Programme · Land · Brandenburg
Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER
Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 17.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Vorhaben, die der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume dienen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Regionalmanagement,
- Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie,
- nationale und transnationale Kooperationen Lokaler Aktionsgruppen (LAG) und die Vorbereitung von Kooperationen,
- Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie sowie
- Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Regionalmanagement: bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für die Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie für die Vorbereitung von Kooperationen: bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für die Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen höchstens 65 % beziehungsweise 200.000 EUR und höchstens 80 % beziehungsweise 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) der förderfähigen Gesamtausgaben,
- für Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben eines Regionalbudgets zur Umsetzung von Kleinprojekten gemäß Aktionsplan und höchstens 200.000 EUR jährlich pro Regionalbudget; die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts müssen mindestens 500,00 EUR und dürfen höchstens 20.000 EUR betragen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum, Gemeinden und Gemeindeverbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und öffentlichen Rechts, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Je nach Fall liegt die Quote niedriger (Spanne ab 65 %).
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- eingetragene Vereine,
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und öffentlichen Rechts,
- natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in der definierten Fördergebietskulisse durchführen.
- Grundlage einer Förderung von Vorhaben ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe.
- Sie müssen die Sicherung der Gesamtfinanzierung nachweisen.
- Ihre vorhabenbezogenen Ausgaben müsssen ab dem 01.01.2023 entstanden sein.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
Ablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte online beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie)
vom: 12.06.2023
zuletzt geändert am: 05.05.2026
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Schlagwörter: Regionalförderung Entwicklungsvorhaben Ländlicher Raum
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/laendliche-entwicklung-leader.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 65 %
„für Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben eines Regionalbudgets zur Umsetzung von Kleinprojekten gemäß Aktionsplan und höchstens EUR 200.000 jährlich pro Regionalbudget; die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts müssen mindestens EUR 500,00 und dürfen höchstens EUR 20.000 betragen.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Regionalbudgets; übrige Maßnahmen 80–90 %, Investitionen 65–80 % (Regelfall überwiegend ≥ 80 %).
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Regionalförderung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Ländliche Entwicklung
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Ländliche Entwicklung
- Regionalförderung
- Ländliche Entwicklung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
Tel. 0335 606762403
Fax 0335 606762404
Poststelle@LELF.Brandenburg.de
lelf.brandenburg.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.