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Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe
Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel über einen Kredit finanzieren, kann das Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Quellendatum: 17.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie) laut Text, ungeprüft
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die in Brandenburg durchgeführt werden.
Die Bürgschaft kann Ihnen zur Besicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln gewährt werden.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.
Die Bürgschaft ist auf maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise des Ausfalls begrenzt.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre. Bei Investitionskrediten zur Finanzierung von unbeweglichem Anlagevermögen kann die Laufzeit maximal 20 Jahre betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind gewerbliche Betriebe und sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit mindestens einer Betriebsstätte in Brandenburg, außerdem Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredites an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind oder sein werden. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Bei einem Kredit von 100.000 € würde die Bürgschaft bzw. Garantie bis zu 80 % absichern, also höchstens 80.000 € des Ausfallrisikos. Den Kredit zahlen Sie selbst an die Bank zurück; die Bürgschaft ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Gewerbebetrieb sichert Investitionskredit ab
Ein Handwerksbetrieb mit Betriebsstätte in Brandenburg plant eine Erstinvestition und benötigt dafür einen Kredit. Da keine ausreichenden sonstigen Sicherheiten vorhanden sind, beantragt der Betrieb vor Beginn der Maßnahme bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Ausfallbürgschaft des Landes Brandenburg. Die Bürgschaft ist auf bis zu 80 Prozent des Kredites begrenzt.
Beteiligung an Unternehmen mit verbürgtem Kredit
Eine Person, die künftig in leitender Funktion in einem Unternehmen tätig sein wird, möchte sich mithilfe eines Kredits an diesem Unternehmen beteiligen. Sie reicht ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens ein, da keine ausreichenden Sicherheiten vorliegen. Eine ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredites muss erwartet werden können.
Betriebsmittelfinanzierung für freien Beruf
Ein Angehöriger eines freien Berufs mit Betriebsstätte in Brandenburg benötigt einen Kredit zur Beschaffung von Betriebsmitteln. Das Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten und lässt eine ordnungsgemäße Rückzahlung erwarten. Die Bürgschaft kann mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren gewährt werden, sofern keine sonstigen Sicherheiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- gewerbliche Betriebe und sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit mindestens einer Betriebsstätte in Brandenburg,
- außerdem Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredites an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind oder sein werden.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften Beteiligungen oder Stimmrechte von mehr als 50 Prozent halten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Rückzahlung des zu verbürgenden Kredites erwarten lassen.
- Die Bürgschaft wird nur übernommen, wenn Ihnen keine sonstigen Sicherheiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Richtlinie des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 16. Oktober 2007, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 49 vom 12. Dezember 2007, S. 2483; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 25. Januar 2023, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 6 vom 15. Februar 2023, S. 98
Rechtsgrundlage
Bürgschaftsrichtlinie des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe
Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 06.04.2020 in den Fassungen der Erlasse des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 02.12.2020, vom
02.03.2021, vom 12.01.2022, vom 05.05.2022, vom 08.11.2022, vom 25.01.2023 und vom 28.12.2023
Schlagwörter: Liquidität Investitionen Betriebsmittel Unternehmensfinanzierung Freiberufler
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/buergschaft-wirtschaft-freie-berufe.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie)
„Die Bürgschaft ist auf maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise des Ausfalls begrenzt.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Bürgschaft
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.