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Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)
Wenn Sie in die Schienengüterinfrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beziehungsweise eine Zuweisung oder ein rückzahlbares Darlehen erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert Ihre Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur zur besseren Erschließung von Logistikzentren einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs.
Sie erhalten die Förderung für
- Eisenbahninvestitionen sowie
- Konzepte und Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger und für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss beziehungsweise Zuweisung oder als rückzahlbares Darlehen.
Die Höhe der Förderung für Eisenbahninvestitionen beträgt bis zu 80 % und für Konzepte und Machbarkeitsstudien bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungStadt in der Uckermark lässt Gleisanschluss für Logistikgebiet prüfen
Antragsteller: Eine Stadt in der Uckermark stellt als kommunale Gebietskörperschaft in Brandenburg den Antrag.
Ausgangslage: Im örtlichen Logistikgebiet läuft der Güterverkehr fast nur über die Straße. Ansässige Betriebe fragen nach einer besseren Anbindung an die Schiene.
Vorhaben: Die Stadt beauftragt eine Machbarkeitsstudie zur Schienenanbindung des Logistikgebiets. Die Studie prüft, wie Schiene und Straße besser vernetzt und verzahnt werden können. Sie bildet die Grundlage für eine spätere Eisenbahninvestition.
Förderung: Gefördert werden Konzepte und Machbarkeitsstudien mit einem Zuschuss beziehungsweise einer Zuweisung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 50.000 Euro kann die Stadt bis zu 45.000 Euro erhalten. Die spätere Eisenbahninvestition selbst wird mit bis zu 80 % gefördert. Die Maßnahme muss Bestandteil des bestätigten Jahresförderprogramms der Bewilligungsbehörde sein; diese entscheidet.
Eigenanteil: Die Stadt trägt in diesem Beispiel 5.000 Euro selbst. Was laut Text nicht förderfähig ist, nennt der Programmtext nicht.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Logistikbetrieb im Gebiet kann sich an der Studie mit seinem Bedarf beteiligen. Eine später geförderte Infrastruktur steht ihm zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung.
Weg zum Antrag:
- Bedingungen im Programmtext und bei der Bewilligungsbehörde klären
- Aufnahme der Maßnahme in das Jahresförderprogramm der Bewilligungsbehörde anstreben
- Antrag mit Nachweis der wirtschaftlichen und rechtlichen Tragfähigkeit einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsbehörde entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Betreiberinnen und Betreiber von Schieneninfrastruktur. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Kommune erschließt Logistikzentrum per Schiene
Eine kommunale Gebietskörperschaft in Brandenburg beantragt eine Förderung für den Ausbau von Schienengüterinfrastruktur zur besseren Erschließung eines Logistikzentrums. Gefördert werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Eisenbahninvestition. Die Kommune muss die wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit der Maßnahme über den Zweckbindungszeitraum nachweisen.
Privater Schieneninfrastrukturbetreiber lässt Studie erstellen
Ein privater Betreiber von Schieneninfrastruktur beantragt Mittel für eine Machbarkeitsstudie zur besseren Vernetzung der Verkehrsträger. Die Förderung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, als Zuschuss oder rückzahlbares Darlehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahme Bestandteil des bestätigten Jahresförderprogramms der Bewilligungsbehörde ist.
Öffentlicher Betreiber baut Hafenanbindung aus
Ein öffentlicher Betreiber von Schieneninfrastruktur in Brandenburg beantragt eine Zuweisung für Investitionen in die Schienenanbindung eines Hafenstandorts mit Anlagen des kombinierten Verkehrs. Er muss Eigentümer der planfestgestellten Bahnflächen sein oder diese im Rahmen eines langlaufenden Pachtvertrages für mindestens den Zweckbindungszeitraum nutzen. Zudem muss er die geförderte Infrastruktur zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stellen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften sowie
- öffentliche und private Betreiberinnen und Betreiber von Schieneninfrastruktur.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit der Maßnahme über den Zeitraum der Zweckbindung nachweisen.
- Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer der zur Eisenbahninfrastruktur gehörenden planfestgestellten Bahnflächen sein. Alternativ können Sie die Fläche im Rahmen eines langlaufenden Pachtvertrages, mindestens für den Zweckbindungszeitraum, pachten. Das Nutzungsrecht müssen Sie durch entsprechende Unterlagen nachweisen.
- Sie müssen die geförderte Infrastruktur zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stellen.
- Ihre Maßnahme muss Bestandteil des bestätigten Jahresförderprogramms der Bewilligungsbehörde sein.
Ablauf
Melden Sie Ihre Maßnahme bis zum 30.06. für das Folgejahr beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) an. Das LBV erarbeitet aus den Anmeldungen ein Jahresförderprogramm und ein mittelfristiges Programm für die Förderung der Schienengüterinfrastruktur. Das zuständige Ministerium entscheidet endgültig über die Maßnahmen im Jahresprogramm Eisenbahninfrastruktur.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)
vom 31.01.2025
(ABl./25, [Nr. 8], S. 147)
Schlagwörter: Schienengüterinfrastruktur Logistikzentren Häfen Verkehr
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/schienengueterinfrastruktur.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 80 %
„Die Höhe der Förderung für Eisenbahninvestitionen beträgt bis zu 80 % und für Konzepte und Machbarkeitsstudien bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 90 % nur Konzepte/Machbarkeitsstudien, Investitionen bis 80 % (auch ≥ 80, daher keine Einschränkung); alternativ Darlehen ohne Quote.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Darlehen; Zuschuss
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Verkehr
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel. +49 3342 4266-1001
Fax +49 3342 4266-7601
poststelle@LBV.Brandenburg.de
lbv.brandenburg.de/
Weiterführende Links
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