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EFRE-Mikrodarlehen
Wenn Sie im Land Bremen ein kleines Gründungsvorhaben oder die Entwicklung, Stabilisierung und den Ausbau Ihres Kleinst- und Kleinunternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 26.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) unterstützt Sie in Ihrem kleinen Unternehmen oder bei einer Gründung in einem vereinfachten Verfahren. Das EFRE-Mikrodarlehen bietet eine Finanzierungsalternative, wenn eine Hausbank das Vorhaben nicht oder nur teilweise begleiten kann.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen und Betriebsmittel für
- Existenzgründungen,
- die Entwicklung, den Ausbau und die Stabilisierung von Kleinunternehmen.
Die Ko-Finanzierung der Darlehen erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des EFRE Programms Land Bremen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Bremen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Existenzgründung in Bremen ohne Hausbank
Eine Einzelperson möchte in Bremen einen Betrieb gründen, findet dafür aber keine ausreichende Begleitung durch eine Hausbank. Sie beantragt bei der Bremer Aufbau-Bank ein EFRE-Mikrodarlehen für Investitionen und Betriebsmittel. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie über ausreichende Fachkenntnisse verfügt und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten kann.
Kleinunternehmen baut Geschäft aus
Ein Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz im Land Bremen plant den Ausbau seiner Tätigkeit. Da andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen, beantragt es ein EFRE-Mikrodarlehen bei der Bremer Aufbau-Bank. Die Ko-Finanzierung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Betriebsübernahme durch freiberuflich Tätige
Eine freiberuflich tätige Person übernimmt einen bestehenden Betrieb in Bremen und benötigt dafür eine Finanzierung. Sie stellt einen Antrag auf ein EFRE-Mikrodarlehen, da eine Hausbank das Vorhaben nur teilweise begleiten kann. Der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg des Vorhabens muss dabei erwartet werden können.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
- Ihren Betriebssitz im Land Bremen haben,
- über ausreichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten können,
- mit Ihrem Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen,
- das bremische Mindestlohngesetz berücksichtigen.
Andere Finanzierungsmöglichkeiten müssen Sie zunächst vorrangig nutzen.
Ablauf
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Starthaus Bremen und Bremerhaven.
Rechtsgrundlage
Produktblatt EFRE-Mikrodarlehen
Stand: 08.05.2026
Schlagwörter: Gründungsförderung Startkapital Starthilfe Bonität Existenzgründung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/bab-mikrokredit.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
- Ebene
- Land (Bremen)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel; Konsolidierung und Stabilisierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Tel. +49 421 9600-40
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.