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Förderung in den Bereichen Digitalisierung und Arbeit 4.0
Als kleines und mittleres Unternehmen mit Sitz in Bremen können Sie bei der Digitalisierung Zuschüsse vom Land Bremen erhalten.
Quellendatum: 06.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zu Digitalisierung und Arbeit in den Themengebieten:
- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie (zum Beispiel zur Vernetzung von Anlagen),
- Big-Data,
- Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle,
- Digitale Prozessberatung und Prozessmanagement,
- Organisationsentwicklung, Change- und Projektmanagement,
- Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte.
Die Beratungen müssen von ausgewählten Digitalisierungsexperten aus der Region ausgeführt werden.
Es muss sich um externe Beratungsdienstleistungen für Arbeiten an Entwicklung und Einführung von Strategien, Prototypen und Mustern handeln.
Eine Kombination mehrerer Dienstleister im Projekt ist möglich.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 5.000 EUR.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Bremen.
Rechenbeispiel
Bei 10.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 5.000 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 5.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Handwerksbetrieb lässt IT-Sicherheitskonzept erstellen
Ein Handwerksbetrieb mit Sitz in Bremen beauftragt einen regionalen Digitalisierungsexperten mit der Erstellung eines IT-Sicherheitskonzepts. Für die externe Beratungsleistung beantragt der Betrieb einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 5.000 Euro. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Kleinunternehmen entwickelt digitales Geschäftsmodell
Ein kleines Unternehmen in Bremerhaven möchte mit externer Unterstützung ein digitales Geschäftsmodell entwickeln und beauftragt dafür einen ausgewählten Digitalisierungsexperten aus der Region. Die Beratungskosten werden mit bis zu 50 %, höchstens 5.000 Euro, bezuschusst. Das Unternehmen kann dabei auch mehrere Dienstleister im Projekt kombinieren.
Mittelständler beauftragt Prozessberatung zur Vernetzung
Ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Bremen plant die Vernetzung seiner Anlagen und holt sich dazu externe digitale Prozessberatung. Für diese externe Beratungsdienstleistung zur Entwicklung und Einführung entsprechender Konzepte kann ein Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 5.000 Euro, beantragt werden.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen.
Ablauf
Anträge sind vor Beauftragung der Beratung einzureichen bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) oder bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
Rechtsgrundlage
Informationen der Bremer Aufbau-Bank GmbH, Stand August 2026
Schlagwörter: Beratung Digitalisierung Big-Date IT-Sicherheit digitalie Prozesse Innovation
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/digitalisierung-und-arbeit-4-0.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 5.000 EUR.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bremer Aufbau-Bank GmbH
- Ebene
- Land (Bremen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Beratung; Digitalisierung; Unternehmensfinanzierung
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Unternehmensführung
- Unternehmensfinanzierung
- Beratung und Schulung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Tel. +49 421 9600-40
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Weiterführende Links
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