre vor Antragstellung liegen.
3. Gegenstand der Finanzierung
Das Darlehen kann insbesondere für folgende Maßnahmen verwendet werden:
1. Mitfinanzierung von Investitionen des Anlagevermögens (die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, im Rahmen von Betriebsübernahmen, Neuansiedlungen, Verlagerungen, Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Reinvestitionen) und damit im Zusammenhang stehende Betriebsmittel.
2. Um- und Anschlussfinanzierung bestehender Engagements
3. Sockelfinanzierung für Betriebsmittel mit fester Laufzeit
4. Vorfinanzierungen von Forderungen, Warenlagern oder Aufträgen
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Sanierungsfinanzierungen.
4. Darlehensvoraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung von Darlehen ist die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes, dessen Durchführung eine nachhaltige Festigung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die planmäßige Verzinsung und Tilgung der gewährten Mittel erwarten lässt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung besteht nicht.
5. Darlehenskonditionen
Die Darlehensgewährung erfolgt durch die Geschäftsbank.
Die Kombination eines Kredites aus dem IBB-Wachstumsprogramm mit Fördermaßnahmen des Bundes, des Landes und der Europäischen Union ist möglich.
Die Darlehen werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags unter folgenden Konditionen vergeben:
Darlehensart:
Tilgungsdarlehen, Avalkredite, bei Betriebsmittelkrediten auch Festdarlehen
Höhe (IBB-Anteil):
grundsätzlich ab 500.000 EUR bis zu 15.000.000 EUR, reine Um-, Anschluss- und Betriebsmittelfinanzierungen ohne anteilige Neuinvestitionen bis zu 5.000.000 EUR (in besonderen Einzelfällen ist eine Überschreitung der Höchstgrenze möglich).
Auszahlung:
100%
Laufzeit:
grundsätzlich bis zu 10 Jahre
Verzinsung:
marktüblich in Abstimmung mit der Geschäftsbank
Tilgung:
Die Tilgung erfolgt in gleichbleibenden Raten. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Tilgung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die endgültige Festlegung erfolgt in Abstimmung mit der Geschäftsbank.
Sicherheiten:
Das Darlehen ist in Abstimmung mit der Geschäftsbank banküblich zu besichern.
Die Sicherheitenbestellung für das Darlehen erfolgt im Gleichrang mit der ebenfalls an der Finanzierung beteiligten Geschäftsbank.
Bei haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen ist von den Gesellschaftern/Geschäftsführern des Darlehensnehmers, die Kraft ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen.
Diese wird auch bei Kommanditgesellschaften von den Kommanditisten verlangt.
Die Sicherheitenverwaltung erfolgt durch die Geschäftsbank.
Bearbeitungsgebühr:
Geschäftsbankkonditionen
6. Abruf der Mittel
Die Kreditmittel dürfen nur anteilig mit den übrigen im Finanzierungsplan vorgesehenen Mitteln über die Geschäftsbank in Anspruch genommen werden.
Die Mittel werden nach Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen, entsprechend dem Liquiditätsbedarf des Kreditnehmers – i.d.R. entsprechend dem Vorhabensfortschritt – parallel zum Geschäftsbankkredit ausgezahlt.
7. Verwendung der Mittel
Die IBB ist unverzüglich zu unterrichten, wenn das Investitionsvorhaben oder dessen Finanzierung sich ändert.
Ermäßigen sich die Kosten einzelner Hauptpositionen des Investitionsplanes wesentlich, so können die eingesparten Mittel nur mit vorheriger Zustimmung der IBB zur Deckung erhöhter Kosten anderer Positionen verwendet werden.
Die IBB ist berechtigt, den Kreditbetrag anteilig zu kürzen, wenn der Umfang der im Investitionsplan veranschlagten Gesamtausgaben sich ermäßigt oder der Anteil anderer Finanzierungen sich erhöht. Soweit der Bank durch die Kürzung ein Refinanzierungsnachteil entsteht, wird dem Endkreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Die vertragsgemäße Verwendung der Kreditmittel und Erfüllung etwaiger Auflagen wird von der Geschäftsbank überwacht.
8. Rückzahlung von Darlehen/Vertragsstörungen
Der Kredit ist unverzüglich zurückzuzahlen,
a) wenn und soweit er zu Unrecht (insbesondere durch unzutreffende Angaben) erlangt oder nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist,
b) wenn und soweit sich die Voraussetzungen für seine Gewährung geändert haben oder nachträglich entfallen sind.
Das Darlehen wird in diesen Fällen zur sofortigen Rückzahlung gekündigt.
Die Verzugs- bzw. Kündigungskonditionen werden in Abstimmung mit der Geschäftsbank vertraglich geregelt.
9. Auskunftserteilung
Die Geschäftsbank ist berechtigt, der IBB uneingeschränkt Auskunft zu erteilen und ihr Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
Schlagwörter: Unternehmensfinanzierung Wachstum Betriebsmittel Investitionen Mittelstand
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/ibb-wachstumsprogramm-kooperationsdarlehen-fuer-d.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Darlehen)
„Der Darlehensanteil der IBB beträgt maximal 50 Prozent des Gesamtkreditvolumens.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Berlin)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 3 Jahre; 4 Jahre; 5 Jahre; 6 Jahre; 7 Jahre; 8 Jahre; 9 Jahre; 10 Jahre; 11 Jahre; 12 Jahre; 13 Jahre; 14 Jahre; 15 Jahre; 16 Jahre; 17 Jahre; 18 Jahre; 19 Jahre; 20 Jahre; älter als 20 Jahre
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. +49 30 2125-0
Fax +49 30 2125-2020
info@ibb.de
www.ibb.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.