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Förderung von Projekten aus Einnahmen der Glücksspielabgabe (Lottomittel)

Quellendatum: 11.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Brandenburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Grundsätze zur Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel)
vom: 24.11.2025
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)

Der Antrag ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars (siehe weiterführende Links) und der dort geforderten Anlagen im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (siehe Ansprechpunkt) einzureichen.

Entscheidungen über alle eingehenden Lottomittelanträge werden im Rahmen von 2 Vergaberunden im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung getroffen, wobei in der 1. Vergaberunde maximal 60% des verfügbaren Lottobudgets in Anspruch genommen werden dürfen. Diese Vergaberunden finden in der Regel im Februar und Mai statt. Der Antrag sollte spätestens 2 Monate vor der jeweiligen Vergaberunde bei der oben genannten Adresse (siehe Ansprechpunkt) eingehen. Sollten nach der 2. Vergaberunde noch Lottomittel verfügbar sein, wird eine 3. Vergaberunde durchgeführt.

Bei Anträgen, die nicht innerhalb von 3 Monaten nach Aufforderung vervollständigt werden, wird die weitere Bearbeitung eingestellt. Anträge für das Folgejahr werden ab dem 01.11. des Vorjahres angenommen.

Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Lottomittel Glücksspielabgabe Projektförderung MIL Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg Stadtentwicklung Wohnen Verkehr Landesplanung Regionalplanung Verkehrssicherheit Mobilität Innenstädte Quartiere Klimaschutz Energieeinsparung CO2-Emissionen Klimafolgenanpassung Wärmeplanung Ortsentwicklung Baukultur Kiez Kultur sozialer Zusammenhalt Ehrenamt bürgerschaftliches Engagement Vereine Bauten öffentlicher Nutzung Zuwendung Zuschuss Gemeinwohl Landesinteresse Kommunen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/einnahmen-gluecksspielabgabe-lottomittel-864651.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ebene
Land (Brandenburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Brandenburg
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Kultur, Medien und Sport; Mobilität; Regionalförderung; Städtebau und Stadterneuerung; Umwelt- und Naturschutz
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kennung
99400414000000

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)
Referat 11
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 8
14467 Potsdam
Tel. +49 331 866 8036
Haushalt.MIL@MIL.Brandenburg.de
mil.brandenburg.de/mil/de/

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