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Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)

Wenn Sie neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Quellendatum: 11.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Senatsverwaltung für für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fördert die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen bei Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstockern, und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- beziehungsweise Qualifizierungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt der von der Höhe des Gehalts und von der Vertragsdauer ab und beträgt bei unbefristeten Arbeitsverträgen insgesamt bis zu 17.000 EUR.

Der Förderung kann über einen Zeitraum von 12 bis zu 24 Monaten erfolgen.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH ein.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Berlin.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Kleinbetrieb stellt langzeitarbeitslose Person ein

Ein kleines Unternehmen mit Betriebsstätte in Berlin schließt einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Person, die seit mindestens 6 Monaten arbeitslos ist. Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden und das Gehalt entspricht mindestens dem Berliner Landesmindestlohn. Der Zuschuss beträgt insgesamt bis zu 17.000 EUR, die Entscheidung trifft die zuständige Stelle.

Umwandlung eines Minijobs in Vollzeitstelle

Ein mittleres Unternehmen in Berlin wandelt das Arbeitsverhältnis einer geringfügig Beschäftigten ohne Bürgergeld-Bezug in eine sozialversicherungspflichtige Stelle um. Der Antrag wird vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH eingereicht, die Förderung kann über einen Zeitraum von 12 bis zu 24 Monaten erfolgen.

Einstellung nach Bürgergeld-Bezug

Ein Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte in Berlin stellt eine Person mit ergänzendem Bürgergeld-Bezug ein und schließt einen Arbeitsvertrag für mindestens 12 Monate. In den vergangenen 6 Monaten wurden keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen und Auszubildende wurden übernommen, wie es die Bedingungen vorsehen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die zu fördernden Personen müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben und einer der folgenden Personengruppen zuzurechnen sein:
    • Arbeitslose, die seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind,
    • MiniJobbende (Umwandlung des Arbeitsverhältnisses) ohne Bürgergeld-Bezug,
    • Arbeitnehmende, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, mit ergänzendem Bürgergeld-Bezug,
    • Arbeitnehmer aus Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e und § 16i SGB II sowie Teilnehmer aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II,
    • Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme.
  • Sie müssen mit den zu fördernden Personen einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mindestens 12 Monaten abschließen. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
  • Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 35 Stunden betragen.
  • Das Gehalt muss mindestens dem jeweils geltenden gesetzlichen Berliner Landesmindestlohn entsprechen.
  • Die Arbeitnehmenden dürfen mit den Arbeitgebenden nicht 1. Grades verwandt oder verheiratet sein, am Unternehmen finanziell beteiligt sein oder geschäftsführende Aufgaben übernehmen.
  • Sie müssen das Arbeitsverhältnis zusätzlich schaffen. In den vergangenen 6 Monaten dürfen Sie keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen haben, und Sie müssen Ihre Auszubildenden übernommen haben.

Antragsverfahren

Merkblatt der zgs consult GmbH, Stand 1. Januar 2024.

Ablauf

Folgende Antragsunterlagen sind postalisch an die Bernburger Straße 27, 10963 Berlin zu senden:

  • Antrag auf Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (inkl. aller im Antrag aufgeführten Unterlagen)
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns

Hinweise zum Verfahren

Die Einreichungsfrist beträgt 10 Werktage vor Abschluss des Arbeitsvertrages. Bis zur Rückmeldung der Förderstelle darf kein Arbeitsvertrag ausgestellt werden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Landeszuschuss für KMU
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
  • Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung
  • Bescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter
  • ID-Nr. in der Transparenzdatenbank

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Rechtsgrundlage

Ergänzende Förderbedingungen
Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen
Stand: 10.12.2024

Weblink zu den ergänzenden Förderbedingungen

Schlagwörter: Arbeitsmarkt Integration Arbeitslose

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/landeszuschuss-fuer-kleine-u-mittlere-unternehmen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Keine Förderquote im Text.

Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Festbetrag bis 17.000 EUR, keine Quote.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Ebene
Land (Berlin)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Arbeit
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Arbeit
Betriebliche Arbeitsplätze; Eingliederung besonderer Zielgruppen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

zgs consult GmbH
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
Tel. +49 30 690 08-527
landeszuschuss@zgs-consult.de
www.zgs-consult.de/

Weiterführende Links

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