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Zuwendungsmittel für nationale und internationale Sportveranstaltungen in Berlin (Sportförderrichtlinien Veranstaltungen – SFR V)
Quellendatum: 27.06.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Berlin.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungsmitteln zur Durchführung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen in Berlin (Sportförderrichtlinie Veranstaltungen - SFR V)
vom: 23.10.2024, zuletzt geändert am 15.08.2025
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Für die Antragstellung reicht die Sportorganisation so früh wie möglich, spätestens jedoch 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn, einen formellen Zuwendungsantrag bei der Bewilligungsstelle ein.
Schlagwörter: Sport National International Sportförderung Berlin Zuwendungsmittel Sportveranstaltungen Zuschuss Sportorganisationen Finanzierung Sportförderungsgesetz Stadtrendite Eigenmittel
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/sportfoerderrl-veranstaltungen-sfrv-865188.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Ebene
- Land (Berlin)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Sport und Sportstätten
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Klosterstraße 47
10179 Berlin
Tel. +49 30 90223-2975
bueroleitungiv@seninnsport.berlin.de
www.berlin.de/sen/inneres/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.