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Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau
Wenn Sie den Neubau von Mietwohnungen, vor allem in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen mit Tilgungszuschuss erhalten.
Quellendatum: 03.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert Ihre Neubauprojekte für Mietwohnungen durch ein Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 5,0 Prozent des Zusagebetrages nach Ablauf der Zinsbindung. Für die Errichtung eines Effizienzhaus-Standards 55 der KfW oder besser erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Kommunales Wohnungsunternehmen baut Mietwohnungen
Ein kommunales Wohnungsunternehmen in Cottbus plant den Neubau von Mietwohnungen in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Es beantragt vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein Darlehen mit Tilgungszuschuss von bis zu 5,0 Prozent des Zusagebetrages nach Ablauf der Zinsbindung. Das Darlehen muss bankenüblich besichert werden, über die Bewilligung entscheidet die Investitionsbank.
Wohnungsgenossenschaft errichtet Effizienzhaus-Standard
Eine Wohnungsgenossenschaft in Potsdam errichtet Mietwohnungen im Effizienzhaus-Standard 55 der KfW oder besser. Dafür kann sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 7,5 Prozent des Zusagebetrages nach Ablauf der Zinsbindung erhalten. Die Förderung lässt sich mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten kombinieren.
Privater Investor plant Mietwohnungsneubau
Ein privater Investor der Wohnungswirtschaft in Brandenburg an der Havel plant den Neubau von Mietwohnungen. Er reicht den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein und kann ein Darlehen mit Tilgungszuschuss erhalten. Voraussetzung ist eine bankenübliche Besicherung sowie ein störungsfreier Darlehensverlauf.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften und
- private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das gewährte Darlehen bankenüblich besichern. Der Darlehensverlauf muss störungsfrei verlaufen.
- Sie können eine Förderung aus diesem Programm mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten kombinieren.
Antragsverfahren
Kurzinformation der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Februar 2022.
Hinweise zum Verfahren
Reichen Sie Ihren Antrag für den erhöhten Tilgungszuschuss bis zum 31.12.2022 ein.
Rechtsgrundlage
Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau
Kurzinformation
Stand 02.2022
Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau fördert den Neubau von preiswertem Wohnraum, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Er kann eigenständig oder in Ergänzung zu weiteren Förderungsmöglichkeiten beantragt werden.
Ziel des Programms
Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau ermöglicht die günstige Finanzierung des Neubaus von Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Er unterstützt die Brandenburgische Wohnungswirtschaft wirksam bei der Herstellung von preisgünstigen Mietwohnungen, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.
Wer wird gefördert?
? Kommunale Wohnungsgesellschaften
? Wohnungsgenossenschaften
? Private Investoren der Wohnungswirtschaft
Was wird gefördert?
Neubau von Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Wie wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Zusagebetrages. Für die Errichtung eines Effizienzhaus-Standards 55 der KfW oder besser beträgt der Tilgungszuschuss sogar 7,50%. Anträge auf den erhöhten Zuschuss müssen bis zum 31.12.2022 bei der ILB gestellt werden.
Einen Tilgungszuschuss schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.
Auszahlung: 100%
Kreditlaufzeit: Bis zu 25 Jahre
Zinsbindung: Bis zu 20 Jahre
Zinssatz: Kapitalmarktzins
Anf. Tilgung: Mindestens 3% p.a.; in Kombination mit Landesfördermitteln 2%
Zins- und Tilgungszahlung: Monatlich im Nachhinein
Bearbeitungsentgelt: Keine
Was ist noch zu beachten?
? Die Kombination mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten ist zulässig.
? Die Bereitstellungszinsen betragen 0,25 Prozent pro Monat und beginnen mit dem 7. Monat nach der Darlehenszusage.
Wie ist das Antragsverfahren?
Das Antragsformular steht auf der ILB-Homepage zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein.
Bitte beachten Sie, dass Anträge für den höheren Tilgungszuschuss von 7,50 Prozent bis zum 31.12.2022 gestellt werden müssen.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Besicherung erfolgt bankenüblich.
Wer erteilt Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.
Schlagwörter: Wohnungsneubau Darlehen Kfw Tilgungszuschuss
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/brandenburg-kredit-mietwohnungsneubau.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Erwerb
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. 0331 6600
Fax 0331 6601234
kundencenter@ilb.de
www.ilb.de/
Weiterführende Links
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