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Förderung für Projekte zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier
Sie wollen im brandenburgischen Bereich des Lausitzer Braunkohlereviers zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung beitragen? Das Land Brandenburg fördert Ihre Projekte mit bis zu 90 Prozent.
Quellendatum: 11.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.
Das Lausitzer Revier in Brandenburg umfasst die Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Cottbus.
Ihr Projekt muss der Bewältigung des Strukturwandels dienen. Es soll Arbeitsplätze schaffen oder erhalten sowie die Wirtschaftsstruktur diversifizieren.
Gefördert werden Investitionen in folgende Bereiche:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur,
- Verkehr,
- öffentliche Fürsorge,
- Städtebau,
- Digitalisierung,
- Tourismus,
- Forschung,
- Klima- und Naturschutz.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 25.000 EUR.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
Kleinstadt im Landkreis Spree-Neiße erschließt eine Gewerbefläche
Antragsteller: Eine kleine Stadt im Landkreis Spree-Neiße im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers stellt als Gebietskörperschaft den Antrag.
Ausgangslage: Mit dem Ende der Braunkohle fallen in der Region Arbeitsplätze weg. Ansiedlungswillige Betriebe finden vor Ort kaum erschlossene Flächen.
Vorhaben: Die Stadt investiert in wirtschaftsnahe Infrastruktur und erschließt eine brachliegende Fläche als Gewerbegebiet. So sollen neue Arbeitsplätze entstehen und die Wirtschaftsstruktur vielfältiger werden. Das Projekt wird zusätzlich durchgeführt und ersetzt keine bestehende Finanzierung.
Förderung: Gefördert werden Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels, hier in wirtschaftsnahe Infrastruktur. Der Zuschuss kann bis zu 90 % der förderfähigen Kosten betragen. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Stadt bis zu 225.000 Euro erhalten. Die Mindestfördersumme liegt bei 25.000 EUR; die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt die Stadt 25.000 Euro selbst. Welche Kosten nicht förderfähig sind, nennt der Programmtext nicht; das Projekt darf aber keine bestehenden Finanzierungsmittel ersetzen.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Betrieb aus der Region kann sich auf der erschlossenen Fläche ansiedeln oder erweitern. Er profitiert so mittelbar, ohne selbst einen Antrag zu stellen.
Weg zum Antrag:
- Projekt durch die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) qualifizieren lassen
- Bestätigung durch die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz abwarten
- Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie andere öffentliche und private Träger. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Brandenburg.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Gemeinde investiert in wirtschaftsnahe Infrastruktur
Eine Gemeinde im Landkreis Spree-Neiße beantragt einen Zuschuss für ein Investitionsprojekt zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Das Projekt soll Arbeitsplätze im Lausitzer Revier sichern und wurde von der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH qualifiziert. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, die Mindestfördersumme liegt bei bis zu 25.000 EUR.
Landkreis fördert touristische Infrastruktur
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz plant ein Projekt zur Entwicklung des Tourismus im Rahmen des Strukturwandels. Der Zuschuss deckt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, sofern das Projekt zusätzlich durchgeführt wird und keine bestehenden Finanzierungsmittel ersetzt. Voraussetzung ist zudem die Bestätigung durch die Interministerielle Arbeitsgruppe Lausitz.
Verband treibt Digitalisierung im Revier voran
Ein Verband in Cottbus beantragt Fördermittel für ein Digitalisierungsprojekt, das zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur im Lausitzer Revier beitragen soll. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Projekt muss im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen stehen und wurde entsprechend qualifiziert.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie andere öffentliche und private Träger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Projekt wird im Lausitzer Revier durchgeführt.
- Das Projekt wurde durch die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) qualifiziert und von der Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz bestätigt,.
- Sie führen das Projekt zusätzlich durch und es darf keine bestehenden Finanzierungsmittel ersetzen.
- Das Projekt steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen.
Ablauf
Das Verfahren ist mehrstufig angelegt.
Sie reichen zunächst Ihre Projektidee bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) ein. Bitte nutzen Sie für die Ideeneinreichung die Webseite der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (siehe weiterführende Links).
Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH entwickelt und qualifiziert Ihr Projekt in Bezug auf die Förderwürdigkeit. Die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz prüft die Übereinstimmung mit den strategischen Programmzielen und bestätigt die Förderwürdigkeit.
Nach Bestätigung stellen Sie den Antrag online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (siehe weiterführende Links).
Die ILB prüft den Antrag und erteilt den Zuwendungsbescheid.
Hinweise zum Verfahren
Anträge können Sie jederzeit einreichen.
Der Durchführungszeitraum der Hauptmaßnahme soll 4 Jahre nicht überschreiten und längstens bis zum 31.12.2038 laufen.
Der förmliche Antrag muss bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vor Beginn des Projektes gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann beantragt werden.
Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Antrag (online bei der ILB),
- Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz,
- Erklärung zur Übernahme der Betriebs- und Unterhaltungskosten (für die Zweckbindungsfrist),
- Nachweis der Zusätzlichkeit der Maßnahme (gemäß § 4 Abs. 4 InvKG),
- Erklärung zu De-minimis-Beihilfen (falls zutreffend),
- detaillierte Projektbeschreibung und Kostenplan.
Bitte beachten Sie auch:
- Es besteht eine Zweckbindungsfrist von mindestens 15 Jahren für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Bauten, Grundstücke).
- Für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt die Frist 5 Jahre, für IT-Ausstattung 3 Jahre.
- Auf die Förderung muss dauerhaft durch Bauschilder oder Informationstafeln hingewiesen werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregionen – Strukturentwicklung Lausitz (Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg)
vom: 27.05.2024
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Schlagwörter: Strukturwandel,Lausitz Kohleausstieg Investitionsgesetz Kohleregionen InvKG Braunkohle Infrastruktur Innovation Klimaschutz WRL Strukturentwicklung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/strukturentwicklung-lausitzer-kohlerevier.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Einheitlich bis zu 90 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Staatskanzlei des Landes Brandenburg
- Ebene
- Land (Brandenburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Regionalförderung; Smart Cities und Regionen; Umwelt- und Naturschutz
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung; Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Gesundheit und Soziales; Information und Kommunikation; Ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Tourismus; Verkehr
- Regionalförderung
- Öffentliche Infrastruktur
- Umwelt- und Naturschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. +49 331 660-0
Fax +49 331 660-1234
postbox@ilb.de
www.ilb.de/
Weiterführende Links
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