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Gründung Innovativ
Wenn Sie in den letzten 3 Jahren ein kleines (sozial-)innovatives Unternehmen gegründet oder übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Quellendatum: 23.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert Ihr (sozial)-innovativ ausgerichtetes Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.
Sie erhalten einen Förderung für
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen,
- Personalausgaben für neue Arbeitsplätze und für angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer,
- Beratungsleistungen zur Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodellen sowie
- externe technische Entwicklungsleistungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen sowie kleine marktorientierte, sozial-innovative Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte) und kleine Unternehmen (unter 50).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Gründerin entwickelt neuartige Photonik-Lösung
Eine Gründerin hat vor Kurzem ein kleines Unternehmen im Cluster Optik/Photonik gegründet, das auf einem selbst entwickelten neuartigen Verfahren basiert. Sie beantragt einen Zuschuss für Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagevermögen sowie für Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung ihres Produkts. Die Gründung stellt spätestens 1 Jahr nach Beginn der Förderung ihren Haupterwerb dar.
Übernommener Betrieb schafft neuen Arbeitsplatz
Ein Gründer hat innerhalb der letzten 3 Jahre ein kleines Unternehmen im Cluster Ernährungswirtschaft übernommen und dabei eine innovative Verfahrensidee weiterentwickelt. Er beantragt eine Förderung für Personalausgaben für einen neuen Arbeitsplatz, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der innovativen Leistung steht und für den ein Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr Dauer geschlossen wird. Die betreffende Stelle war in den 6 Monaten vor Antragstellung nicht anderweitig besetzt.
Sozial-innovatives Start-up nutzt externe Entwicklungsleistungen
Ein kleines, marktorientiertes sozial-innovatives Unternehmen im Bereich Gesundheitswirtschaft mit Sitz in Brandenburg wurde vor Kurzem gegründet. Die Gründerin ist im Handelsregister eingetragen, aktiv in der Unternehmensleitung tätig und hält einen mindestens 10-prozentigen Gesellschaftsanteil. Sie beantragt einen Zuschuss für externe technische Entwicklungsleistungen zur Weiterentwicklung ihrer neuartigen Dienstleistung.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen sowie kleine marktorientierte, sozial-innovative Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmen muss einem der folgenden Cluster zuzuordnen sein:
- Energietechnik,
- Gesundheitswirtschaft,
- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft,
- Verkehr/Mobilität/Logistik,
- Optik/Photonik,
- Ernährungswirtschaft,
- Kunststoffe/Chemie,
- Metall,
- Tourismus.
Ihre Gründung oder Übernahme basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder Dienstleistung.
Sie haben die Innovation als Gründerin oder Gründer selbst (weiter)entwickelt. Die Innovation weist ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial auf.
Die Existenzgründung muss spätestens 1 Jahr nach Beginn der Förderung Ihren Haupterwerb darstellen.
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften müssen Sie oder eine weitere Gründerin oder ein weiterer Gründer im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein. Diese Gründerin oder dieser Gründer muss einen mindestens 10-prozentigen Gesellschaftsanteil besitzen. Keine andere Gesellschafterin oder Gesellschafter darf über einen Stimmenanteil verfügen, der Satzungsänderungen ermöglicht.
Neue Arbeitsplätze werden in Ihrem Unternehmen nur gefördert, wenn
- sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zur innovativen Leistung des Unternehmens stehen,
- ein Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr Dauer geschlossen wird und
- die Stelle in den 6 Monaten vor Antragstellung nicht anderweitig besetzt war.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ablauf
Vereinbaren Sie vor der Antragstellung bitte einen gemeinsamen Termin zur Erstberatung mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Ihre Anfrage für einen Termin zur Erstberatung richten Sie an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das ILB-Kundenportal ein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Förderung von neu gegründeten innovativen Unternehmen im Land Brandenburg (Gründung innovativ) in der EU-Förderperiode 2021 – 2027
vom: 23.08.2022
zuletzt geändert am: 30.12.2024
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Schlagwörter: Existenzgründung Unternehmensgründung Unternehmensfinanzierung Firmenübernahme Sozialunternehmen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/gruendung-innovativ.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 3 Jahre
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Beratung und Schulung; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Gründung von Technologieunternehmen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. +49 331 660-0
Fax +49 331 660-1234
postbox@ilb.de
www.ilb.de/
Weiterführende Links
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