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IBB WEG-Finanzierung – Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Wenn Sie Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: 03.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Sie bekommen die Förderung für

  • die Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise durch bessere Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern oder Heizungstechnik,
  • die Reduktion von Barrieren, zum Beispiel durch die Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften,
  • allgemeine Instandsetzung, Modernisierung und sonstige Baumaßnahmen, beispielsweise Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung, sowie
  • sonstige Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens kann bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs betragen.

Gegebenenfalls bekommen Sie Tilgungszuschüsse bei der Inanspruchnahme von Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitionsbank Berlin (IBB).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin. (Satz aus dem Programmtext)

Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Berlin.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Wärmedämmung für Gemeinschaftseigentum finanzieren

Eine Einzeleigentümerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin beantragt bei der Investitionsbank Berlin ein Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz, etwa für Wärmedämmung oder neue Fenster. Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 Prozent ihres Finanzierungsbedarfs betragen. Den Antrag stellt sie vor Beginn der Maßnahme.

Aufzug nachrüsten ohne Grundschuld eintragen

Ein Einzeleigentümer in Berlin möchte Barrieren in seiner Wohnungseigentümergemeinschaft reduzieren und einen Aufzug nachrüsten lassen. Für ein Darlehen bis zu einer Höhe von EUR 50.000 muss er bei selbstgenutztem Wohneigentum die Grundschuld nicht eintragen lassen, sofern die IBB die üblichen Sicherheiten als ausreichend ansieht. Über die Bewilligung entscheidet die Investitionsbank Berlin.

Strangsanierung statt Umschuldung beantragen

Eine Einzeleigentümerin plant eine Strangsanierung der Wasserversorgung in ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin und stellt dafür vor Baubeginn einen Antrag auf ein zinsverbilligtes Darlehen. Nicht gefördert werden dagegen die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben. Gegebenenfalls kommen zusätzlich Tilgungszuschüsse bei Inanspruchnahme von KfW-Programmen infrage.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen grundsätzlich bankübliche Sicherheiten nachweisen.
  • Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 50.000 müssen Sie die Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht eintragen lassen.
  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben.

Antragsverfahren

Produktblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand August 2021.

Rechtsgrundlage

IBB WEG-Finanzierung – Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

[Produktblatt
Stand 08/2021]

Wer wird gefördert?

Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort in Berlin

Was wird gefördert?

Alle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie:

  • Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
  • Barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
  • Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z.B. Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung
  • Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der KfW Bankengruppe bzw. der IBB.
  • Darlehensangebote bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs sind möglich.
  • Die Darlehensvergabe ist auch an einzelne Eigentümer:innen der Gemeinschaft möglich.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie auf den Produktblättern C, F und G.

Zu welchen Konditionen?

  • Tilgungszuschüsse sind bei Inanspruchnahme von KfW-Produkten ggf. möglich. Die aktuelle Höhe erfahren Sie von der Kundenbetreuung.
  • Das Darlehen kann innerhalb der Zinsbindungsfrist vorzeitig gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes zurückgezahlt werden.
  • Teilrückzahlungen sind jedoch ausgeschlossen.
  • Auf eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird verzichtet.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
  • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
  • Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
  • Eine Kopplung von zusätzlich geplanten Maßnahmen am Sondereigentum mit IBB-Produkten ist möglich.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Wie verläuft die Antragstellung?

  • Die Anträge der jeweiligen Wohnungseigentümer:innen müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
  • Der/die WEG-Verwaltende koordiniert die Kreditbeantragung und begleitet die Maßnahme als Hauptansprechpartner:in für die IBB.
  • Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Gemeinschaftskonto der WEG.

Die Antragsunterlagen sowie die Informationen für die Verbraucher:innen (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/weg.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon: 030 / 2125-2662
Telefax: 030 / 2125-4300
E-Mail: immobilien@ibb.de

Schlagwörter: Wohneigentum Energieeffizienz Barrierereduzierung Darlehen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/ibb-weg-finanzierung-gemeinschaftseigentum.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Darlehen)

„Die Höhe des Darlehens kann bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs betragen.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Berlin)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Privatperson; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Wohnungsbau und Modernisierung
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. 030 21252662
immobilien@ibb.de
www.ibb.de

Weiterführende Links

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