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Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Wenn Sie in Brandenburg komplexe Wohnungsbauvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zu vergünstigten Konditionen erhalten.
Quellendatum: 03.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt Sie mit dem Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“ bei der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten der Wohnungswirtschaft im Rahmen der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnraum zur Erreichung von Effizienzhausstandards.
Der Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“ ist eine Ergänzung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie erhalten die Förderung als zusätzlichen Tilgungszuschuss zum Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Die Höhe dieses Tilgungszuschusses beträgt 5,00 Prozent des Darlehensbetrags, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses ergibt.
Das KfW-Darlehen kann pro Wohneinheit bis zu EUR 150.000 bei Sanierungsvorhaben und bis zu EUR 120.000 für Neubauvorhaben betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Wohnungsgenossenschaft saniert Mietwohnraum energieeffizient
Eine Wohnungsgenossenschaft in Cottbus plant die Sanierung eines Mietshauses zur Erreichung eines Effizienzhausstandards gemäß den Vorgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie beantragt den Brandenburg-Kredit als Ergänzung zum KfW-Darlehen, das pro Wohneinheit bis zu EUR 150.000 betragen kann. Als zusätzlichen Tilgungszuschuss erhält sie bis zu 5,00 Prozent des Darlehensbetrags, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses ergibt.
Kommunales Wohnungsunternehmen realisiert Neubauvorhaben
Ein kommunales Wohnungsunternehmen in Potsdam plant einen energieeffizienten Neubau von Mietwohnraum. Das KfW-Darlehen kann hierfür pro Wohneinheit bis zu EUR 120.000 betragen. Vor Beginn des Vorhabens reicht das Unternehmen den Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein, um zusätzlich den Tilgungszuschuss zu erhalten.
Privater Investor scheitert an Ausschlussgrund
Ein privater Investor der Wohnungswirtschaft in Frankfurt (Oder) möchte ein Pflegeheim energieeffizient sanieren. Eine Förderung ist für Wohn-, Alten- und Pflegeheime jedoch ausgeschlossen. Für ein vergleichbares Vorhaben an einem Mietwohngebäude zur Erreichung eines Effizienzhausstandards könnte er hingegen antragsberechtigt sein.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften und
- private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um eine besonders energieeffiziente Maßnahme zur Sanierung oder Umnutzung von Mietwohnraum zur Erreichung eines Effizienzhausstandards gemäß den Vorgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau handeln. Bitte beachten Sie, dass dazu die jeweils bestehenden Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erfüllen sind.
Eine Förderung ist ausgeschlossen für
- Wohn-, Alten- und Pflegeheime,
- Ferien- und Wochenendhäuser sowie
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
Antragsverfahren
Kurzinformation der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand August 2022.
Rechtsgrundlage
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Kurzinformation
Stand 08/2022
Die ILB ergänzt die BEG-Förderung der KfW für Wohngebäude mit einem weiteren Tilgungszuschuss.
Ziel des Programms
Ziel ist die Förderung von energieeffizienten Wohnungsbaumaßnahmen im Land Brandenburg. Der Brandenburg-Kredit unterstützt die Klimaschutzpolitik von Land und Bund. Er befördert den Stadtumbauprozess und leistet einen Beitrag zur Sicherung des Brandenburger Wohnungsbestands.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
kommunale Wohnungsgesellschaften
Wohnungsgenossenschaften
private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau dient der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten der Wohnungswirtschaft im Land Brandenburg. Mit ihm fördert die ILB Maßnahmen des Neubaus und der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards.
Wie wird gefördert?
Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau zeichnet sich durch einen Tilgungszuschuss aus. Die ILB gewährt diesen bei Erreichen eines von der KfW geförderten Effizienzhausstandards.
Den Tilgungszuschuss gewährt die ILB auch dann zusätzlich, wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss vergibt!
Der Tilgungszuschuss der ILB beträgt 5 Prozent des Darlehensbetrags, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses ergibt. Der Tilgungszuschuss erhöht sich auf 7,50 Prozent, wenn mindestens der Effizienzhaus-Standard 40 NH erreicht wird. Die Regelung für diesen höheren Zuschuss gilt bis zum 31.12.2022, Anträge darauf müssen ebenfalls bis zu diesem Datum bei der ILB gestellt werden.
BEG-Maßnahme | Neubau Effizienzhaus | Sanierung Effizienzhaus |
|---|---|---|
Finanzierungsanteil | ? bis zu 100% der förderfähigen Kosten | ? bis zu 100% der förderfähigen Kosten |
Geförderte Effizienzhausstandards | Effizienzhaus 40 NH | Effizienzhaus 85, 70, 55 sowie 40 |
Auszahlung | 100% | 100% |
Kreditlaufzeit bis | 30 Jahre | 30 Jahre |
Zinsbindung bis | 10 Jahre | 10 Jahre |
Zinssatz | aktuelle Konditionen der KfW | aktuelle Konditionen der KfW |
Zinszahlung und Tilgung | gemäß den Bedingungen der KfW | gemäß den Bedingungen der KfW |
Tilgungszuschuss der KfW | 5% des Zusagebetrags | bis zu 20% des Zusagebetrags (je nach Standard), zuzüglich 5% bei |
Zusätzlicher Tilgungszuschuss ILB | nach Ablauf der ersten ? der störungsfreie Darlehensverlauf | nach Ablauf der ersten ? der störungsfreie Darlehensverlauf |
Was ist noch zu beachten?
Die Grundlage für den Brandenburg-Kredit bildet die BEG-Förderung der KfW für Wohngebäude. Die jeweils bestehenden Förderbedingungen der KfW sind entsprechend zu beachten. Für den Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau gelten darüber hinaus die hier aufgeführten Bedingungen.
Folgendes sollten Sie beachten:
- Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
- Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 13. Monat nach Darlehenszusage.
- Bauvorhaben, die nicht durch die KfW gefördert werden, kann die ILB mit alternativen Brandenburg-Krediten unterstützen. Hier stehen ebenfalls Tilgungszuschüsse durch die ILB zur Verfügung.
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Wie ist das Antragsverfahren?
Das Antragsformular steht Ihnen in unserem Dokumentencenter zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag müssen Sie mit allen geforderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme bei der ILB einreichen. Anschließend nehmen wir die Bearbeitung auf. Den Antrag auf Gewährung des KfW-Darlehens reichen Sie bitte ebenfalls bei der ILB ein.
Bitte beachten Sie das befristete Angebot für einen höheren Tilgungszuschuss. Anträge hierfür sind bis zum 31.12.2022 bei der ILB zu stellen.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Besicherung erfolgt über die bankenüblichen Sicherheiten.
Wer erteilt Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.
Schlagwörter: Wohnungsbau Energieeffizienz Sanierung Bauvorhaben Neubau
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/brandenburg-kredit-energieeffizienter-wohnungsbau.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„? bis zu 100% der förderfähigen Kosten“
- Feld
- Rechtsgrundlage/Richtlinientext
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. 0331 6600
Fax 0331 6601234
kundencenter@ilb.de
www.ilb.de/
Weiterführende Links
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