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Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.
Quellendatum: 23.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Brandenburg tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.
Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte).
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte.
Gefördert werden:
- Neubauten,
- Umbauten oder Erweiterungen,
- Sanierung von Gebäuden.
- Ausstattung von Räumen für die Ganztagsbetreuung.
Zusätzlich können Sie Zuschüsse für investive Begleit- und Folgemaßnahmen oben aufgeführter Maßnahmen erhalten.
Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Mindestfördersumme pro Antrag beträgt 5.000 EUR. Sie erhalten in der Regel eine Förderung von bis zu 70 % Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Für finanzschwache Kommunen kann der Anteil auf bis zu 90 % steigen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 70 % höchstens 35.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Kommune baut Hort für Ganztagsangebot aus
Eine Gemeinde in Brandenburg beantragt Zuschüsse für die Erweiterung eines Hortgebäudes am Standort einer Grundschule. Grundschule und Träger der Kindertageseinrichtung nutzen bereits ein gemeinsames pädagogisches Konzept und eine Kooperationsvereinbarung. Gefördert werden bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, bei finanzschwacher Kommune bis zu 90 %.
Freier Träger stattet Räume für Ganztagsbetreuung aus
Ein freier Träger in Brandenburg beantragt einen Zuschuss zur Ausstattung von Räumen für die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern. Das Vorhaben liegt an einem gemeinsamen Schul- und Hortstandort in fußläufiger Nähe und ist in der Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung des Landkreises vorgesehen. Die Mindestfördersumme pro Antrag beträgt 5.000 EUR, die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Kreisfreie Stadt saniert Gebäude für mehr Kapazität
Eine kreisfreie Stadt in Brandenburg beantragt Fördermittel für die Sanierung eines Gebäudes, um die Kapazität des Ganztagsangebots zu erweitern. Eine reine Instandhaltungsmaßnahme wäre von der Förderung ausgeschlossen, hier verbessert sich jedoch die Qualität und Kapazität des Angebots. Die Stadt erhält in der Regel bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder Landes ist ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie nutzen ein gemeinsames pädagogisches Konzept für das ganztägige Angebot.
- Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
- Ihr Vorhaben findet an einem gemeinsamen Schul- und Hortstandort statt (unmittelbare fußläufige Nähe).
- Die Maßnahme ist in der abgestimmten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vorgesehen.
- Der Standort ist mittel- bis langfristig gesichert.
- Sie halten die qualitativen Anforderungen der Angebotsqualität gemäß den Vorgaben des Landes ein.
- Bei Baumaßnahmen: Das Vorhaben ist bauplanungs- und bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
- Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.
Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Brandenburg ist ausgeschlossen.
Ablauf
Sie beantragen die Förderung in folgendem Verfahren:
- Zuerst stimmen Sie Ihr Vorhaben mit dem zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab. Dieser prüft den Bedarf und erstellt ein Votum.
- Nachdem Sie das positive Votum erhalten haben, stellen Sie Ihren Antrag elektronisch über die Online-Plattform der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (siehe weiterführende Links).
- Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) prüft Ihren Antrag fachlich und haushaltsseitig. Dabei wird sie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) unterstützt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.
- Nach Erhalt des Bescheids können Sie die Mittel entsprechend dem Fortschritt Ihres Projekts abrufen.
Hinweise zum Verfahren
Abschluss der Maßnahmen: Investitionen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.
Mittelabruf: Anträge auf Auszahlung der Mittel müssen spätestens bis zum 30.03.2029 eingereicht werden.
Abrechnung: Geförderte Maßnahmen sind bis zum 30.06.2030 vollständig abzurechnen.
Unterlagen
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Vollständiger Förderantrag über die Online-Plattform der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (siehe weiterführende Links).
- Maßnahmenbeschreibung mit Begründung des Bedarfs und Investitionsplanung.
- Positives Votum des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
- Nachweise zur Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Ganztagsplätze aus der Bedarfsplanung.
- Gemeinsames Ganztagskonzept und die entsprechende Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
- Nachweis über den gesicherten Standort durch den Träger der Schulentwicklungsplanung.
- Nachweis der Gesamtfinanzierung (zum Beispiel bestätigte Haushaltssatzung).
- Bei Baumaßnahmen: Geeignete Unterlagen wie Lageplan oder Baugenehmigung.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 17.05.2023
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.06.2023 B2
Weblink zur Verwaltungsvereinbarung
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (RL Investitionsprogramm Ganztag)
vom: 01.02.2024
geändert am: 09.03.2026
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Schlagwörter: Ganztagsbetreuung Grundschule Hortförderung Betreuungsausbau Ganztagsförderung Kinderbetreuung Investition Ganztagsschule Betreuungsangebot Ganztagsausbau Investitionsprogramm Ganztag Ganztagsfinanzhilfe
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/ganztag-investitionsprogramm.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 70 % (Zuschuss)
„Sie erhalten in der Regel eine Förderung von bis zu 70 % Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildungsstrukturen und Träger
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. +49 331 660-0
Fax +49 331 660-1234
postbox@ilb.de
www.ilb.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.