Programme · Land · Brandenburg
Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie)
Wenn Sie als brandenburgische Gemeinde in Ihre Stadtentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Bundes Ihre städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sowie daraus resultierende Einzelvorhaben, um Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln.
Sie erhalten eine Förderung für
- die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne, Ortsmitten und Stadtteilzentren,
- die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf,
- die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Brachflächen, Gebäudeleerständen).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich im Rahmen einer Drittelförderung zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.
Hiervon kann aufgrund programmspezifischer Regelungen oder bei zugelassener Haushaltssicherung abgewichen werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Stadtkern erhält neues Entwicklungskonzept
Eine Gemeinde in Brandenburg beantragt Fördermittel für die Erneuerung ihres historischen Stadtkerns. Grundlage ist ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, aus dem die städtebauliche Gesamtmaßnahme und die Einzelvorhaben abgeleitet werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Drittelförderung durch Bund, Land und Kommune.
Ortsgemeinde entwickelt Brachfläche neu
Eine Ortsgemeinde mit erheblichem Gebäudeleerstand beantragt Mittel, um nachhaltige städtebauliche Strukturen auf einer Brachfläche herzustellen. Voraussetzung ist, dass die Gesamtmaßnahme in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen wurde und die Gemeinde sich mit ihrem im Jahresprogramm festgelegten Eigenanteil beteiligt. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Stadtteilzentrum soll gestärkt werden
Eine Gemeinde in Brandenburg möchte ein Stadtteilzentrum mit besonderem sozialen und ökonomischen Entwicklungsbedarf fortentwickeln. Sie stellt dafür eine integrierte städtebauliche Zielplanung auf und sorgt für ausreichende Planungssicherheit. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei von der grundsätzlichen Drittelförderung bei zugelassener Haushaltssicherung abgewichen werden kann.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahmen sollen sich auf Gebiete konzentrieren, die besonders vom demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind.
- Sie müssen eine integrierte städtebauliche Zielplanung aufstellen, die sich aus dem integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ableitet und die städtebauliche Gesamtmaßnahme sowie die Einzelvorhaben darstellt.
- Ihre Gesamtmaßnahme muss einen maßgeblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele des INSEK leisten.
- Sie müssen für eine ausreichende Planungssicherheit sorgen.
- Sie müssen sich mit Ihrem im Jahresprogramm festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung beteiligen.
- Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen worden sein.
Ablauf
Förderanfragen, Erstanträge und Folgeanträge sind über das hauseigene Online-Portal an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu richten (siehe weiterführende Links).
Für die Nutzung der Online-Antragstellung ist ein personenbezogener Zugang erforderlich. Dieser ist unter der nachfolgend benannten E-Mail-Adresse im Landesamt für Bauen und Verkehr zu beantragen:
staedtebaufoerderung@lbv.brandenburg.de.
Hinweise zum Verfahren
Anträge auf Aufnahme neuer städtebaulicher Gesamtmaßnahmen und Folgeanträge für laufende Gesamtmaßnahmen für das Programmjahr 2027 der Städtebauförderung sind entsprechend dem vorgegebenen Antragsverfahren bis zum 30.10.2026 zu stellen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie – StBauFR 2021)
vom: 20.09.2021
(ABl./21, [Nr. 40S], S. 792-2)
Ausschreibung der im Jahr 2027 vorgesehenen Programme für die städtebauliche Erneuerung
und Weiterentwicklung (Städtebauförderung)
vom: 15.07.2026
Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Az.: 3211 - Programmjahr 2027
Schlagwörter: Städtebau Stadtentwicklung Gesamtkonzept INSEK
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/staedebaufoerderungsrichtlinie-brandenburg.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Kommune
- Förderbereich
- Infrastruktur; Smart Cities und Regionen; Städtebau und Stadterneuerung
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Städtebau und Stadterneuerung
- Städtebau und Stadterneuerung
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Sanierung und Entwicklung; Soziale Stadt; Stadtumbau; Städtebaulicher Denkmalschutz
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel. +49 3342 4266-1001
Fax +49 3342 4266-7601
poststelle@LBV.Brandenburg.de
lbv.brandenburg.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.