Programme · Land · Brandenburg

Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung

Wenn Sie Bildungsangebote für junge Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 10.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Projekten der Jugendbildung und -begegnung, die von jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet sind.

Sie erhalten eine Förderung für bewusst angelegte und strukturierte Angebote und Prozesse nichtformeller Bildung, die junge Menschen (zwischen 6 und 27 Jahren) bei der Herausbildung sozialer und personaler Kompetenzen unterstützen sollen. Sie bekommen die Förderung auch für Fortbildungen für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit (zum Beispiel Jugendleiterausbildung), wenn es sich nicht vorrangig um Gremienarbeit des Verbandes handelt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme. Sie wird in den meisten Fällen pro Tag und Teilnehmerin und Teilnehmer berechnet.

Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die auf Landesebene in mindestens 4 Landkreisen oder als Landesverbände ihren Wirkungskreis im Land Brandenburg haben. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Brandenburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Landesverband beantragt Jugendbegegnung im Ausland

Ein Landesverband der freien Jugendhilfe in Brandenburg beantragt einen Zuschuss für eine Jugendbegegnung im europäischen Ausland. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland liegt zwischen 6 und 40, die meisten davon wohnen in Brandenburg. Für Teilnehmende aus Deutschland wird eine ausreichende Versicherung gegen Unfall, Krankheit, Haftpflicht und Schadenersatzansprüche organisiert.

Verband fördert Jugendleiterausbildung Ehrenamtlicher

Ein Träger der freien Jugendhilfe, der in mindestens 4 Landkreisen in Brandenburg wirkt, beantragt einen Zuschuss für eine Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeitender, etwa eine Jugendleiterausbildung. Da es sich nicht vorrangig um Gremienarbeit des Verbandes handelt, ist die Maßnahme förderfähig. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Maßnahme und wird meist pro Tag und Teilnehmerin oder Teilnehmer berechnet.

Örtlicher Träger für europäisches Fachkräfteprogramm

Ein örtlicher Träger der freien Jugendhilfe in Brandenburg beantragt einen Zuschuss für ein Fachkräfteprogramm zur Umsetzung der Jugendstrategie der Europäischen Union. Da es um jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa geht, ist auch ein örtlicher Träger antragsberechtigt. Beim Erstantrag reicht der Träger zusätzlich ein pädagogisches Konzept ein.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die auf Landesebene in mindestens 4 Landkreisen oder als Landesverbände ihren Wirkungskreis im Land Brandenburg haben.

Für die Umsetzung von Fachkräfteprogrammen, die der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa beziehungsweise der Umsetzung der Jugendstrategie der Europäischen Union in Brandenburg dienen, können Sie auch als örtlicher Träger der freien Jugendhilfe einen Förderantrag stellen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Projekte können im Inland, im europäischen Ausland oder den Anrainerstaaten im Mittelmeer stattfinden.
  • Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland muss normalerweise zwischen 6 und 40 betragen.
  • Die überwiegende Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland muss ihren Wohnsitz in Brandenburg haben.
  • Bei Projekten im Inland müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Ausland und bei Projekten im Ausland Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland ausreichend gegen Unfall, Krankheit, Haftpflicht und Schadenersatzansprüche versichert sein.
  • Ihre Angebote sollen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein.
  • Beim Erstantrag müssen Sie als Träger zusätzlich ein pädagogisches Konzept einreichen.

Ablauf

Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn des Projekts beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Hinweise zum Verfahren

Anträge für Projekte landesweit tätiger Jugendbildungsstätten müssen Sie bis zum 01.02. des Jahres stellen, für das Sie die Förderung beantragen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg
vom: 11.11.2025
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Jugendarbeit Fortbildungen Jugendbildung Jugendbegegnung Ausbildung Jugendleiter Jugendleiterausbildung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/foerderung-der-jugendbildung-und-jugendbegegnung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Ebene
Land (Brandenburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Brandenburg
Förderberechtigte
Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Bürgerschaftliches Engagement; Kinder, Jugendliche und Familien

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel. +49 331 86-60
Fax +49 331 27548-4905
poststelle@mbjs.brandenburg.de
mbjs.brandenburg.de/

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