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Goldener Plan Brandenburg 2026 – 2029 (RL-GPB)

Wenn Sie Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in urbanen oder ländlichen Räumen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 26.02.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Brandenburg fördert Baumaßnahmen an vereinseigenen und langfristig gepachteten Sportanlagen der Sportvereine.

Sie erhalten die Förderung für

  • Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umbauten bei Bedarf,
  • Grundinstandsetzungen, die der Wiederherstellung und der Verbesserung der Sportnutzung der Gebäude und Anlagen dienen oder die Ausübung einer bestimmten Sportart erst ermöglichen,
  • Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen,
  • Maßnahmen an Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen für die Einhaltung und Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes,
  • der barrierefreie Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen,
  • Planungsleistungen, Gutachten sowie Grund- und Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer beantragten Baumaßnahme sowie
  • notwendige Groß-Pflegegeräte im Rahmen einer Erstausstattung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Sportverein in Cottbus baut vereinseigenes Umkleidegebäude barrierefrei um

Antragsteller: Den Antrag stellt der Landessportbund Brandenburg e. V. als einzig Antragsberechtigter für die Maßnahme eines Sportvereins in Cottbus.

Ausgangslage: Das vereinseigene Umkleide- und Sanitärgebäude am Sportplatz des Vereins ist veraltet und nicht barrierefrei. Menschen mit Behinderung können die Anlage deshalb kaum nutzen.

Vorhaben: Das Gebäude wird modernisiert und barrierefrei umgebaut, etwa mit stufenlosen Zugängen und angepassten Sanitärräumen. Die Planungsleistungen für den Umbau gehören zum Vorhaben. Der Umbau soll den einschlägigen Normen und Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen.

Förderung: Gefördert werden Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Sportanlage einschließlich der zugehörigen Planungsleistungen mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 100.000 Euro kann der Zuschuss bis zu 80.000 Euro betragen. Einen Höchstbetrag nennt der Programmtext nicht; über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Eigenanteil: Der Verein trägt in diesem Beispiel einen Eigenanteil von 20.000 Euro und muss die Gesamtfinanzierung sichern. Zu nicht förderfähigen Kosten: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Was ein Betrieb davon hat: Ein örtlicher Handwerks- oder Baubetrieb kann als Auftragnehmer für Planung oder Umbau in Frage kommen. Zudem können Beschäftigte von Betrieben aus der Region die modernisierte Anlage im Vereinssport nutzen.

Weg zum Antrag:

  1. Sportfachlichen Bedarf für den Umbau darlegen
  2. Genehmigungsfähigkeit und Einhaltung der Normen für den Sportstättenbau klären
  3. Eigenanteil und Gesamtfinanzierung sichern
  4. Antrag über den Landessportbund Brandenburg e. V. stellen und Bescheid abwarten

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt ist der Landessportbund Brandenburg e. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Brandenburg.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Landessportbund beantragt Zuschuss für Sportverein

Der Landessportbund Brandenburg e. V. stellt einen Antrag für die Grundinstandsetzung einer vereinseigenen Sportanlage in Potsdam. Gefördert werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, den Eigenanteil von mindestens 20 % trägt der Verein. Der sportfachliche Bedarf für die Maßnahme wird vorab dargelegt.

Barrierefreier Umbau einer Sportstätte

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Neubau nach Wettkampfnormen geplant

Der Landessportbund Brandenburg e. V. beantragt Mittel für einen Erweiterungsbau an einer langfristig gepachteten Sportanlage in Cottbus, damit diese den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie DIN- und Europanormen entspricht. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein, ein Eigenanteil von mindestens 20 % ist zu leisten. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen sportfachlichen Bedarf für Ihre Maßnahmen vorlegen.
  • Ihre Sportstätten sollen den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN- und Europanormen und einschlägigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen.
  • Ihre Neu-, Um- und Erweiterungsbauten müssen bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein.
  • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 % leisten.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.

Ablauf

Sportvereine melden ihren Förderbedarf mittels eines Vorantrags bei ihrem Stadt- oder Kreissportbund an.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung werden vom Landessportbund Brandenburg laufend ohne Fristen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereicht.

Rechtsgrundlage

Goldener Plan Brandenburg 2026 – 2029
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Goldenen Plans Brandenburg (Goldener Plan Brandenburg 2026 – 2029 – RL-GPB)
vom 17.04.2026
(ABl. MBJS/26, [Nr. 6], S. 62)

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Verein Landessportbund Sport Kommune Sportplatz

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/goldener-plan-brandenburg.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Zuschuss)

„Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Einheitlich bis zu 80 % für alle Baumaßnahmen.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Ebene
Land (Brandenburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Brandenburg
Förderberechtigte
Kommune; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Sport und Sportstätten

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landessportbund Brandenburg e.V.
Olympischer Weg 7
14471 Potsdam
Tel. +49 331 58567-100
Fax +49 331 58567-111
info@lsb-brandenburg.de
lsb-brandenburg.de

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