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Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte

Wenn Sie Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten einstellen, um Innovationspotenziale zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 12.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Beschäftigung hochqualifizierter Nachwuchskräfte als Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen von betrieblichen Innovationsaufgaben sowie
  • die Beschäftigung von neu einzustellenden Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen oder einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker, Fachwirtinnen und Fachwirte) als Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten für innovative Aufgaben im Rahmen einer betrieblichen Innovation.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förderstufe, der das Arbeitnehmer-Bruttomonatsgehalt zuzuordnen ist. Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Werkstudierende bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 1.076 EUR monatlich bezogen auf 20 Wochenstunden für die Dauer von 6 bis maximal 12 Monaten,
  • für Innovationsassistentinnen oder Innovationsassistenten bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 2.750 EUR monatlich bezogen auf 38 Wochenstunden für die Dauer von mindestens 12 und höchstens 18 Monate.

Bei der Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines -assistenten mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus den Bereichen Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, erneuerbare Energien, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität, nachhaltige und intelligente Mobilität, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und -management (nachhaltige Bereiche) kann die Förderdauer um bis zu 6 Monate verlängert werden auf eine Gesamtförderdauer von bis zu 24 Monaten.

Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft, Land-, Forst- und Fischwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: Brandenburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Handwerksbetrieb stellt Werkstudentin ein

Ein kleines Unternehmen mit Betriebsstätte in Potsdam stellt eine Werkstudentin für eine betriebliche Innovationsaufgabe ein, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 15 und 20 Stunden. Das Bruttogehalt liegt bei mindestens 1.076 EUR monatlich bezogen auf 20 Wochenstunden. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben, den Antrag stellt das Unternehmen vor Vertragsabschluss bei der ILB.

Mittelständler beschäftigt Innovationsassistenten

Ein mittleres Unternehmen mit Betriebsstätte in Cottbus stellt einen Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten für eine betriebliche Innovationsaufgabe ein, organisatorisch angebunden an die Geschäftsführung. Bei einem Bruttogehalt von mindestens 2.750 EUR monatlich bezogen auf 38 Wochenstunden kann ein Zuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben für eine Dauer von mindestens 12 und höchstens 18 Monaten beantragt werden. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Innovationsaufgabe im Bereich Klimaschutz

Ein kleines Unternehmen in Brandenburg an der Havel beschäftigt eine Innovationsassistentin für eine Innovationsaufgabe im Bereich erneuerbare Energien. Da dieser Bereich zu den nachhaltigen Bereichen zählt, kann die Förderdauer um bis zu 6 Monate auf eine Gesamtförderdauer von bis zu 24 Monaten verlängert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass mit der Einstellung kein anderes Personal ersetzt, sondern ein neuer, zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen wird.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der/die Werkstudierende oder die Innovationsassistentin oder der Innovtionsassistent muss für Ihre Betriebsstätte innerhalb des Landes Brandenburg tätig sein.
  • Der Arbeitsvertrag muss mit Ihrem Unternehmen abgeschlossen werden. Die Dauer des Vertrages beträgt für Werkstudierende mindestens 6 Monate, für Innovationsassistentinnen oder -assistenten mindestens 12 Monate.
  • Mit der Förderung dürfen Sie kein anderes Personal ersetzen. Sie müssen einen neuen, zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen.
  • In Ihrem Betrieb gilt für Werkstudierende eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 20 Stunden.
  • Innovationsassistentinnen oder -assistenten sollen organisatorisch im Bereich der Geschäftsführung der Betriebsstätte beziehungsweise bei der Leitung des Geschäftsbereiches, in dem die Einstellung erfolgen soll, angebunden sein. Die Stellenanforderung muss den Einsatz einer Innovationsassistenz rechtfertigen.
  • Generell darf die einzustellende Person vorher nicht im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ausnahme: Die Übernahme von ehemaligen Werkstudierenden ist förderfähig. Sollte ein nahtloser Übergang in die Position als Innovationsassistent nicht möglich sein, ist nun ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zur Überbrückung für bis zu 6 Monate erlaubt (förderunschädlich)

Antragsverfahren

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 22. November 2022, Erste Änderung vom 17.06.2024, Quelle: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 30 vom 31.Juli 2024, S. 583

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten „Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF 2022)“ vom 22.11.2022
Erste Änderung vom 17.06.2024
Amtsblatt für Brandenburg Nr. 30 vom 31.Juli 2024, S. 583

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Werkstudierende Innovationsassistenten Innovationsfachkräfte Fachkräftesicherung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/brandenburg-innovationsfachkraefte.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)
Ebene
Land (Brandenburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Brandenburg
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Forschung und Innovation (themenoffen); Frauenförderung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Arbeit
Betriebliche Arbeitsplätze
Aus- und Weiterbildung
Studienförderung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Betriebliche Innovationen
Frauenförderung
Arbeit, Aus- und Weiterbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. +49 331 660-0
Fax +49 331 660-1234
postbox@ilb.de
www.ilb.de/

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