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Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
Wenn Sie nachhaltige Bausanierungen an Mietwohnungen und Miethäusern in Brandenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss erhalten.
Quellendatum: 03.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Mietwohnungen und Miethäuser in Brandenburg nachhaltig saniert werden.
Sie erhalten die Förderung in Form eines Darlehens mit Tilgungszuschuss. Dieser Zuschuss beträgt 5 Prozent des Zusagebetrages nach Ablauf der ersten Zinsbindung. Sie können diesen Kredit mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten kombinieren.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des zu fördernden Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Investorinnen und Investoren. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften und
- private Investorinnen und Investoren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie führen eine Maßnahme zur Modernisierung im Wohnungsbestand durch.
Sie erhalten keine Förderung für
- die Sanierung von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Ferien- und Wochenendhäusern sowie
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
Antragsverfahren
Kurzinformation der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Oktober 2016.
Rechtsgrundlage
Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
Kurzinformation
Stand 10.2016
Der Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren fördert die Modernisierung von Mietwohnraum. Er ermöglicht es, Wohnraum zukunftsorientiert herzurichten und anschließend preisgünstig am Markt anbieten zu können.
Ziel des Programms
Der Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren dient der günstigen Finanzierung einer nachhaltigen Sanierung von vermietetem Wohnraum.
Er unterstützt die Brandenburgische Wohnungswirtschaft wirksam bei der Modernisierung ihres Wohnungsbestandes. Ziel der Förderung ist es, Mietwohnraum zukunftsorientiert herzurichten und ihn anschließend preisgünstig am Markt anbieten zu können.
Wer wird gefördert?
? Kommunale Wohnungsgesellschaften
? Wohnungsgenossenschaften
? Private Investoren der Wohnungswirtschaft
Was wird gefördert?
? Maßnahmen der nachhaltigen Modernisierung von vermietetem Wohnraum im Land Brandenburg
Wie wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Zusagebetrages. Diesen schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.
Auszahlung: 100%
Kreditlaufzeit: Bis zu 25 Jahre
Zinsbindung: Bis zu 20 Jahre
Zinssatz: Kapitalmarktzins
Anf. Tilgung: Mindestens 3% p.a.
Zins- und Tilgungszahlung: Monatlich im Nachhinein
Bearbeitungsgebühr: Keine
Was ist noch zu beachten?
? Die Kombination mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten ist zulässig.
? Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 7. Monat nach der Darlehenszusage.
Wie ist das Antragsverfahren?
Das Antragsformular steht auf der ILB-Homepage zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Besicherung erfolgt bankenüblich.
Wer erteilt Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter (03 31) 6 60-13 22.
Schlagwörter: Wohnraummodernisierung Baumaßnahmen Sanierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/brandenburg-kredit-wohnraum-modernisieren.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. +49 331 660-0
Fax +49 331 660-1234
postbox@ilb.de
www.ilb.de/
Weiterführende Links
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