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Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Wenn Sie möglichst barrierearme Umbauten in Mietwohnungen und Miethäusern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Quellendatum: 03.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die Ihre langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Sie Mietwohnungen und Miethäuser in Brandenburg möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen gestalten.
Sie erhalten die Förderung in Form eines zusätzlichen Tilgungszuschusses zu dem KfW-Programm Altersgerecht Umbauen.
Die Höhe des zusätzlichen Tilgungszuschusses beträgt 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist.
Das Darlehen kann pro Wohneinheit für die Sanierungsmaßnahmen bis zu EUR 50.000 betragen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Wohnungsgenossenschaft baut Mietwohnungen barrierefrei um
Eine Wohnungsgenossenschaft in Potsdam plant den barrierearmen Umbau mehrerer Mietwohnungen entsprechend der DIN 18040-2 und dem KfW-Standard Altersgerechte Wohnung. Sie beantragt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg einen zusätzlichen Tilgungszuschuss zum KfW-Programm Altersgerecht Umbauen in Höhe von bis zu 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist. Das Darlehen kann pro Wohneinheit bis zu 50.000 Euro betragen.
Kommunales Wohnungsunternehmen saniert Miethaus altersgerecht
Ein kommunales Wohnungsunternehmen in Cottbus reicht vor Beginn der Baumaßnahmen einen Antrag bei der ILB ein, um ein Miethaus altersgerecht umzubauen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhält es einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist. Über die Bewilligung entscheidet die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Privater Investor plant Umbau, Pflegeheim ausgeschlossen
Ein privater Investor der Wohnungswirtschaft in Brandenburg an der Havel möchte Mietwohnungen barrierearm gestalten und dabei den KfW-Standard Altersgerechte Wohnung erreichen. Nicht finanziert werden dagegen Umbauten in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie in Ferien- und Wochenendhäusern. Der Investor stellt seinen Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Um einen Tilgungszuschuss nach dieser Richtlinie zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
Antragsberechtigt sind
- kommunale Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften und
- private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Es muss durch den geförderten Umbau Barrierefreiheit (entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-2) ebenso erreicht werden wie der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau festgelegte Standard „Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus“.
Im Rahmen dieser Richtlinie nicht finanziert werden barrierefreie Umbauten in
- Wohn-, Alten- und Pflegeheimen,
- Ferien- und Wochenendhäusern sowie
- die Umschuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Antragsverfahren
Kurzinformation der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Juni 2019.
Rechtsgrundlage
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Kurzinformation
Stand 06.2019
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen fördert Bauprojekte, damit bestehende Wohngebäude im Land Brandenburg zukünftig weniger Barrieren aufweisen.
Ziel des Programms
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen dient der langfristigen Finanzierung von Baumaßnahmen, damit Mietwohnungen und Miethäuser möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen genutzt werden können. Ziel ist es, barrierefreien und bezahlbaren Mietwohnraum im Land Brandenburg bereit zu stellen. Mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen unterstützt die ILB vielfältige Initiativen zur Bewältigung des demografischen Wandels.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
? kommunale Wohnungsgesellschaften
? Wohnungsgenossenschaften
? private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen fördert die ILB
? barrierereduzierende Baumaßnahmen in definierten Förderbereichen (Diese finden Sie in den Programm-Merkblättern unter http://www.kfw.de)
? die Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2
? den KfW-Standard „Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus“
? den Ersterwerb von Wohngebäuden, die barrierereduziert wurden.
Wie wird gefördert?
Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen verbilligt das gleichnamige Darlehen der KfW durch einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent.
Finanzierungsanteil:
? bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten
? maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit
Auszahlung: 100%
Kreditlaufzeit: 10 bis 30 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Zinssatz: aktuelle Konditionen der KfW
Zinszahlung und Tilgung: gemäß den Bedingungen der KfW
Tilgungszuschuss der ILB: 5% des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist
Voraussetzungen sind
? der störungsfreie Darlehensverlauf und
? keine (Teil-)Rückführung des KfW-Darlehens.
Was ist noch zu beachten?
Die Grundlage für den Brandenburg-Kredit bildet das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen. Bitte beachten Sie die Förderbedingungen der KfW. Diese finden Sie in den Programm-Merkblättern unter http://www.kfw.de. Für den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen gelten darüber hinaus folgende Bedingungen:
? Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
? Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 4. Monat nach der Darlehenszusage.
Wie ist das Antragsverfahren?
Den Antrag für den Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen und alle Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein. Den Antrag auf Gewährung des KfW-Darlehens reichen Sie bitte ebenfalls bei der ILB ein.
Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der ILB abrufbar.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Besicherung erfolgt bankenüblich.
Wer erteilt Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.
Schlagwörter: Barrierefreiheit Altersgerechte Wohnung Tilgungszuschuss
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/brandenburg-kredit-altersgerecht-umbauen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„? bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten inkl.“
- Feld
- Rechtsgrundlage/Richtlinientext
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Senioren und Pflege
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. 0331 6600
Fax 0331 6601234
kundencenter@ilb.de
www.ilb.de/
Weiterführende Links
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