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Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen
Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens in Berlin beitragen möchten, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie geregelt (siehe Rechtsgrundlage).
Quellendatum: 22.09.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert jedes Jahr gemeinnützige Maßnahmen aus dem Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, die zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens im Land Berlin beitragen. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein wie (Fahr-)Trainings, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen, Workshops und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.
Die Zielgruppen der Maßnahmen ergeben sich aus den Unfallanalysen und Handlungsschwerpunkten des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 des Landes Berlin (siehe weiterführende Links). Die Zielgruppen sind: Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Verkehr, Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen.
In der Förderrichtlinie (Kapitel 3, Absatz 1) sind für jede Zielgruppe auch Förderschwerpunkte benannt.
Bei Unklarheiten oder Fragen, insbesondere vor Einreichung des Antrags, steht Ihnen die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gerne beratend zur Seite.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Berlin.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Verein schult Radfahrverhalten von Jugendlichen
Ein Verein in Berlin beantragt einen Zuschuss für ein Fahrtraining zur Förderung des Radverkehrs bei Kindern und Jugendlichen. Das Projekt hat bezirksübergreifende Bedeutung und entspricht den Förderschwerpunkten der Richtlinie. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben.
Organisation bietet Beratung für Seniorinnen an
Eine Organisation plant Beratungsangebote zum verkehrssicheren Verhalten für Seniorinnen und Senioren im motorisierten Verkehr und im Fußverkehr. Sie reicht bei der Senatsverwaltung eine ausführliche Projektbeschreibung mit Finanzierungsplan ein. Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt, bis zu 90 Prozent der projektbezogenen Ausgaben können übernommen werden.
Träger führt Workshop zu Beeinträchtigungen durch
Ein Träger organisiert einen Workshop, der sich an Menschen mit Beeinträchtigungen richtet und zur Verkehrssicherheit in Berlin beitragen soll. Die Maßnahme wird bezirksübergreifend umgesetzt und den Zielgruppen des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 zugeordnet. Über die Bewilligung und die Höhe der Zuwendung von bis zu 90 Prozent der Personal- und Sachausgaben entscheidet die Senatsverwaltung.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Träger und Organisationen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten.
Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und beträgt 90 Prozent der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben.
Gemäß der Förderrichtlinie können insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die den darin beschriebenen Förderschwerpunkten und Zielgruppen (siehe Förderrichtlinie, Kapitel 3, Absatz 1) entsprechen.
Die Maßnahmen müssen in Berlin umgesetzt werden und eine bezirksübergreifende Bedeutung haben.
Grundvoraussetzung ist, dass für Ihr Projekt eine ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung und eine detaillierte Darstellung der Finanzierung vorliegt beziehungsweise die Angaben in den Antragsunterlagen vollständig sind.
Ablauf
Bewilligungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die zentrale Bearbeitung von Anträgen erfolgt durch die Abteilung V (Bewilligungsstelle) und die fachliche Beurteilung durch die Abteilung IV (Fachstelle).
Die Antragsunterlagen sind erstmal ausschließlich elektronisch per E-Mail an VAB-Zuwendungen@SenMVKU.berlin.de einzureichen.
Hinweise zum Verfahren
Wir empfehlen Anträge für Maßnahmen, die im Folgejahr durchgeführt werden sollen, bereits im 4. Quartal eines Kalenderjahres zu stellen.
Für das Jahr 2026 sind bereits so viele Anträge bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Bereich Verkehrssicherheit eingegangen, dass das Volumen in diesem Jahr erstmalig bereits jetzt ausgeschöpft ist. Weitere Anträge für dieses Jahr können daher nicht mehr gestellt werden.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Alle Antragsunterlagen können über die Informationsseite zur Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen (siehe weiterführende Links) bezogen werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Antragsvordruck (allgemeiner Teil)
- Antragsvordruck (fachlicher Teil)
- Finanzierungsplan (Vordruck: aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und gegebenenfalls Stellenpläne sowie eine Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
- Konzept zur Evaluierung der Maßnahme mit geeigneten quantitativen Indikatoren (zum Beipsiel Anzahl der Teilnehmenden), das eine spätere Evaluierung der Zielerreichung (Erfolgskontrolle) der geförderten Maßnahme ermöglicht
- Personalbögen (Vordruck) von im Projekt Tätigen mit Stellenbeschreibung und Qualifikationsnachweis
- Kostenberechnung/Honorarkostenaufstellung (Vordruck) unter Beachtung der Honorarregelungen und generellen Regelungen für Prüfervergütungen und für sonstige Vergütungen für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter (sogenannte Bandbreitenregelung, gemäß Rundschreiben IV Nr. 61/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 11.10.2019)
- rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis (Vordruck) – Liste der Zeichnungsberechtigten (gemäß aktueller Satzung)
- Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug je nach Rechtsform der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
- Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag
- Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid
- Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (Vordruck)
- Mindestlohnerklärung (Vordruck)
- Arbeitsplatzbeschreibung (Vordruck)
Bearbeitungsdauer
Der Antrag wird so bald wie möglich geprüft und dann erfolgt eine Rückmeldung.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung und zur Förderung der Verkehrssicherheit
Stand: In der Fassung vom 01.08.2025 (Grundfassung)
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Schlagwörter: Verkehrssicherheit Unfallvorbeugung Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer Verkehrsunfall
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/verkehrssicherheitsmassnahmen-866464.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
- Ebene
- Land (Berlin)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Beratung; Gesundheit und Soziales; Infrastruktur; Mobilität
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen
- Beratung
- Aus- und Weiterbildung
- Gesundheit und Soziales
- Menschen mit Behinderung; Kinder, Jugendliche und Familien; Senioren und Pflege
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung; Gesundheit und Soziales; Information und Kommunikation; Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Brunnenstraße 111
13355 Berlin
Tel. +49 30 9025-0
VAB-Zuwendungen@SenMVKU.berlin.de
www.berlin.de/sen/uvk/
Weiterführende Links
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