Programme · Land · Brandenburg

Zuschüsse für Familienferienreisen

Wenn Sie eine Familienferienreise mit Kindern in eine Familienferienstätte oder eine andere geeignete Einrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 21.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen.

Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 10,00 EUR pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Sie als Familie mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Brandenburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Alleinerziehende plant Familienferienreise

Eine alleinerziehende Mutter mit Wohnsitz in Brandenburg plant eine Ferienreise mit ihren Kindern in eine Familienferienstätte. Sie beantragt einen Zuschuss von bis zu 10,00 EUR pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Als Alleinerziehende wird sie bei der Förderung besonders berücksichtigt.

Familie mit behindertem Familienmitglied reist gemeinsam

Eine Familie mit einem behinderten Familienmitglied und Wohnsitz in Brandenburg möchte gemeinsam in eine geeignete Ferieneinrichtung reisen. Sie stellt einen Antrag auf einen Zuschuss von bis zu 10,00 EUR pro Übernachtung je mitreisendem Familienmitglied. Die besondere Belastungssituation der Familie wird bei der Förderung berücksichtigt.

Familie mit Migrationshintergrund plant Ferienaufenthalt

Eine Familie mit Migrationshintergrund und ständigem Aufenthalt in Brandenburg plant eine Ferienreise mit ihren Kindern in eine andere geeignete Einrichtung. Sie beantragt hierfür einen Zuschuss von bis zu 10,00 EUR pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Entscheidung über die Förderung trifft die zuständige Stelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Familie mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.

Ablauf

Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales über die Gewährung von Zuschüssen für Familienreisen
vom: 23.02.2026
Ministerium für Gesundheit und Soziales

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Familienferienreisen Kinder Familienunterkunft

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/zuschuesse-fuer-familienferienreisen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Ebene
Land (Brandenburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Brandenburg
Förderberechtigte
Privatperson
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Gesundheit

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
Tel. +49 355 2893-0
Fax +49 331 27548-4548
post@lasv.brandenburg.de
lasv.brandenburg.de/lasv/de/

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