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Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie des Landes Bremen erhalten.

Quellendatum: 25.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Bremen zahlt Ihnen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung in einem nicht akademischen Berufsfeld eine finanzielle Prämie als Anreiz für die berufliche Weiterbildung.

Die Prämie beträgt für Anträge ab dem 01.03.2025 1.300 EUR.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson. (Klassifikation)

Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Bremen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Zahlung der Prämie ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erworben haben.
  • Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen befinden.
  • Die Abschlussprüfung muss nach dem 01.01.2019 abgelegt worden sein. Entscheidend hierfür ist das Datum des Prüfungszeugnisses.

Ablauf

Ihren Antrag auf die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie stellen Sie bitte über das Kundenportal der NBank (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung (Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie)
Fassung ab: 01.03.2025
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Aufstiegsfortbildung Aus- und Weiterbildung Zuschüsse

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/aufstiegsfortbildungs-praemie-bremen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Ebene
Land (Bremen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bremen
Förderberechtigte
Privatperson
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Weiterbildung von Unternehmern und Selbstständigen; Weiterbildung von Arbeitnehmern

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Hutfilterstraße 1–5
28195 Bremen
aufstiegsfortbildungspraemie@arbeit.bremen.de
www.soziales.bremen.de/

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