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IBB Wohnraum modernisieren
Wenn Sie Baumaßnahmen in Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 03.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an Wohngebäuden.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel Fenstererneuerung, Wärmedämmung, Erneuerung der Heizungstechnik),
- barrierereduzierende Maßnahmen (etwa die Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften),
- allgemeine Instandsetzung und Modernisierung (beispielsweise Veränderungen des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallationen oder Wasserversorgung),
- Erweiterungen durch Aufstockung, An- oder Ausbau sowie
- sonstige Baumaßnahmen (etwa Lärmschutz, Behebung von Wasserschäden).
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 100.000 je Wohneinheit.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren sowie selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. mit Investitionsort in Berlin. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Berlin.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Wohnungsunternehmen modernisiert Heizungstechnik
Ein kommunales Wohnungsunternehmen in Berlin plant die Erneuerung der Heizungstechnik und den Einbau neuer Fenster zur Verbesserung der Energieeffizienz. Es beantragt vor Beginn der Maßnahme online bei der Investitionsbank Berlin ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Für den Kredit legt das Unternehmen bankübliche Sicherheiten vor.
Selbstnutzende Eigentümerin rüstet Aufzug nach
Eine selbstnutzende Eigentümerin in Berlin lässt in ihrem Wohngebäude einen Aufzug nachrüsten, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Für diese barrierereduzierende Maßnahme beantragt sie bei der Investitionsbank Berlin ein zinsgünstiges Darlehen, das sich auf bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit belaufen kann. Der Antrag wird vor Beginn der Baumaßnahme eingereicht.
Vermieter finanziert Sanitärerneuerung und Anbau
Ein privater Vermieter in Berlin plant die Erneuerung der Sanitärinstallationen sowie einen Anbau zur Wohnraumerweiterung. Für dieses Vorhaben stellt er bei der Investitionsbank Berlin einen Antrag auf ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Eine Umschuldung bereits abgeschlossener Vorhaben ist dabei ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale und private Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren sowie
- selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
mit Investitionsort in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Für den Kredit müssen Sie grundsätzlich bankübliche Sicherheiten bieten.
- Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist nicht möglich.
Antragsverfahren
Produktblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand August 2021.
Rechtsgrundlage
IBB Wohnraum Modernisieren
Umbau und Modernisierung von Wohnimmobilien
Produktblatt, Stand 08/2021
Wer wird gefördert?
- Kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter:innen und Investor:innen
- Selbstnutzende Eigentümer:innen, auch im Rahmen einer WEG-Finanzierung (nähere Informationen finden Sie auf dem Produktblatt E „IBB – WEG-Finanzierung“)
mit Investitionsort in Berlin
Was wird gefördert?
Umbau und Modernisierungsmaßnahmen an Wohnimmobilien:
- Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Barrierereduzierende Maßnahmen, z.B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften
- Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z.B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung
- Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau
- Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Lärmschutz, Behebung von Kellerwasserschäden
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der IBB.
- Es kann ein Kredit bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit beantragt werden.
- Es sind variable Darlehenslaufzeiten und 1 tilgungsfreies Anlaufjahr wählbar
Zu welchen Konditionen?
- Aktuelle Zinskonditionen finden Sie unter www.ibb.de/wohnraum-modernisieren. Ab einem Darlehensbetrag über 500.000 EUR erhalten Sie ein individuelles Konditionsangebot.
- Es sind verschiedene Zinsbindungen möglich. Vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Eine vorzeitige, auch teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist bei berechtigtem Interesse gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich.
- Die Auszahlung beträgt 100% des Zusagebetrages.
- Die Abruffrist beträgt 18 Monate nach Darlehenszusage.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 4. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann auf die Eintragung einer Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
- Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechen.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
Wie verläuft die Antragstellung?
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Die Informationen für den Verbraucher und die Antragsunterlagen finden Sie unterDie Antragsunterlagen sowie die Informationen für die Verbraucher:innen (gem. §675a BGB) finden Sie unter www.ibb.de/wohnraum-modernisieren.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon Vermieter:innen & Investor:innen: 030 / 2125-2662
Telefon Wohneigentümer:innen: 030 / 2125-3488
Telefax: 030 / 2125-4300
E-Mail: immobilien@ibb.de
Schlagwörter: Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Instandsetzung Energieeffizienz
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/ibb-wohnraum-modernisieren.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Berlin)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. 030 21252662
immobilien@ibb.de
www.ibb.de
Weiterführende Links
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