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Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung durch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Wenn Sie politische Bildungsangebote planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg unterstützt Ihre Maßnahmen der politischen Bildung.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dem Bedürfnis nach authentischen Informationen und der Teilhabe an demokratischen Prozessen entsprechen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe beträgt pro Tag und Teilnehmende bis zu 50,00 EUR. Für die Veranstaltungsorganisation und die allgemeine Verwaltung erhalten Sie eine Organisationskostenpauschale von 300,00 EUR pro Tag, für mehrtägige Veranstaltungen bis maximal 1.000 EUR.
Ihre Zuwendung muss mindestens 500,00 EUR betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Landeszentrale für politische Bildung.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine aller Art sowie nach dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen mit Sitz in Brandenburg. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Verein plant Seminar zur politischen Bildung
Ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Brandenburg beantragt einen Zuschuss für ein Einzelprojekt zur Förderung des Demokratieverständnisses. Die teilnehmerbezogene Förderung beträgt bis zu 50,00 EUR pro Tag und Teilnehmenden, hinzu kommt eine Organisationskostenpauschale von bis zu 300,00 EUR pro Tag. Voraussetzung ist unter anderem eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen mit Wohnsitz, Arbeits- oder Ausbildungsplatz in Brandenburg.
Erwachsenenbildungseinrichtung organisiert mehrtägige Veranstaltung
Eine nach dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz anerkannte Einrichtung in Potsdam beantragt die Förderung für eine mehrtägige Veranstaltung zu kommunalpolitischen Themen. Für die Organisation erhält sie eine Pauschale von bis zu 1.000 EUR, die Zuwendung insgesamt muss mindestens 500,00 EUR betragen. Den Antrag stellt sie mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Landeszentrale für politische Bildung.
Abgrenzung: keine Förderung für interne Tagungen
Ein Verband mit Sitz in Brandenburg plant eine interne Tagung für seine Mitglieder. Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist dafür nicht möglich, da interne Tagungen von Verbänden oder Organisationen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Verband müsste stattdessen ein Einzelprojekt mit einem im Interesse Brandenburgs liegenden Zweck der politischen Bildung durchführen, um antragsberechtigt zu sein.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine aller Art sowie
- nach dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen
mit Sitz in Brandenburg.
Außerdem antragsberechtigt sind Brandenburger Erwachsenenbildungsstätten (gemäß BbgEBG), soweit das konkrete Projekt nicht durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gefördert wird.
In begründeten Einzelfällen ist eine Projektförderung für Maßnahmen in Brandenburg an einen Träger mit Sitz außerhalb des Landes Brandenburg möglich.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie müssen ein Einzelprojekt durchführen, mit dem Sie einen Beitrag zur politischen Bildung in Brandenburg leisten.
- Mit dem Projekt müssen Sie einen im Interesse des Landes Brandenburgs liegenden Zweck verfolgen, insbesondere:
- die Förderung des Demokratieverständnisses,
- die Vermittlung von Kenntnissen über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Fragen der Gegenwart oder zu landesspezifischen kommunalpolitischen, kulturellen und historischen Themen,
- die Vertiefung des europäischen Gedankens,
- die Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen von Ausländerfeindlichkeit oder
- die Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit Themen der Zeitgeschichte.
- Wenn Sie eine teilnehmerbezogene Förderung in Anspruch nehmen, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz in Brandenburg haben.
Sie erhalten keine Förderung
- für Maßnahmen der berufsfachlichen Aus- oder Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe, der Forschung und Lehre oder um eine Maßnahme mit touristischem Angebot,
- für interne Tagungen von Verbänden oder Organisationen sowie Veranstaltungen nach dem Betriebsverfassungs- oder dem Personalvertretungsgesetz keine Förderung.
Antragsverfahren
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 20. Dezember 2022, Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 1 vom 11. Januar 2023, S. 2.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung durch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
vom: 22.01.2025
Abl. MBJS/25, [Nr. 3], S. 10
Schlagwörter: Bildung Politik Demokratie Zeitgeschichte
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/foerderung-von-massnahmen-der-politischen-bildung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Kultur, Medien und Sport
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Politische Bildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Haus 17
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel. 0331 8663541
Fax 0331 275484900
info@blzpb.brandenburg.de
www.politische-bildung-brandenburg.de/
Weiterführende Links
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